was ist ein grad, also so ein sprtizschutz habe ich, ich meine, es gibt ja welche, die bauen das Schutzblech ganz ab hinten, was ist mit denen?
Beiträge von devenrapzzz
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aha vielen dank an euch, frag ich nur, wieso mann das RÜcklicht und die Blinker hinten net höher stzen darf...
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wie sieht das mit dem Bremslicht, darf man da die Position verändern?Un den Blinkern?
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Was darf man an einer S51 alles verändern, sodass man nichts umtragen muss oder keine ABE dazu brauch. Darf man das Nummernschild an andere Positionen bringen? Darf man die Schutzbleche abmachen bzw. kürzen? Also ich möchte all das wissen, dass die Betriebserlaubnis dann ohne
Umtragung oder ähnlichem gültig ist. -
angenommen ich trage es auf einsitzer um, was würde mich das kosten? was ist dann wenn ich doch jemand mitnehme? WO muss ich das umtragen lassen?
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ich wills halt nur wissen, wenn ich mitn Führerschein auf PRobe bin bekomm ich dann auch einfach nen Mängelschein? WEnn ich einen bekomme, was muss ich dann machen?
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ich habe nur eine andere Sitzbank und habe nichts am Fahrwerk verändert, selbst wenn es verboten ist, was kann die Polizei machen?
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nein muss ich meines Wissens nicht, da ich den obergurt nicht gebogen habe
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nein das ist verstärkt und hinten... hält alles wie Sau, wieso soll das theoretisch verboten sein, ist ja nichts am Fahrwerk verändert. Was soll die Polizei dann machen, wenn sie mich bzw. anhalten und sagen dass es verboten ist?
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nein das ist alles ok und das blech unten ist auch spezial und dichk, ich wollt einfach wissen ob das erlaubt ist.
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ne hab nur nen gebogenen sitz, obergurt ist noch orginal, ist das erlaubt?
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naja man kann ja die Polsterung so net biegen.... das bodenblech muss ja gebogen sein.