Suche Teilegutachten für einen Tommaselli M-Lenker TYP 284.
ABE's, Gesetzestexte und Teilegutachten
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hat jemand eine abe bzw. eine unbedenklichkeitsbescheinigung für einen anhänger mkh/m1?
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Zitat
Original von Duese:
hat jemand eine abe bzw. eine unbedenklichkeitsbescheinigung für einen anhänger mkh/m1?
Schreib mir mal eine Mail damit ich deine Adresse hab
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sehr gerne
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so damit hat diese Diskussion auch endlich ein Ende
ZitatTatbestandsnummer 11 81 24: Sie benutzten die Kraftfahrstraße (Zeichen 331), obwohl die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des von Ihnen geführten Fahrzeugs/mitgeführten Anhängers 60km/h oder weniger betrug.
§18 Abs. 1, §49 StVO; §24 StVG; 78 BKat
(Auszug aus dem \"Bundesheinheitlicher Tatbestandskatalog\" Stand 01.Mai 2006)also nix ist mit Simme und Kraftfahrstraße, weil niemand dürfte 61km/h in den Papieren stehen haben
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wir sind nach holland ca. 600km über solche straßen gefahren:-D

naja holland, die sagen da auch nix...
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SSC : wegen dem einsitzer : einen gebogen obergurt bekomms du doch nie im leben einegtragen!! --> veränderung am rahmen!!
oder du lässt es biegen oder schweißen - dann brauchst du aber wieder die ganzen festigkeitsgutachten etc - und das kostet richtig!
oder wie hast du das gemeint?
mfg hausmann
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Du brauchst doch kein Obergurt eintragen lassen ,wenn er nach der Aufnahme der Stoßdämpfer gebogen wird ist daß doch such nicht schlimm beeinträchtigt dann doch auch nicht mehr den Rahmen .
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Zitat
Original von stonies0:
Du brauchst doch kein Obergurt eintragen lassen ,wenn er nach der Aufnahme der Stoßdämpfer gebogen wird ist daß doch such nicht schlimm beeinträchtigt dann doch auch nicht mehr den Rahmen .verbreite bitte nicht so \'ne Halbwahrheiten
der Obergurt ist ein Bestandteil des Rahmens und zwar in seiner Gänze, eine Biegung beeinträchtigt also den Rahmen und ist somit unzulässig
wümit du Recht haben könntest, ist das eine Biegung nach der Stoßdämpferaufnahme eine Eintragung als Einsitzer erleichtern dürfte, aber einfach so ist es trotzdem unzulässig
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Aus einem Polizeiforum:
ZitatAlles anzeigenDie Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind.
Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.
Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach § 17 StVZO RZ 4 ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.
Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu:
\"Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht (§ 49 StVZO), so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen.
Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt ...\" .Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim einzelnen Motorradfahrer.
Ein Umweg von maximal 6 km zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein.Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat ( man besitzt gültige Fahrzeugpapiere ), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.
Wurde das Motorrad bereits eingezogen, empfehlen wir zu prüfen, ob dies rechtmäßig geschehen ist und die Polizei nach § 1000 BGB ein Zurückbehaltungsrecht hat.
Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach § 02 BGB wegen unerlaubter Handlung.
Bei wiederholter, maßlos übertriebender Überprüfung von Fahrer und Fahrzeug kann man nach §1004 BGB zum Schutz seiner Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen.Zu einer \"normalen\" Fahrzeugkontrolle ist die Polizei allerdings jederzeit berechtigt.
Deshalb verhaltet Euch gegenüber Eurem Freund und Helfer höflich und zuvorkommend.Und hier ´mal ein Link: http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm
Und noch einer (PDF): http://www.kba.de/Stabsstelle/…estandskatalog_010307.pdf -
Hi
Ich habe mir vor ein paar tagen enduro Stoßdämpfer gekauft die 2,5 cm verlängert sind. ASo gekauft bei tkm. So nun habe ich hier mal durch die shops geschaut und gesehen, dass es für diese eine ABE geibt. Ich habe aber keine von TKM bekommen und die haben auch keine. So nun wollte ich mal fragen ob nicht jemand eine hat, die er einscannen könnte damit ich was habe. Danke -
Hallo,
wie lang sind denn die Federbeine? Habe hier eine ABE für meine, die sind 380mm, die dürften 20mm länger sein als die originalen. Vielleicht hilft es dir trotzdem weiter.
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