Ich denke nicht das ein gasgrifff sicherheitsrelevant ist.
Der Gasgriff könnte während der Fahrt plötzlich ungewollt Vollgas geben oder z.B. auch brechen, wodurch man die Kontrolle verliert und stürzt oder evtl. einen Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern verursacht.
Auf jeden Fall stellt es aber eine technische Änderung, also eine Abweichung von der Funktion vom originalen Bauteil dar.
Und wie Ronny schon sagte ist sowas eintragepflichtig.
Es spielt auch keine Rolle ob man mit sowas schon durch die Prüfung gekommen ist. Wenn man den Prüfer nicht explizit darauf anspricht dann hat man wohl Glück gehabt oder es ist ein gutmütiger Prüfer.
Bei einer Verkehrskontrolle kann man damit trotzdem auf Schwierigkeiten stoßen, wenn man nichts zum Vorzeigen hat.
Ich werde einfach mal eine Anfrage an die DEKRA senden, mal gucken was die dazu sagen.