popcorn416: Ist das Liliput noch zu haben? PN bei Dir ist laut System nicht möglich...
Beiträge von samasaphan
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Meine Nachfrage ergab, dass es eine abweichende Meinung des "Gutachters" der Polizeiakademie BaWü gibt und auch bekannt ist. Aber die Rechtsauslegung des BMVBS ist bindend!
Zur Frage der Winterreifenpflicht für Motorräder schreibt der BMVBS mit eMail vom 15.12.2010 Folgendes:
Zitat Anfang:
"§ 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren
werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen
von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die
zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen
Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit
M+S-Reifen zu fahren, für alle Kraftfahrzeuge.
Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise
gebunden zu sein (§ 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz).Dazu gehören unzweifelhaft auch Motorräder.
Der Verordnungsgeber hat bei der Formulierung der Vorschrift lediglich auf eine internationale Begriffsbestimmung für
M+S-Reifen zurückgegriffen und diese für eine bestimmte nationale Regelung für anwendbar erklärt.Dass dabei die in Bezug genommene Richtlinie 92/23/EWG nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Motorräder gilt,
ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begriffsbestimmung für M+S-Reifen in der Richtlinie 97/24/EWG für
Motorräder nahezu wortgleich ist, unschädlich.Folglich gilt die Vorschrift auch für Motorräder.
Motorräder dürfen demnach bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen fahren, bei
denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder
schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der
M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch
größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist. Verfügen Motorräder nicht über
solche Reifen dürfen sie bei den genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere Teilnahme
am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist. Nichts anders gilt für Pkw, Lkw und Busse. Im Übrigen wird darauf
aufmerksam gemacht, dass die Teilnahme am Straßenverkehr bei den genannten Wetterverhältnissen mit
Motorrädern unabhängig von der Wahl der Reifen besonders gefährlich ist. Es wird daher davon abgeraten, auch
wenn Motorräder mit M+S-Reifen ausgerüstet sind, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zu
fahren."
Zitat Ende -
Zitat
Original von Rastafari:
Warum schreibst du nichts?Da wäre mal einer, der richtig Ahnung hat, der aber nichts schreibt.
Kann man die § irgendwo Online nachlesen?
Schau einfach auf die Seite davor.
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OK - dann werde ich mein Halbwissen mal für mich behalten und weiterhin dumm grinsen.
Oute mich als Polizeibeamter - der nicht alles so eng sieht. Das Rechtsverständnis von D3v!L ist mir zu wenig rechtlich unterlegt.
Ein Blick ins Gesetz (§§163, 94/98 StPO) erleichtert die Rechtsfindung.
Zitat
Original von D3v!L:
Da hier viel Halbwissen aufgetaucht ist möchte ich auch mal meinen Teil zum Thema abgeben.Also wenn du angehalten wirst läuft das meist folgendermaßen ab:
- Die Beamten begrüßen dich mehr oder weniger dumm grinsend, je nach dem was sie vorhaben
- dann lassen sie sich die Papiere zeigen
- dann kommt die kumpelhafte frage: \"Na wie schnell ist die denn?\"
- dann sagst du: \"60, ist baujahr soundso\"
- dann sagen die: \"Ja nee is klar, die ist doch schneller...\"
- dann holen sie entweder einen prüfstand raus oder fragen ob se mal probefahren dürfen, ich würde sie einfach fahren lassen weil die prüfstände aus bereits genannten gründen aufs übelste ungenau gehen...
