S 51 B1-3, Bj. 1983, allgemeines Export Modell (BG/RO etc.). Hat "ausländische" Papiere (und dort auch ein amtliches Kennzeichen), die Du hoffentlich mit bekommen hast, für die Einzelabnahme in D und als Nachweis, dass Deine Maschine in ihrem "Heimatland" nicht geklaut wurde.
Danke für die Info!
Natürlich habe ich die ausländischen Papier nicht mitbekommen. Ich habe lediglich einen Kaufvertrag.
Und damit kommt dies auf der Zulassungsstelle zu.
Diese prüft bei bei der Zulassung unter Vorlage des Kaufvertrags ob das Moped geklaut ist? Meint Ihr, dass eine Zulassung als Leichtkraftrad oder eine Neuanmeldung als Kleinkraftrad überhaupt möglich ist?