Q1/21 Stampftisch mit Zombifizierung

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  • Dem kann nicht zugestimmt werden.

    Mit dem blauen EU-Park-Ausweis dürfen Sie hier parken:

    • auf Parkplätzen mit Rollstuhl-Symbol.
    • im eingeschränkten Halteverbot, im Zonen-Halteverbot und auf Anwohner-Parkplätzen bis zu 3 Stunden. Sie müssen eine Parkscheibe auslegen.
    • in Fußgängerzonen während der Ladezeit.
    • in verkehrsberuhigten Bereichen, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
    • an Parkuhren und Parkschein-Automaten, ohne Bezahlung.


    desweiteren is die Umweltplakette Wurscht

  • das ist schon wieder unchristlich. Möglicherweise ist das ein Behindertenfahrzeug, die dürfen das

    In diesem Fall wäre es lustig.. ist ne dicke Fatboy! :D Als Schnee lag einer von Europas Narren (EN- Ennepetal). Den traf ich sogar an. Wollte rodeln (hier???).
    O-Ton: "Wieso war doch frei. Soll ich dafür extra vom Reweparkplatz hier hin laufen?" <<--JA du Depp! Davon mal abgesehen, dass du an der Straßenseite gegenüber umsonst stehen kannst und beim Rewe genau so wenig stehen dürftest.
    Bekommt nun halt der Harleyarsch einen blöden Zettel rangepappt. Mal sehen mit welchem Chapter ich mich da anlege. :rolleyes:

  • Mit dem blauen EU-Park-Ausweis dürfen Sie hier parken:

    • auf Parkplätzen mit Rollstuhl-Symbol.
    • im eingeschränkten Halteverbot, im Zonen-Halteverbot und auf Anwohner-Parkplätzen bis zu 3 Stunden. Sie müssen eine Parkscheibe auslegen.
    • in Fußgängerzonen während der Ladezeit.
    • in verkehrsberuhigten Bereichen, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
    • an Parkuhren und Parkschein-Automaten, ohne Bezahlung.


    desweiteren is die Umweltplakette Wurscht

    Siehst, da steht nix mit PRIVATparkplätzen oder Einfahrten... :D

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Sorry aber das ist Quark.
    Weil das so kein Schaden ist den die Fahrzeughaftpflicht abdeckt.


    Da kannst wenn nur Zivilrechtlich einklagen/vorgehen und zwar nur gegen den der die Karre da geparkt hat und wer die Karre da geparkt hat, musst da beweisen können.
    Der die Karre da abgestellt hat muss ja nicht der Eigentümer oder Fahrzeughalter sein.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Sorry, aber das Fazit ist erstmal so.
    Die betreffende Haftpflichtversicherung bekommt vom Zentralruf einen Schaden gemeldet am x.y.2021.
    Ob dies ein ersatzpflichtiger Schaden ist, ist erstmal irrelevant.
    Der Versicherungsnehmer dieser Karre hat Spaß..., kannst Du mir glauben. (Frag das mein Opfer!)


    ... und ansonsten 823 BGB - Haftung ... - es muss nur ein Schaden dadurch entstanden und nachgewiesen sein.

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

    2 Mal editiert, zuletzt von Ulfus ()

  • ...und wenn der fahrer nicht zu ermitteln ist, haftet immer der Halter...
    eigentum verpflichtet... :D

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

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