Schnellgasgriff bei BVF 16mm

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  • Ich denke nicht das ein gasgrifff sicherheitsrelevant ist.

    Der Gasgriff könnte während der Fahrt plötzlich ungewollt Vollgas geben oder z.B. auch brechen, wodurch man die Kontrolle verliert und stürzt oder evtl. einen Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern verursacht.


    Auf jeden Fall stellt es aber eine technische Änderung, also eine Abweichung von der Funktion vom originalen Bauteil dar.

    Und wie Ronny schon sagte ist sowas eintragepflichtig.


    Es spielt auch keine Rolle ob man mit sowas schon durch die Prüfung gekommen ist. Wenn man den Prüfer nicht explizit darauf anspricht dann hat man wohl Glück gehabt oder es ist ein gutmütiger Prüfer.

    Bei einer Verkehrskontrolle kann man damit trotzdem auf Schwierigkeiten stoßen, wenn man nichts zum Vorzeigen hat.


    Ich werde einfach mal eine Anfrage an die DEKRA senden, mal gucken was die dazu sagen.

  • Zitat

    Alles was nicht original ist und nicht den original maßen entspricht muss ein E Zeichen oder Nummer haben, ist das nicht der Fall erlischt die betriebserlaubniss, ...

    Diese Aussage ist falsch. Als Beispiel führe ich mal die Zündspule an.

  • Diese Aussage ist falsch. Als Beispiel führe ich mal die Zündspule an.

    Die ist baugleich der alten Form und deshalb nicht eintragungspflichtig.



    Wenn man das weiter aufdröselt wie es der Herr stegemann mal gemacht hat, dann gibt es in der Tat Eintragung freie Sachen und eintragunhspflichtig Sachen.


    Ein Bauteil mit mechanischer Bauweise die es im original nicht gab ist eintragunhspflichtig, da kannst du gerne mal einen Prüfer fragen.



    Mfg ronny

  • Zitat

    Die ist baugleich der alten Form und deshalb nicht eintragungspflichtig.

    Es gibt Tausende Zündspulen in allen möglichen Längen und Durchmessern. Wenn ich mir eine Zündspule aus einem Moskwitsch in die S51 einbaue, erlischt dann die allgemeine Betriebserlaubnis?


    Zitat

    Mein Prüfer trägt nix ohne Nummer ein, ich musste ihm sogar ein zweites Paar Handhebel aus alu mitbringen die er vor Ort kaputtgemacht hat damit er mir das einträgt...


    Dann hätte man auch gleich noch den labrigen Plastehebel mitbringen sollen. Wieso läßt man einen Hebel eintragen, ist es vorauseilender Gehorsam? Ich würde mir für das Geld lieber Treibstoff kaufen. Wer keine Probleme hat, der macht sich halt selber welche.

    Hier wird mal wieder eine Mücke zum Elefanten aufgeblasen.

  • Es gibt Tausende Zündspulen in allen möglichen Längen und Durchmessern. Wenn ich mir eine Zündspule aus einem Moskwitsch in die S51 einbaue, erlischt dann die allgemeine Betriebserlaubnis?

    Die Bauform und Funktion ist und bleibt die selbe, anders siehts aus wenn du ne ganz andere Zündung hast wie eine vape, da muss man mit den alten Varianten auch zum Prüfer, die neuen haben ja ne Kennzeichnung wie ich mitbekommen habe.



    Mfg ronny

  • Die Bauform und Funktion ist und bleibt die selbe, anders siehts aus wenn du ne ganz andere Zündung hast wie eine vape, da muss man mit den alten Varianten auch zum Prüfer, die neuen haben ja ne Kennzeichnung wie ich mitbekommen habe.



    Mfg ronny

    Da E-Kennzeichen, das sagt nur aus, das die Komponenten auf elektromagnetische Verträglichkeit geprüft sind mehr nicht.

    Das fordert die StVZO laut § 55a elektromagnetische Verträglichkeit.

    Siehe hier https://www.powerdynamo.biz/deu/kb/stvzo.htm

    Wie iPodge schreibt, Zündung/Lima ist anderes Thema.

  • Auch wenn ich mir deswegen keine Platte machen würde, sehe ich nen Gasgriff schon als sicherheitsrelevantes Teil an.

    Weniger was das Gasgeben angeht, sondern eher ob der Griff nicht beim Bremsen o.ä. einfach vom Lenker rutschen kann.

    Der Muss ja auch gewisse seitliche Kräfte aushalten können.


    mfg

    :b_wink:

  • Da E-Kennzeichen, das sagt nur aus, das die Komponenten auf elektromagnetische Verträglichkeit geprüft sind mehr nicht.

    Das fordert die StVZO laut § 55a elektromagnetische Verträglichkeit.

    Siehe hier https://www.powerdynamo.biz/deu/kb/stvzo.htm

    Wie iPodge schreibt, Zündung/Lima ist anderes Thema.

    Ich meine die ECE Kennung mit dem E und der dazugehörigen Nummer.


    In diesem Falle E8, daher eintragungsfrei zu verbauen.



    Mfg ronny

  • Das ist genau von was ich erzähle, die E8 steht für eine Prüfung auf elektromagnetische Verträglichkeit, mehr nicht.

    Schau in den link.

  • Zitat

    Der Gasgriff könnte während der Fahrt plötzlich ungewollt Vollgas geben oder z.B. auch brechen, wodurch man die Kontrolle verliert und stürzt oder evtl. einen Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern verursacht.

    Das die Angebauten Teile richtig funktionieren müssen ist doch wohl selbstverständlich und nicht der Rede Wert. Auch wenn ich mit einer original Armatur zur HU gehe und der Gaszug nicht von alleine zurückgeht bekomme ich zu recht keine Plakette.

    Wichtig ist das bei der Verwendung eines Schnellgasgiffs nicht der Bremshebel blockiert wird eventuell muß dieser gegen einen Hebel mit Bogen z.B. von der MZ ETZ ersetzt werden.

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