ichhabe auf meinem verischerungsschein gelesen, dass ich kein kennzeichen mitführen muss, wenn die simson vor 1992 zugelassen wurde. stimmt das??
es steht:
kleinkrafträder und fahrräder mit hilfsmotor i.S.d. bisherigen Bestimmungen der DDR bis 50ccm und einer höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60kmh brauchen keine amtlichen kennzeichen zu führen, wenn sie bis zum 29,02,1992 erstmals in verkehr genommen sind.