Beiträge von End-uro

    Zitat


    Original von simmiS50freak:
    also wie ich das jetzt mitbekommen hab..muss man sich solch ein rotes kennzeichen immer für ein ganzes jahr kaufen oder wie? aber was ist wenn ichs nur für ein paar tage brauch??



    afaik sind das so genannte dauerkennzeichen, die immer bis ende februar gelten. ob du kurzzeitkennzeichen nehmen kannst, solltest du mal bei einer versicherung erfragen, oder irgendwo eins ausleihen



    ja das ist das gesetz. aber wie wird es ausgelegt, und wie legt es ein richter in den meisten fällen aus? das ist das entscheidende! bzw wie es die versicherung auslegt müsste man wissen.

    so bin gerade eben heimgekommen. hatte mich noch ein bischen verfahren und dann halt noch ne übernachtung eingeschoben. bin insgesamt 750 km (mit der mz) gefahren. es waren echt wunderschöne strecken dabei ( das stück was ich mit schnucki gefahren bin, am neckar, odenwald)
    das treffen war echt super, vielen dank an die organisatoren, und die leute die mich durchgefüttert haben. :biggrin:

    ok wenn ihr euch so sicher seit, dann hätte ich gerne einen beweis, dass man mit einem versicherungskennzeichen nach 29g stvzo zu treffen fahren darf. steht so nämlich nicht drin. und wie das ein richter sieht, steht dann in den sternen.
    auch wenn man ein rotes versicherungskennzeichen hat, muss das fahrzeug der abe entsprechen.
    das rote versicherungskennzeichen ist nicht mit der roten 07 nummer zu vergleichen, das ist was ganz was anderes. ein fahrtenbuch braucht man bei einem roten versicherungskennzeichen nicht zu führen. zumindest ich nicht.

    @ schnucki


    wies aussieht fahrt ihr ja wohl mit der simson. würdet ihr mich mit der etz trotzdem mitnehmen? wenn ja wann und wo fahrt ihr weg, bzw trefft euch zur abfahrt. ich würde dann den rest meiner tour mit euch kolonne fahren.