Gibt es da keine passenden Trägerplatten für ? Eventuell mit irgendeiner schxxxx Werbung drauf?
gibt sogar Anleitung für
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Gibt es da keine passenden Trägerplatten für ? Eventuell mit irgendeiner schxxxx Werbung drauf?
gibt sogar Anleitung für
Einfach aufs Schutzblech geklebt und fertig.
Einfach aufs Schutzblech geklebt und fertig.
das ist nich zulässig
Gibt es da keine passenden Trägerplatten für ? Eventuell mit irgendeiner schxxxx Werbung drauf?
Die Platten wo man vorher sein nummernschild drauf macht.
Gibt's als werbe Geschenk von manchen Händlern.
Ich habe auch zur HUK gewechselt weil die DEBEKA nur die Klebebilder hatte
außerdem ist due HUK schon sehr preiswert
Die Trägerplatten für die Klebebilder geben sogar meist die Versicherungen kostelos dazu
Die Trägerplatten für die Klebebilder geben sogar meist die Versicherungen kostelos dazu
Das müssen Sie auch, sind dazu verpflichtet??
Das müssen Sie auch, sind dazu verpflichtet??
Nö.
Du bekommst doch auch kein Auto dazu, nur damit das Nummernschild Platz hat.
Nö.
Du bekommst doch auch kein Auto dazu, nur damit das Nummernschild Platz hat.
§ 1 Nr. 1 FZVAusnV-E sieht vor, dass der Versicherer, der die Kennzei-
chenfolie ausgibt, gewährleisten muss, dass die „Festigkeit“ des Verbun-
des aus Kennzeichenfolie und der Trägerplatte am Fahrzeug den Anforde-
rungen gemäß Ziffer 4 Satz 7 der Anlage 12 zu § 27 Abs. 1 Satz 4 FZV
entspricht. Hierzu ist ein Gutachten eines für die Materialprüfung geeigne-
ten Sachverständigen nachzuweisen. Ferner sieht § 1 Nr. 3 FZVAusnV-E
vor, dass auch hinsichtlich der hinreichenden Witterungsbeständigkeit der
Trägerplatte am Fahrzeug eine Gewährleistungspflicht des Versicherers
bestehen soll. Auch zur Witterungsbeständigkeit ist der Nachweis durch
das Gutachten eines für Materialprüfung geeigneten Sachverständigen
vorgesehen.
Hat der Versicherungsnehmer keine Trägerplatte muss der Versicherer eine rausgeben da er obiges sonnst nicht gewährleisten kann.
us Kennzeichenfolie und der Trägerplatte am Fahrzeug den Anforde-
rungen gemäß Ziffer 4 Satz 7 der Anlage 12 zu § 27 Abs. 1 Satz 4 FZV
entspricht. Hierzu ist ein Gutachten eines für die Materialprüfung geeigne-
ten Sachverständigen nachzuweisen. Ferner sieht § 1 Nr. 3 FZVAusnV-E
vor,
Hätte mich doch gewundert wenn in Deutschland irgendwas nich akribisch geregelt wäre. ....übrigens gibt die Versicherung mit den 6 Buchstaben die Wechselplatte dazu, was anscheinend die eigenen Mitarbeiter nicht wissen.
Jede Versicherung die die Klebchen ausgibt, hat auch Trägerplatten.
Ob das nun gesetzlich geregelt ist...
Ich hab hier knapp 100 Stück rum fliegen...
Und jetzt mal ernsthaft - wo ist der Nachteil?
Man kann sich eine schöne Trägerplatte basteln oder kaufen und alles ist schick.
Und wenn ich weiterhin mein Werkstattor mit abgelaufenen Kennzeichen zunageln will brauch ich jedes Jahr ne neue Trägerplatte weil ich die alte ans Tor gekloppt hab. Nee, das ist doch unpraktisch
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