- der bulle fährt und stellt ne vmax von sagen wir 80 fest
- dann wirste gefragt was du gemacht hast, in diesem falle würde ich auf jedenfall alles zugeben, weil sonst legen die das möp still und holen einen abschleppdienst und holen einen gutachter ran, der das teil zerlegt... Problematisch daran ist 1. das du die karre hö. warscheinlich in kleinen kartons wiederbekommsst und 2. das du den abschlepp dienst und den gutachter bezahlen musst ~ 800€
- sobald du zugegeben hast was sache ist, kommt es auf die beamten an, entweder du bekommst ne mängelkarte, wo alles drauf steht was du original machen musst und dann musste zum TÜV zum vorzeigen, oder du bekommst ne anzeige
- solltest du ne anzeige bekommen geht das erstmal vors gericht, da bekommst du denn wenn du noch etwas jünger und ersttäter bist \"nur\" sozialstunden oder das verfahren wird (in den meisten fällen) fallen gelassen, wenn du schon was älter bist und eigentlich \"reif\" genug sein solltest um sowas zu lassen könnte es sein das das verfahren duchgezogen wird und dann mit dem vollen programm, nämlich versicherungsbetrug, fahren ohne fahrerlaubnis, fahrzeug ohne betriebserlaubnis und die geldstrafe kann in die 1000er gehen, ferner wird das in dein vorstrafen register eingetragen und ob du das willst ist deine sache...
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Die Polizei kann gemäß §§ 94 / 98 StPO die Beschlagnahme des Mopeds durchführen. Sie ist bei verdacht des Tunungs sogar dazu verpflichtet.
Ich hab NICHT gesagt, dass die Polizei die Einziehung durchführt - sie kann es aber anrgen - auf dem Beschlagnahmevordruck ist mdafür auch extra ein Ankreuzfeld vorhanden.
Ich freu mich schon, wenn mich mal ein Cop fragt, ob mein Möp irgendwie getunt is. Dann gibts ne schöne Antwort: \"Klar, n Boxer aus ner 77er Gummikuh. Der is aber gut getarnt, wie man sieht\" - dann muss Du aber schon damit rechnen, dass er die Beschlagnahme durchführt. Der Cop ist kein Gutachter - wenn Du ihm eine solche Steilvorlage gibst: bitte sehr! Schließlich haben die Strafverfolgungsbhörden be- und entlastend zu ermitteln.
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Unsere Familie hat all\' ihre Autos / Motorräder dort versichert und war mit der WGV auch im Schadensfall sehr zufrieden.
Nur hat die DKV für mich das tolle Angebot der Anrechnung der Moped-Jahre auf den späteren Kfz-Schadensfreiheitsrabattes. Damit gehe ich dann nach einem Jahr zur WGV!
Auch bei Arroganz-versicherung gibts schwarze Schafe! Du musst nur über http://wgv-online.de/ das Moped-Schil bestellen! :dma_smile2:
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Du begehst dann gleich mehrere Delikte auf einmal:
1) Fahren ohne Füherschein
2) Führen eines nicht zugelassenen Kfz
3) Führen eines nicht versicherten KfzDas Moped wird beschlagnamt gemäß StPO und einem amtlichen Prüfer / Gutachter vorgestellt.
Danach geht dann alles zur StA (Staatsanwaltschaft) und die kann zudem verfügen, dass das Teil als Einziehungsgegenstand eingezogen und verwertet wird. der Erlös wird der Landeskasse zugeführt. Du zahlst die Standgebühren, den Gutachter, alle anderen verfahrenskosten und darauf kommen dann noch die Strafen vom gericht. Achso - Deine Rechtsanwalt musst Du ja auch noch löhnen.
Zudem eine Sperre im Führerscheinregister und die Flappen fürs Möp ist auch weg.
Also - lohnt nicht. Fahr das Teil im ungetunten Zustand!
:_sword: -
Preisübersicht: http://www.schwalbennest.de/in…task=view&id=98&Itemid=95
Ich gehe jetzt zur DEVK:
\"moin,heute habe ich einen brief von der devk gekriegt, wo drin steht das wenn man 2 jahre lang ein mopedschild hatte und dann ein auto anmelden will, man bei einer schadenfreiheit(oder wie auch immer) von 85% anfängt als fahranfänger. weiß nicht ob das viel bringt aber da ichja nun schon insgesamt (mit diesem jahr schon mit inbegriffen) 5 Schilder von denen habe/haben werde, werd ich das wohl in anspruch nehmen nächstes jahr.\"
Quelle: http://www.schwalbennest.de/in…89&page=viewtopic&t=22928
:dma_smile2: -
Von welcher Staatsanwaltschaft (StA) ist denn die Verfügung? Mich würden bitte Az und Sitz der StA interssieren. Wenn es nur ein Amtsgericht ist, kannst Du den Spruch nur auf den EINZELFALL anwenden - erst KG / LG haben bindende Wirkung - gar eine Verfügung der Bundesanwaltschaft besonders interessant.
