MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Auf feldwegen ohne versicherung heizen??

  • Hi,
    kann ich mit ner unangemeldeten simson auf feldwegen fahren,wo keine schilder o.ä.
    sind die die zufahrt verbieten? könnte ja sagen wenn die bullerei kommt,dass dies nich
    ne öffentliche straße ist und meinen eltern ne wiese gehört die an dem feldweg grenzt.
    würde dass gehen?? mfg simon

  • frag den bauern ob du auf seinem feldweg fahren darfst..... sage ihm das du nicht auf seinem feld fährst...


    somit darfst du auch auf den wegen fahren wo privatweg,einfahrt verboten usw steht....

    []=*=[] Das Beste oder nichts

  • Moin!


    Kurz und knapp: Fahren auf öffentlichen Wegen, zu denen auch Feldwege gehören, setzt eine Haftpflichtversicherung und einen gültigen Führerschein voraus. Alles andere is entweder Fahren ohne Haftpflichtversicherung oder Fahren ohne Führerschein. Das kann beides äusserst empfindliche Strafen nach sich ziehen.


    Wenn, dann muss es ein abgesperrtes Gelände sein, auf das nicht jeder Zutritt hat. Wenn aber was passiert, zahlst du dich ggf dumm und dämlich. Auf Rennstrecken dürftest du also theoretisch fahren, sofern der Betreiber es zulässt.


    Ich hab Moped- u Trabi-Fahren auf dem Firmenhof vom Kühlhaus gelernt. Mein Daddy hat dort gearbeitet u am Wochenende bin ich mit Bruder oder Mutti hin u wir haben Fahren geübt.


    Gruss


    Mutschy

  • Das ist so nicht ganz richtig!


    Wenn man ohne Versicherung unterwegs ist oder ohne Führerschein, muss es ein abgesperrtes,d.h.eingezäuntes und markiertes Gelände sein!
    Sonst kann man genauso wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz belangt werden wie auf der Hauptstrasse in deinem Ort.
    Weil alles was für jedermann zugänglich ist, und das ist ein Feldweg nun mal, als als öffentlicher Verkehrsweg gesehen wird!
    Denn z.B. Fussgänger und Radfahrer zählen auch zum Verkehr!


    Und zu dem Schild Einfahrt Verboten, dass steht nicht umsonst da und sollte ein Dorfpolizist sich ehrlich die Mühe machen und dich auf nem Feldweg anhalten, interessiert den das herzlich wenig ob dir der Bauer das erlaubt hat!
    Und Privatweg ist nicht gleich anarchistische Zone, in der du machen kannst was du willst!

    [center][f3][comic]Man nenne es nicht Fahrzeug!->Es ist ein Zeitvertreib[/comic][/f3][/center]

  • stimmt auch nicht..... beispielsweise daf man auf feldern fahren!!!
    sofern es der bauer zulässt....



    \'Und zu dem Schild Einfahrt Verboten, dass steht nicht umsonst da und sollte ein Dorfpolizist sich ehrlich die Mühe machen und dich auf nem Feldweg anhalten, interessiert den das herzlich wenig ob dir der Bauer das erlaubt hat!
    Und Privatweg ist nicht gleich anarchistische Zone, in der du machen kannst was du willst! \'


    achso darf man jetzt nicht mehr auf privatgrund fahren? wäre mir neu heißt also auch das ich in meinem hof ni fahren darf....


    der bulle darf dort garnicht kontollieren oder steht in deinem garten oder hof ein bulle und verbietet dir das du dort fährst


    echt so ein scheiß hab ich noch nie gehört....
    son schwutz


    p.s. kannste mit auf diese seite in deiner signatur setzten....

    []=*=[] Das Beste oder nichts

  • Naja, ob der Polizist nun was auf dem Privatweg zu suchen hat oder nicht.... in diesem Fall föllig egal. Fakt ist aber wie schon erwähnt, fahren ohne Fahrerlaubnis oder ohne Zulassung/Versicherungsschutz ist nur auf vom Strassenverkehr völlig abgetrennten Geländen erlaubt. Hat Dein Bauernnachbar nen Feld das mit meinetwegen Stacheldraht abgegrenzt ist, wird\'s eventuell darunter fallen, aber ohne Gewähr meinerseits. Aus diesem Grund müssen Sportclubs ihre Cross- oder Rennstrecken immer einzeunen.


