Beiträge von julius_fpl

    Man könnte es mit Zaponlack probieren.

    Okay danke, ich such das morgen im Baumarkt, muss man das einfach raufsprühen, trocken lassen oder muss man irgendwas wichtiges beachten?


    Alles was nicht mit nem anständigen Schichtaufbau beginnt ist kompromissbehaftet.

    Aber es vergeht mehr Zeit bis es anfängt zu Rosten und der Zaponlack ist doch besser als gar nichts oder?


    Wär dies ein geeigneter Zaponlack?

    Dupli-Color Special Zapon-Spray Cristal (Glänzend, 400 ml, Transparent) | BAUHAUS
    Dupli-Color Special Zapon-Spray Cristal kaufen bei BAUHAUS: Glänzend, 400 ml, Transparent Online bestellen oder Reservieren & Abholen im Fachcentrum
    www.bauhaus.info

    Moin,

    ich habe heute an meiner Schwalbe bemerkt, dass sich der Schalthebel langsam in das Blech am Motortunnel geschliffen und dieser nun an einer Stelle blank ist.

    (Der Motortunnel wurde Sandgestrahlt).

    Man erkennt die Stelle nur, wenn man den Motortunnel abnimmt. (Ich habe auch die Position des Motortunnels so angepasst, dass er nicht mehr abgeschliffen wird).

    Wie kann ich diese blanke Stelle nun gegen Rost schützen? Soll ich Klarlack auf die Stelle machen?

    Liebe Grüße von Julius

    Das habe ich noch gefunden in einem anderen Forum:

    "Leider haben die originalen AHKs auch kein Prüfzeichen, weil mit dem Zugfahrzeug genehmigt."


    Und das auch noch in einem anderen Forum:

    Da schreibt Rossi (Moderator): [...] Zumindest bei SR4 und Vogelserie soll es laut Hallo-Steege gerüchteweise nichtmal eine Nummer geben, weil die mit dem Zugfahrzeug zusammen genehmigt worden sind. [...]"

    Später schreibt Rossi (Moderator) nochmal:

    "[...]

    'Zitat

    §3 Bauartgenehmigungen:

    (1) Die nachstehend aufgeführten Fahrzeugteile und Ausrüstungen müssen einer genehmigten Bauart ausgeführt sein:

    ....

    7. mechanische, elektrische, pneumatische und hydraulische Verbindungseinrichtungen von Zügen,

    ....


    (4) Für Fahrzeugteile und Ausrüstugen, die gemäß Abs. 1 in einer genehmigten Bauart ausgefertigt sein müssen, jedoch kein Prüfzeichen gemäß §17 StVZO tragen, wird im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis gemäß §16 StVZO die Bauart für den Fahrzeugtyp genehmigt.'


    Das deckt sich auch mit der Aussage von Hallo-Steege, dass die AHK in der ABE vom Zugfahrzeug genehmigt ist. Dafür bräuchte man jetzt den Typschein der Schwalbe bzw. der Vogelserie."


    Das heißt zumindest bei der Schwalbe soll die AHZV in den Papieren erlaubt sein, weshalb man keine Betriebserlaubnis oder E-Prüfzeichen brauchte.

    Zu den neuen Anhängerkupplungen habe ich unterschiedliches gelesen, mal gehören sie zum Bestandschutz (dürfen verwendet werden) und mal gehören sie nicht zum Bestandschutz.

    Dann scheint das tatsächlich eine große grau Zone zu sein, weil man bei den meisten AHZV nicht mehr erkennen kann wann sie gefertigt worden sind. Nur wenn man den Sticker noch hat kann man zu 100% beweisen, dass man die Anhängerkupplung legal führen kann.

    Das steht bei Ost-Moped zur Anhängerkupplung (https://www.ost-moped.de/simson/zubehör/anhaengerkupplung.html):

    Die Anhängerkupplung eintragen lassen?

    Viele Simson Fahrer stellen sich die berechtigte Frage: "Muss ich meine nachgerüstete Anhängerkupplung eintragen lassen?" Hingegen der weit verbreiteten Meinung, dass eine original DDR-Anhängerkupplung nicht eingetragen werden muss ist vielmehr folgende Vorgehensweise richtig: War die Kupplung nicht serienmäßig ein Bauteil Ihres Simson Modells, so müssen Sie diese eintragen lassen. Reichen Sie beim TÜV, DEKRA oder einer sonstigen Prüfungsstelle einen Antrag auf Anbauabnahme nach § 19/3 StVZO ein. Vor Ort wird sich ein Ingenieur Ihr Simson-Fahrzeug genau anschauen und Ihnen die ordnungsgemäße Montage bescheinigen. Mit diesem Schreiben gehen Sie zu Ihrer Zulassungsstelle und lassen dort die Simson Anhängerkupplung ordnungsgemäß eintragen - fertig!"


    Also werde ich noch mal beim TÜV anrufen und den das so schildern. Einzelabnahme kostet pro Stunde 150€.

    Aber eine Stunde wird das ja nicht dauern um zu schauen ob 3 Schrauben richtig montiert sind.


    Wenn man das bestätigt hat vom TÜV, kann man sich auch Zeit lassen mit dem Eintragen bei der Zulassungsstelle oder?

    Ich besitze so ein Exemplar und Ja da steht was drin zur AHZV,

    Zitat: " 1.3. Anbau einer bauartgenehmigten Anhängerkupplung"

    Danke fürs raussuchen!

