Moin,
ich habe mir die frischen KBA-Papiere meiner Duoi 4/1 mal näher angeschaut.
Da steht eine Zeile:
| T | Höchstgeschwindigkeit in km/h | 55 |
Klingt ja erst einmal eindeutig. Aber unter "22" finde ich noch einen seltsamen Eintrag:
| 22 | Bemerkungen und Ausnahmen | mit Erg. 9 vom 17.09.1987: T: 60 |
Das klingt für mich, als wäre später beschlossen worden, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h zu ändern.
Was stimmt denn nun? Und wo könnte man diesen Beschluß nachlesen?