Na klar sind ABE der DDR Urkunden - siehe dazu: http://books.google.com/books?…otfI3Rc1ZSpU0Z9M#PPA72,M1
Auch der Einigungsvertrag hat natürlich Rechtskraft - insoweit, dass die ABE der DDR weiterhin gültig sind. Ob sie dann aber mitgeführt werden müssen etc bestimmt sich aus den Gesetzen des gesamten D - sprich StVZO / StVO und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Nach deinem Rechtsverständnis muss ich dann wohl eine versicherung für die Simson abschließen, aber kein Vers-Kz führen - war ja in der DDR nicht vorgeschrieben?
Davon wissen auch die Angehörigen der Trachtengruppe.
Alos VORSICHT mit erworbenen Blanko-ABE! Lieber die knapp 30€ investieren und eine ABE des KBA beantragen!
Zitat
Original von mosaik2064:
In einer vorliegenden Verfügung der Staatsanwaltschaft heißt es: \" In dem Verkauf der ursprünglichen Blanko-Betriebserlaubnisse und der Anfertigung von Kopien ist keine Fälschung von Fahrzeugpapieren gemäß den §§ 275 Abs. 1 Nr. 3 StGB i.V.m. § 276 a StGB zu sehen. Eine Vergleichbarkeit mit dem in § 276 a StGB namentlich genannten Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
( Zulassungsbescheinigung Teil I und II ) besteht nicht.
...Eine amtliche Ausweisfunktion ist bei den DDR-Kleinkraftrad-Betriebserlaubnissen nicht zu erkennen. ... Bei den im vorliegenden Fall zu behandlenden Blanko-Formularen fehlt die genannte Amtlichkeit des Ausweises. ...
Im Übrigen spricht gegen die Einordnung der Blanko-DDR- Betriebserlaubnisse auch der Umstand, dass diese nicht bei den in § 50 Absatz 3 FZV genannten fortgeltenden Fahrzeugdokumenten genannt sind...\"Damit ist nun eindeutig bewiesen, dass dass es sich bei den DDR-ABE-Kärtchen keinesfalls um amtliche Ausweise gemäß § 275 StGB i.V.m. § 276 a StGB handelt und damit der Tatvorwurf \" Vorbereitung der Fälschung amtlicher Ausweise\" zur Gänze nicht mehr haltbar ist. Entsprechend und folgerichtig sind zalhreiche Ermittlungsverfahren durch verschiedene Staatsanwatschaften gemäß § 170 Absatz 2 StPO ( fehlender Tatverdacht, also Unschuld) eingestellt worden- so eben auch in der oben zitierten staatsanwaltlichen Verfügung.
Vor diesem Hintergrund sind auch die beiden in diesem Thread behandelten Gerichtsurteile zu verstehen- 1. Der Fall des Tassilo und 2. das Gerichtsurteil des Amtsgerichtes Hof ( Richter Dr. Cantzler und Staatsanwalt Burger stellten hier ebenso fest, dass es sich bei den DDR- Betriebserlaubnissen nicht um einen amtlichen Ausweis handelt).Dennoch sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich !! erwähnt: Wer gültige Papiere braucht, bekommt diese nur beim Kraftfahrtbundesamt- die Blankos bei ebay- sind wertloser \"Müll\". Zwar ist der Verkauf/Erwerb nicht nach § 275 i.V.m. § 276a StGB als \"Vorbereitung der Fälschung amtlicher Ausweise\" strafbar ( weil es eben definitiv keine amtlichen Ausweise sind, sehr wohl sind aber die KBA-Papiere amtliche Ausweise). Dennoch ist der Verkauf von Kopien als Originale ganz klar Betrug nach § 267 StGB und das Eintragen von Daten in diese Blankos ist grundsätzlich Urkundenfälschung.
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Au ja - bitte um Foto!
Schick Dir ne PN!