    Ich habe das auch mal im Internet nachgeschlagen und habe auf dieser Seite (http://www.ostmotorrad.de/simson/typident/index.php) das gefunden: "13.5. Anbau einer typgeprüften Anhängerkupplung".

    Die Frage ist was ist mit Typengeprüft gemeint.

    Reicht dafür, dass der Hersteller mir sagt, dass das für den Typ KR51/1 geeignet ist oder ist damit auch die Bauartgenehmigung gemeint?


    Die AHZV selber, mussten schon in der DDR eine Bauartgenehmigung haben.

    Mein Problem ist nur, dass wenn es orginale DDR Anhängerkupplung gibt alle (jedenfalls die ich gefunden habe) den Sticker mit der Bauartgenehmigung nicht mehr haben oder dieser unlesbar geworden ist und die Anhängerkupplungen auch noch verostet sind/nicht mehr gut aussehen.


    Und außerdem was für eine Strafe steht für das fahren ohne Betriebserlaubnis der Anhängerkupplung auf dem Spiel?

    Diese Seite sagt, dass erst die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, wenn (Quelle: http://www.verkehrsportal.de/b…dex.php?showtopic=38312):

    "Ein Erlöschen der BE ist zunächst einmal an eine bestimmte Tathandlung, nämlich das „Ändern“ gebunden.

    Änderungen können nur durch:


    - Veränderungen an Bauteilen

    - Austausch und / oder Hinzufügen von Bauteilen, wobei für die ausgetauschten Bauteile keine Bauartgenehmigung vorliegt oder

    - Entfernen von Bauteilen


    [...]


    Durch die Änderung müssen jedoch eine oder mehrere weitere tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Entweder muss


    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,

    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder

    3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.


    [...]


    Zu 2)

    Mit der Neufassung des § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die BE nunmehr nur dann, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

    3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    Fazit zu 2)

    Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist. Selbst wenn ein Bauteil, das der Bauartgenehmigung unterliegt (§ 22 a StVZO) durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt wird, lässt sich daraus nicht grundsätzlich eine abstrakte Gefahr herleiten. Vielmehr ist eine solche am konkreten Einzelfall festzumachen und sowohl in der Anzeige als auch in einem eventuell erwirkten Urteil nachprüfungsfähig festzuhalten.

    Sollte nicht auf ein Erlöschen der BE erkannt werden, dann liegt dennoch eine Unvorschriftsmäßigkeit vor, die mit 25 € zu ahnden ist. Der Mangel muss selbstverständlich beseitigt werden. Befolgt der Betroffene die Anordnung nicht, so kann die Verwaltungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs nach § 17 StVZO untersagen.

    "


    Demnach wäre es wenn überhaupt nur eine Gefährdung, wenn ich den Hänger grade führe (Strafe 25€ oder halt die Strafe für ohne BE 3.Pkt in Flensburg)

    Und wenn der nicht dran ist kann es keine Gefährdung sein (also nur 25€ Strafe).

    Auf welche Grundlage beruht den ihre Aussage?

    Ein Grund hat 2radgeber nicht genannt, aber ich habe bei Ostoase auch noch angefragt und die haben das so begründet:

    "Die Anhängerkupplung war für alle Schwalbe Modelle in der Liste der zulässigen Umbauten geführt. Bitte setzen Sie sich aber trotzdem VORHER mit ihrer zuständigen Dekra Prüfstelle in Verbindung um die Sache abzuklären. Das wird gern unterschiedlich interpretiert."


    Der TÜV Prüfer hatte nicht sonderlich viel Ahnung davon und wusste auch nichts mit Simson anzufangen.

    Ich werde Ihn morgen nochmal anrufen und ihm das so wie es Ostoase geschrieben hat schildern und schaue mal was er daraufhin sagt.


    Aufjedenfall könnte ich mir vorstellen, dass wenn alles andere stimmt, dass das von der Polizei geduldet wird (falls das überhaupt nicht legal) (hängt wahrscheinlich auch immer vom Beamten ab).

    In der KBA steht ja auch drin "mit Hänger nur 40km/h" was einen Hängerbetrieb erlaubt und ohne Vorrichtung kein Hängerbetrieb, so würde ich das verstehen.

    Die neuen sind ja identisch wie die alten und damals war das ja auch ohne Eintragung und Abnahme möglich und es gilt ja Bestandschutz.

    Okay, vielen Dank für eure Hilfe!

    Ich habe beim TÜV angerufen und warte auf Rückruf von einem Prüfer, der mir dann die Frage beantworten wird, ob er mir dies abnehmen wird oder nicht.

    Bei den meisten Anhängerkupplungen erkennt man den Aufkleber aber nicht mehr die Details.

    Die Anhängerkupplung für die Schwalbe hatten irgendwie einen Aufkleber, aber die Kupplung für die S50er hatten eine eingeschlagene Nummer.

    Ob es aber ein kontrollorgan interessiert?!?

    Das denke ich auch nicht, solang der Anhänger zulässig ist. Jedoch bin ich noch bis Ende nächsten Jahres in der Probezeit und dafür gibt es dann höchst Strafe 1 Punkt in Flensburg + Bußgeld.

    Und wenn mal was passiert und ein Gutachter sich das Fahrzeug anschaut und feststellt, dass die Anhängerkupplung da nicht hingehört, zahlt die Versicherung evtl. nicht mehr.