    PS lutz: Deine Ausführung war auch nicht so ganz richtig, sicher darf der Dorfpolizist auf Privatgelände kontrollieren ! Es reicht der Verdacht auf eine Straftat, was schwarzfahren ja nu ist.

    Bremsen kann zu Geschwindigkeitsverlust führen..

  • WER LESEN KANN IST KLAR IM VORTEIL!


    Wenn dein Grund und Boden eingezäunt ist kann dir niemand was! Ist dein Privatgrund nicht eingezäunt und für jedermann zugänglich zählt das, sobald sich Wege darauf befinden als öffentlicher Verkehrsraum!
    Und auch ein Acker kann öffentlicher Verkehrsraum sein! Und dieses sogenannte \"Stoppelcross\" muss zig mal genemigt werden und ist auch nur mit einer gültigen Fahrerlaubniss erlaubt!


    Und jeder der ein Fahrzeug bewegt muss dafür eine gültige Fahrerlaubniss besitzen! Genau das selbe gilt für die Versicherung! Ausser es ist ein nicht öffentlich zugängliches Gelände!


    Und halt dich mal mit deinen Äusserungen zurück! Lutz

    [center][f3][comic]Man nenne es nicht Fahrzeug!->Es ist ein Zeitvertreib[/comic][/f3][/center]

  • *HHHAAAALLLOOOO*
    seit wann sind felder eingezäunt?schon ar mit stacheldraht


    komisch wir ham crossstrecken da fahren 12jährige.....


    also is mir wurst was ihr macht bei uns darf man auf den feldwegen fahren.... unwsre nachbarn sin die polizei aber fusch wird das wohl besser wissen als die...


    macht ihr nur wie ihr das für richtig haltet...

    []=*=[] Das Beste oder nichts

  • Hast du zuwenig schlaf gehabt???


    Wer hat dir denn sowas wie ne gute Kinderstube mitgegeben!


    Es ist einfach mal verboten! Und sportliche Aktivitäten sind davon ausgeschlossen! Deswegen sind Cross-bzw Rennstrecken meistens eingezäunt!


    Und die Strassenverkehrsordnung lässt sich dazu auch ganz eindeutig aus!


    Ich schreib es nochmal!


    ALLE WEGE, STRASSEN UND PFADE DIE ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICH SIND GELTEN ALS VERKEHRSRAUM!!!UND DORT IST DAS FAHREN UND BEFAHREN VON UND MIT FAHRZEUGEN OHNE VERSICHERUNGSSCHUTZ VERBOTEN!!!GENAUSO MUSS JEDER DER DORT EIN FAHRZEUG BEWEGT EINE FAHRERLAUBNISS DAFÜR BESITZEN.


    AUSGENOMMEN DAVON SIND EINGEZÄUNTE GELÄNDE WIE FAHRSCHULÜBUNGSPLÄTZE ODER RENNSTRECKEN. UND DIE MÜSSEN NOCH DAZU BESONDERS GEKENNZEICHNET SEIN!


    Das ist zwar nicht der genaue Wortlaut zu dem Absatz aber so in der Art steht es in der Strassenverkehrsordnung!

    [center][f3][comic]Man nenne es nicht Fahrzeug!->Es ist ein Zeitvertreib[/comic][/f3][/center]

  • Straßen, Wege oder Plätze sind ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse oder wegerechtliche Widmungen öffentlich im Sinne des Verkehrsrechts, wenn sie tatsächlich von einem Personenkreis benutzt werden können, dernicht durch besondere Interessen fest miteinander verbunden ist.


    Wohnst du zB in einer Sackgasse und viele Leute verwenden Deine Auffahrt zum Wenden, so gehört Deine Auffahrt zum öffentlichen Straßenverkehr!!


    Grad alles in verkehrsrecht durchgekaut...

