Fanartikel Simson Ersatzteile von ETHS

Wurde von Polizei angehalten!!!!

  • Hallo,
    ich wurde heute von der Polizei angehalten in Düsseldorf


    Da sagten die Polizisten doch nicht etwa zu mir sie brauchen die Papiere der Erstzulassung vor 1992 die Betriebserlaubnis recht Ihnen nicht.


    Daher haben sie jetzt eine Anzeige geschrieben wegen fahren ohne gültige Fahrerlaubnis wo bekomme ich den so ein Papier her.
    Ich fahre die SR50 seit 4Jahren und nie hat ein Polizist nach sowas gefragt.


    Meine SR50 ist Bj. 1989



    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen... ;(

  • Warum haben sie dir denn ne Anzeige wegen fahren ohne gültige Fahrerlaubnis geschrieben, wenn ihnen die DDR-Papiere fehlen? Häää???
    Du bist doch im Besitz eines gültigen Führerscheins. Oder?
    Und warum reicht ihnen die Betriebserlaubnis nicht. Neue 50er haben doch auch nicht mehr. Das hab ich noch nie gehört.
    Ich kann dir da leider nicht helfen. Sorry.

  • im normalfall steht das baujahr auf der plakette drauf, auf der auch die rahmennummer verewigt ist.
    ferner ist anhand der rahmennummer das baujahr nachzuvollziehen.
    da es sich um ein ddr-produkt handelt, versteht sich fast von selbst, dass herstellungsdatum und erstanmeldung sehr nah beieinander lagen.


    im grunde ist die abe vom kba ein amtliches dokument und hat der rennleitung zu genügen.


    ansonsten gilt immer die unschuldsvermutung. die rennleitung muss DIR nachweisen, dass das moped erst nach dem 28.02.1992 in verkehr gebracht wurde. nicht andersrum.


    warte erstmal ab, was da kommt. wenn du ne verkehrsrechtsschutz hast, wäre es gut, wenn du dich mit nem fachanwalt in verbindung setzt.


    was hast du für eine fahrerlaubnis?

  • ich habe den ja auch gesagt es gibt nix anderes aber das ist nicht den Ihr problem sondern meins und ich soll es nachreichen...
    sonst anzeige...

  • ist unsinn.
    derjenige, der dies behauptet hat keine ahnung von seinem fach.

  • Hmmm ist halt nur die Frage wo vermerkt ist, wann die S51 zum erstenmal zugelassen war? Steht das in einer aktuellen ABE? Ich meine, es könnte ja sein das die S51 von 89-93 in einer Garage stand und erst dann zum 1. mal Zugelassen wurde! Ist zwar absurd, aber kann man ja so auslegen wenn man Nachts nicht zum Zuge gekommen ist und seinen Frust irgendwo ablassen will. :lol:


    Ich frage mich gerade nur, wer da Beweislastig ist? Du oder die Rennleitung? Wo wurden denn die Dinger damals in der DDR zugelassen, auf irgendeinen Amt? Wenn ja sollte man das ja Belegen können.



    Edit: Man sollte nicht solange zum schreiben brauchen.

    Ich suche eine Fahrbereite KR51 - Bj oder Ez 1977 Ich habe eine Fahrbereite KR51K BJ1977 :bounce:

  • Ruhe bewahren, Anwalt einschalten, Anzeige nicht hinnehmen.



    Da hatte die Frühschicht wohl wieder Langeweile :g_nono:

  • Hmmm ist halt nur die Frage wo vermerkt ist, wann die S51 zum erstenmal zugelassen war? Steht das in einer aktuellen ABE? Ich meine, es könnte ja sein das die S51 von 89-93 in einer Garage stand und erst dann zum 1. mal Zugelassen wurde!
    Edit: Man sollte nicht solange zum schreiben brauchen.

    ist unerheblich.
    ausschlaggebend für die abe ist herstellung des rahmens.

  • Und eine Dienstaufsichtsbeschwerde könnte man auch in Erwägung ziehen. Grund Unfähigkeit und Gängelung.

  • :tischklopp::auslachen:
    das haben die nicht wirklich gefragt oder?
    ich würd an deiner Stelle einfach abwarten und nichts machen
    der Oberförster auf der Wache hat die bestimmt auch schon ausgelacht

  • ich vermute auch, dass da überhaupt nix nachkommen wird.
    warte einfach mal nen paar wochen ab und halt uns auf dem laufenden...

