Siehe hier und hier: "STVO Zulassung: nein"
Es gab dazu auch schonmal hier im Forum ein Thema dazu.
Jeder hat dazu natürlich seine eigene Meinung aber ich sehe das als technische Änderung und als sicherheitsrelevantes Bauteil und sowas muss grundsätzlich eingetragen werden wenn keine ABE oder ein E-Prüfzeichen vorhanden ist.
Ich denke nicht das ein gasgrifff sicherheitsrelevant ist.