Moin,
erstmal mein Beileid für den Ärger!
erstens: warte bis die Versicherung des Unfallverursachers bekannt ist!
zweitens: paß auf das sie das gute Stück nicht tot schreiben (finanzieller totalschaden)
das heist du läßt ein Gutachten machen und der Gutachter muß den Wiederbeschaffungswert ermitteln und
dieser darf nicht unter dem Reparaturwert sein.
Übrigens hast du freie Gutachterwahl also lasse dich nicht darauf ein wenn die Versicherung einen beauftragen
will!
drittens: natürlich steht dir ein Nutzungsausfall zu für die Reparaturzeit (diese gibt der Gutachter mit an)
kannst du auch nach Gutachten abrechnen, dabei geht dann die MwSt flöten.
Wenn du selber reparierst, kannst du auch über Gutachten abrechnen und dir für die Ersatzteile die du kaufst,
gegen vorlage der Rechnung die Mwst wieder holen!
Gruß Andre
PS: wenn er es nicht mitbekommen hätte, dann hätte er sie ja nicht wieder hingestellt
!