Anhängerkupplung eintragen lassen

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  • Moin,

    ich habe einen zugelassenen Anhänger für meine Schwalbe und will den gerne benutzen.

    Meine Schwalbe hat aber leider keine Anhängerkupplung.

    Daher meine Frage, wie kann ich legal eine Anhängerkupplung anbauen.

    Eine neue von z.B. Ostoase darf es ja nicht sein oder nimmt der TÜV/DEKRA diese auch ab?

    Wenn ich eine originale alte DDR Anhängerkupplung kaufe die den Sticker noch drauf hat, wie viel muss von diesem noch übrig sein (bzw. was muss man lesen können)?

    Liebe Grüße von Julius

  • Die Anhängerkupplung für die Schwalbe hatten irgendwie einen Aufkleber, aber die Kupplung für die S50er hatten eine eingeschlagene Nummer.

    Ob es aber ein kontrollorgan interessiert?!?

    Das denke ich auch nicht, solang der Anhänger zulässig ist. Jedoch bin ich noch bis Ende nächsten Jahres in der Probezeit und dafür gibt es dann höchst Strafe 1 Punkt in Flensburg + Bußgeld.

    Und wenn mal was passiert und ein Gutachter sich das Fahrzeug anschaut und feststellt, dass die Anhängerkupplung da nicht hingehört, zahlt die Versicherung evtl. nicht mehr.

  • Hm, nach wieviel Jahren soll der Aufkleber denn noch existieren… auf den Anhängern ja auch meist Glücksspiel. Dann eben Originalteil mit Aufkleber suchen.

    Sommer, Sonne, Heizung

  • dass die Anhängerkupplung da nicht hingehört,

    Der Punkt ist das die Nachbau Anhängerkupplung nicht Zuglassen sind.

    Die original DDR Anhängerkupplung dagegen haben eine KTA Nummer und sind zugelassen.


    Ob jetzt ein Prüfer eine Nachbau Anhängerkupplung abnimmt/einträgt, keine Ahnung, ehr nicht da,

    da es keine ABE oder sonstiges Gutachten dazu gibt.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Okay, vielen Dank für eure Hilfe!

    Ich habe beim TÜV angerufen und warte auf Rückruf von einem Prüfer, der mir dann die Frage beantworten wird, ob er mir dies abnehmen wird oder nicht.

    Bei den meisten Anhängerkupplungen erkennt man den Aufkleber aber nicht mehr die Details.

  • Braucht man den Aufkleber für die AHK überhaupt ? MZA ist doch der Rechtsnachfolger von Simson und lässt die Teile nach orig. Zeichnung nachfertigen. Die Kugelgröẞe ( Durchmesser ) von der AHK sind wohl nicht mehr zugelassen ?!

  • Braucht man den Aufkleber für die AHK überhaupt ?

    Auf dem Aufkleber ist die KTA-Nummer, die sagt das das Teil zugelassen ist, ist beim Kindersitz auch nicht anderes.

    Selbst wenn an eine PKW Anhängerkupplung schaust, ist da in aller Regel, ein Typenschild mit Prüfzeichen usw. an der AHZV darn.

    Auch ein Zugmaul hat Typenschild mit Prüfzeichen usw. oder das ist direkt ins Zugmaul eingeschlagen.


    Zitat
     

    MZA ist doch der Rechtsnachfolger von Simson und lässt die Teile nach orig. Zeichnung nachfertigen. Die Kugelgröẞe ( Durchmesser ) von der AHK sind wohl nicht mehr zugelassen ?!Wenn fürn MZA Ersatzrahmen eine Herstellererklärung brauchst, wohinter ein Dekra-Prüfbericht verbirgt
    MZA hat "nur" die rechte des Markennamens Simson, den Großteil der Vermögenswerte, Produktionsvorrichtungen sowie Zeichnungs- und Urheberrechte von Simson im Jahr 2003 bei der Zwangsvollstreckung erworben.

    MZA hat "nur" die rechte des Markennamens Simson, den Großteil der Vermögenswerte, Produktionsvorrichtungen sowie Zeichnungs- und Urheberrechte von Simson im Jahr 2003 bei der Zwangsvollstreckung erworben.


    Beim MZA Ersatzrahmen braucht man eine Herstellererklärung, wohinter ein Dekra-Prüfbericht verbirgt, um der Rahmenwechsel legal abgenommen bekommt. Das nur mal so erwähnt......... :a_zzblirre:


    "Die Kugelgröẞe ( Durchmesser ) von der AHK sind wohl nicht mehr zugelassen ?"

    Wenn so direkt fragst, die mit KTA Nummer, ABE usw. haben in der Regel Bestandschutz.

    Für AHZV die erstmalig eine Zulassung bekommen sollen, gelten mittlerweile ganz andere Vorschriften.

    Das läuft darauf hinaus, das im Grunde nur noch Kugelgröẞe zulässig ist, die Gesetzlich genormten Kugel mit durchmessener von 50mm, so wie sie den meisten vom PKW AHZV bekannt ist.

    Das werde dann solche Konstruktionen https://tourmaster.nl/c-389803…espa-gilera-aprilia-derbi

    Das Ganze ist mittlerweile so das bei den Vorschriften, Deutschland an EU Beschlüssen/Gesetze gebunden ist

  • Aber eine einzel Abnahme ist möglich oder?

    Keine Ahnung ob das für eine AHZV die erstmalig eine Zulassung bekommen sollen, machbar wäre

    Als Privatmensch für eine AHZV ein Festigkeitsgutachten in Auftrag geben, die kosten..........

    Abgesehen ist ja nicht gesagt das dann zu einen erfolgreichen Abschluss kommt.

  • Falls MZA nur den Markenname Simson erworben hat, dann darf man ja auch nicht andere Teile von MZA, neu gefertigt ans Moped bauen. Da fällt mir auf die schnelle mal ein Fußbremshebel, Handbremshebel, Fußrastenträger ein. Auf den Bremsbacken müsste ja auch eine KBA Nummer drauf stehen ?!

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