    :dance1: SR50 /1b, Bj. 90, 50cm³ SZ, AOA2, Luffi nach Reich, Vmax: 75-80km/h (je nach Laune und Wetter) :dance1:

  • scheiße wo soll ich nu heizzen?! :teufel: naja ich denk ma mit ner passenden ausrede kann man die bullerei schon austricksen......
    aber ich könnt ja sagen,dass meinen papa ne wiese da hinten gehört und ich somit auch den feldweg benutzen darf,oder geht das au wieder nich??

  • Du hast es immer noch nicht verstanden!


    Du darfst wenn dir zehnmal ne wiese gehört oder der Weg dorthin oder was auch immer, nur dort fahren wenn es vom öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt ist! Wenn der Weg eingezäunt ist und niemand anderes den Weg nutzen kann dann könntest du dort fahren!


    Sonst nicht!


    PS:Alles ist erlaubt solange du dich nicht erwischen lässt!

    [center][f3][comic]Man nenne es nicht Fahrzeug!->Es ist ein Zeitvertreib[/comic][/f3][/center]

  • Moin!
    Es iss tatsächlich so, dass man nur auf eingezäunten Flächen mit Erlaubnis fahren darf! Falls die Wiese o.Ä. offen ist, gibts Stress... Aber ich denk, wenn du irgendwo im Wald von deim Opa/Onkel/Bekannten usw... rumheizt, stört des keine Sau. (Wo kein Kläger da kein Richter...)

  • frag fuschmachen der hat das gestztbuch im kopf :laugh:


    naja vieleicht ist das ja auch bloß in bayern so... bei uns darf man halt auf privatgelände fahren egal obs abgezeunt ist oder ni....

    []=*=[] Das Beste oder nichts

  • Ich habe nichts im Kopf ich habs einfach nur grob abgeschrieben! Weil da stehen furchtbare Schachtelsätze in dem Wälzer!


    Und die Frage die anfänglich gestellt wurde ist wohl klar beantwortet!


    Und in meinem letzten Post hab ich wohl auch geschrieben das alles erlaubt ist!Man sich nur nicht erwischen lassen darf!


    <off-topic>Und ich habe 20 Jahre meines Lebens im tiefsten Osten verbracht, betreibe im Westen nur Osterweiterung und nebenbei ne gutgehende Werkstatt für alles was aus dem Osten kommt! Soviel zu dem \"vieleicht ist das nur in Bayern so!!\"</off-topic>

    [center][f3][comic]Man nenne es nicht Fahrzeug!->Es ist ein Zeitvertreib[/comic][/f3][/center]

  • Zitat


    Original von Korbi:
    Moin!
    Es iss tatsächlich so, dass man nur auf eingezäunten Flächen mit Erlaubnis fahren darf! Falls die Wiese o.Ä. offen ist, gibts Stress...



    hmmmm glaub das stimmt nicht ganz. Es dürfen keine privaten WEGE oder PLÄTZE sein. Der Bauersjung darf mit seinen 10 Jahren den Traktor übers Feld bewegen, solang das Feld nicht grad asphaltiert ist oder sowas.


    Bei uns aufm Flugplatz fahren auch die Kiddies mit dem Auto rum, das ist erlaubt, war auch schon ab und an polizei da, die sagen da nix. nur der weg, der quer drüber geht dürfte theoretisch nciht befahren werden.



    Also Plätze (Parkplätze, ADAC-Platz oä) nur wenn abgesperrt, Feldwege etc. NIE (es sei denn er gehört dir und zu grenzt ihn zum öffentlichen Straßenverkehr hin ab), Straße sowieso nie!

    :dance1: SR50 /1b, Bj. 90, 50cm³ SZ, AOA2, Luffi nach Reich, Vmax: 75-80km/h (je nach Laune und Wetter) :dance1:

  • oO, sorry, mit \"Erlaubnis\" war natürlich Erlaubnis des Eigentümers gmeint... Ob die mit 10 wirklich aufm Feld mim Bulli fahrn dürfn? Ganz ehrlich, solang die Wiese ned eingezäunt iss, normalerweise ned. Würde aba denk ich kein Polizist was sagn. Ich finds verdammt unverantwortlich, die Jungs mit 10 scho aufn Bulli zu setzn. Hat doch a paar PS mehr unter der Haube.

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