  • Zitat

    Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften
    der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992
    erstmals in den Verkehr gekommen sind.


    Hier steht nix von gebaut am, sondern in Verkehr genommen. Ich würde aber auch auf Post warten.

    Ich suche eine Fahrbereite KR51 - Bj oder Ez 1977 Ich habe eine Fahrbereite KR51K BJ1977 :bounce:

  • was inner ddr gebaut wurde kam umgehend nach fertigstellung in verkehr.
    zudem gibts bei den mokicks von heute auch keinen fahrzeugschein/brief sondern nur ne abe.


    die abe ersetzt den früheren ddr-fahrzeugschein und ist somit gültig.
    alles andere ist quark!

  • Recht haben und Recht bekommen, ist leider immer noch ein Untschied. Aber ich will mich jetzt hier auch nicht als Neuling verennen, sehe das halt nur ein wenig vorischtiger.

    Ich suche eine Fahrbereite KR51 - Bj oder Ez 1977 Ich habe eine Fahrbereite KR51K BJ1977 :bounce:

  • die rechtslage hierzu ist sowohl durch die StVZO und durch den Einigungsvertrag eindeutigst geregelt.
    da gibts auch sehr wenig interpretationsspielraum.
    mit der rahmennummer läßt sich das herstellungsdatum auf monat und jahr genau nachvollziehen. das herstellungsdatum gilt gemeinhin als datum der erstmaligen zulassung/inverkehrbringung. in verkehr gekommen ist das mokick mit der herstellung/fertigstellung des rahmens, mit dessen nummer auch zugleich die bauart und der typ festgesetzt wurden.
    und mehr steht nirgends nicht. weder in den originalpapieren noch in den neuen vom kba.
    wenn du dir da unsicher bist, dann befrage einen anwalt deiner wahl.

  • Zitat

    das herstellungsdatum gilt gemeinhin als datum der erstmaligen
    zulassung/inverkehrbringung. in verkehr gekommen ist das mokick mit der
    herstellung/fertigstellung des rahmens, mit dessen nummer auch zugleich
    die bauart und der typ festgesetzt wurden.

    Das stimmt so nicht ganz. Das Fahrzeug muss in der DDR vor 92 (oder ähnlich) zugelassen/in den Verkehr gebracht worden sein, hat mit dem Herstellungsdatum wenig zu tun. Wurde es nicht (oder nicht in der DDR, siehe Bunny) in den Verkehr gebracht gibt es allerdings auch keine ABE vom KTA (das ist aber sowas von selten), wird also beim Moped hier nicht der Fall sein. Auf der original ABE meines SR50/1 C steht zB vorne "Dresden, den 01.09.1988", was das Datum der Erstzulassung ist, und hinten steht das Baujahr, was sich davon unterscheiden kann ;) (in meinem Fall ist die Zulassung zB vor dem Baujahr :whistling: )


    nicksda
    Die Polizisten erlauben sich wohl ein Spielchen mit Dir, je nachdem wie weit die das treiben kann das natürlich extrem nervig werden, aber im Recht bist Du (siehe StVO und Einigungsvertrag) und notfalls muß das denen halt ein Richter erklären. Besorg Dir einen Anwalt und gut ist. KEINER von uns hat mehr als eine ABE vom KTA (bzw KBA) und kommt trotzdem damit durch JEDE Kontrolle.

  • Mit mir nicht, sondern mit Devil :)

    Ich suche eine Fahrbereite KR51 - Bj oder Ez 1977 Ich habe eine Fahrbereite KR51K BJ1977 :bounce:

  • Anwalt ist teuer, Post abwarten, Widersprechen und erneut warten was passiert. Wenn Sie dich zwingen wollen kannst immernoch n Anwalt einschalten und dann auf deren kosten


    Das Leben ist zu kurz 4 Takte
    auf einen Zündfunken zu warten!

  • Hi,


    vor allem in den Verkehr bringen, heisst nur nur Herstellen und Baujahr und Rahmennummer dran. Wann die Kiste das erste mal angemeldet war ist unerheblich.


    Eine 50ccm Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen ist nämlich auch Zulassungsfrei, sonst hätte es ja ein Kuchenblech und kein Versicherungskennzeichen.


    Es ist nur Versicherungspflichtig und brauch eine ABE.


    MfG


    Tobias

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