Huch..auf einmal darf man hier wieder plötzlich ganz viel:
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Aktualisierte Coronaschutzverordnung gilt ab 9. Juli 2021 und bis zunächst 5. August
Mülheim an der Ruhr befindet sich derzeit in der Inzidenzstufe 0.
So entfallen beispielsweise die Kontaktbeschränkungen. Auch die Einhaltung des Mindestabstands zu anderen Personen wird weitgehend nur noch empfohlen. Wenn – wie derzeit – auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, gilt die Maskenpflicht grundsätzlich nur noch im ÖPNV und im Handel und wird ansonsten auch in Innenbereichen lediglich empfohlen. Die Regelung zur Maskenpflicht in Schulen bleibt von den Änderungen unberührt. In vielen Bereichen kann die Verpflichtung der Kontaktdatenerfassung entfallen. Letzteres gilt auch für die Gastronomie.
Wird der Grenzwert über fünf Tage konstant unterschritten, können jeweils am übernächsten Tag weitere Lockerungen in Kraft treten.
Kultur:
- Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen; bei mehr als 500 Personen nur, wenn die Landesinzidenz ebenfalls bei 0 bis 10 liegt.
- Ab 5000 Zuschauer*innen sind Test und Hygienekonzept erforderlich.
- Ein Besuch von Museen und ähnlichen Einrichtungen ist ohne Einschränkungen möglich (auch ohne Maske).
Freizeit:
- Beschränkungen und Kontaktnachverfolgung sind aufgehoben bei maximal 500 Teilnehmenden an einer Veranstaltung beziehungsweise maximal 2 000 Besucher*innen einer Einrichtung pro Tag. Keine Beschränkungen, wenn Landesinzidenz ebenfalls bei 0 bis 10.
- Dann ist auch der Betrieb von Clubs und Diskotheken innen erlaubt, mit Konzept, Kontaktnachverfolgung und Test.
- Musikfestivals und ähnliche Veranstaltungen sind schon vor dem 27. August 2021 zulässig.