Ich habe hier ein Positives Gutachten für eine Simson mit 60kmh.
Kann ich das als "Papiere" mitführen oder muss ich da noch was machen?
Danke schonmal im voraus
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Ich habe hier ein Positives Gutachten für eine Simson mit 60kmh.
Kann ich das als "Papiere" mitführen oder muss ich da noch was machen?
Danke schonmal im voraus
Damit gehste mal bei deiner Zulassungsstelle vorbei und hoffst auf Unkenntnis und/oder guten Willen.
Damit gehste mal bei deiner Zulassungsstelle vorbei und hoffst auf Unkenntnis und/oder guten Willen.
Kläre mich bitte auf
SuFu
Anders ausgedrückt, Dekra-Papiere abgestempelt zu bekommen, ist oft reines Wohnortglücksspiel.
Papiere für eine echte (!) DDR-Simme gibts einfacher beim KBA. Jetzt neu auch per online-Antrag.
Ich habe sie neulich gekauft. Das Gutachten war dabei und ich dachte, dass das ausreicht
Der Vorbesitzer zumindest ist damit gefahren.
Ich frage mal bei der Zulassungsstelle nach
Danke
Meine Glaskugel sagt mir, dass ich dir wohl gratulieren darf, auf einen inzwischen sehr alten Trick reingefallen zu sein.
Wenn jetzt noch das Typenschild recht neu ist oder etwas eingeschlagen ist, was auf eine Exportfahrzeug hinweist, ist klar, warum der Vorbesitzer nie das KBA bemüht hat.
Die viel wichtigere Frage, die sich einem stellt: Wie alt ist das Gutachten?
Also das Typenschild sieht etwas älter aus und hat auch keine extra Daten eingeschlagen
Die viel wichtigere Frage, die sich einem stellt: Wie alt ist das Gutachten?
ca. 1,5 Jahre
Zirka bringt keinen weiter.
Ab 18 Monaten wird das Gutachten flächendeckend nicht mehr anerkannt, in anderen Zulassungsstellen schon früher.
Viel Spass wenn die Zulassungsstelle mit so was kommt
Ende vom Lied ist dann, neues 21er Gutachten machen lassen mit 50km/h, die Karre vorher drosseln das sie auch nur 50Km/h maximal läuft,
sonst erteilt die Zulassungsstelle keine Betriebserlaubnis
Ende vom Lied ist dann, neues 21er Gutachten machen lassen mit 50km/h, die Karre vorher drosseln das sie auch nur 50Km/h maximal läuft,
sonst erteilt die Zulassungsstelle keine Betriebserlaubnis
Der Vorbesitzer ist damit auch herumgefahren und hat das Gutachten als "Zulassung" mitgegeben.
Da dachte ich mir nichts übles.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
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