Beiträge von Bühü

    :a_dito:


    Zitat


    Original von poly:


    werd mal ein andern zylinderkopf versuchen




    .. Solltest lieber mal anderes Öl nehmen......


    Nich umsonst wird für 2-Takter, 2-Taktöl entwickelt


    und


    für 4-Takter, 4-Taktöl

    Ich finde das echt wahnsinnig das einige leute hier so alte Threads rauskramen..... :lookaround:



    Aber naja.... wo wir schonma hier sind.. und auch gerade am Schreiben sind.....




    Meine S51 heißt entweder Oppa oder Dicke

    Und hier noch ne Ergänzung zu Daysleeper\'s Post:


    Nen auszug aussm KBA:


    Erforderliche Fahrerlaubnis



    Bzgl. der erforderlichen Fahrerlaubnis (Führerschein) für das Führen der unter genannten Fahrzeugarten aus der ehemaligen DDR kann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) keine rechtlich verbindliche Auskunft erteilen. Zuständig für die Durchführung des Fahrerlaubnisrechts sind die Länderbehörden und damit zunächst Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt.
    Bei diesbezüglichen Fragen wollen Sie sich daher an diese Behörde wenden. Möglicherweise sind Ihnen dabei folgende Ausführungen hilfreich:



    Kleinkrafträder mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum und nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH):
    (Simson KR 50..., KR 51 ..., S 50 ..., S 51 ..., S 53 ..., SR 1..., SR 2 ...,
    SR 4 ... (außer SR 4-3\"Sperber\"), SR 50, JAWA ...)



    Gemäß dem Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II, S. 1101) sind Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum und nicht mehr als 60 km/h bbH zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO (siehe unten) gleichgestellt, wenn sie bis spätestens zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr genommen sind. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wirkt sich die zulassungsrechtliche Gleichstellung auch auf das Fahrerlaubnisrecht aus, so dass diese Kleinkrafträder mit der Fahrerlaubnis 4 (alt) bzw. M (neu) gefahren werden dürfen.

    .. hmmm.. dass ja echt ne Hintervotzige sache ......


    Ich hätt druff jeschissen ob er nu mein Freund wär, ist etc... oder nich... dafür würde ICH (betonung Liegt auf ICH) ihn gerade stehen lassen.. aber nich zu Knapp......


    Und Selbstjustiz iss keine Lösung... dann zeigt er dich an.... und dann....??? wass iss dann.....???


    Dan hat er das getan was du dich ebend nich Traust....... (so sage ich das jetzt einfach mal... hoffe du bist mir nich Böse...)


    und dann schmierts dich an........