MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Komischer Eintrag in KBA Papieren Duo: Höchstgeschwindigkeit 55 oder 60?

  • Moin,


    ich habe mir die frischen KBA-Papiere meiner Duoi 4/1 mal näher angeschaut.

    Da steht eine Zeile:


    | T | Höchstgeschwindigkeit in km/h | 55 |


    Klingt ja erst einmal eindeutig. Aber unter "22" finde ich noch einen seltsamen Eintrag:


    | 22 | Bemerkungen und Ausnahmen | mit Erg. 9 vom 17.09.1987: T: 60 |


    Das klingt für mich, als wäre später beschlossen worden, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h zu ändern.

    Was stimmt denn nun? Und wo könnte man diesen Beschluß nachlesen?


    37572-kba-duo-bild-1-jpg

  • MartinV

    Hat den Titel des Themas von „Komische Eintrag in KBA Papieren Duo: Höchstgeschwindigkeit 55 oder 60?“ zu „Komischer Eintrag in KBA Papieren Duo: Höchstgeschwindigkeit 55 oder 60?“ geändert.
  • Ist doch ganz einfach: in der KTA-ABE 1112 vom 7.1.74 wurde die Höchstgeschwindigkeit mit 55 km/h festgestellt, in der ABE - Ergänzung 9 (das ist also ein Nachtrag) vom 17.09.87 für die ab da ausgelieferten Fahrzeuge mit 60 km/h ...

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

    Einmal editiert, zuletzt von hallo-stege ()

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