Hallo alle zusammen,
ich habe ja schon viele lustige Geschichten von Beschlagnahmung gelesen. Doch ich habe noch eine wichtige Frage.
Ich habe dieses Jahr im April Klasse B gemacht und somit auch M mitbekommen.
Doch da sagen doch die neuen EU Richtlinien, dass es nur erlaubt sei mit 45 km/h zu fahren. Gilt diese Sonderegelung immernoch weiter (simson bis 60km/h)???
Ich habe schon eine ABE hier im Forum gefunden. Doch was muss ich noch mithaben, damit mir die [c=#ff0000]POLIZISTEN[/code] glauben.
Habe immer Führerschein und Versicherungsschein dabei.
Noch ne Sache mich haben se letztens in der Ortschaft geblitzt mit 65 statt 50. Muss ich da noch Angst haben??
Oder hat sich das erledigt? Da ich ja von vorne kein Schild habe. Aber immer in der Stadt rumfahre. Kann ja sein das sie das Bild als Grundlage nehmen und mich mal irgendwann anhalten.