Die Rechtslage ist in diesem Fall eindeutig:
- Der Eigentümer muss sofort zur Polizei gehen und die Sicherstellung der Hehlerware veranlassen.
- Der Besitzer gibt diese raus und erstattet gegen den Verkäufer Anzeige wegen Betrug.
- Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen schwerem Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung.
- Der Eigentümer bekommt sein Eigentum zurück. (Hier weiß ich allerdings nicht ob das Verfahren abgewartet werden muss und wie es mit Entschädigung aussieht)
Sollte der Verkäufer nicht ausfindig gemacht werden hat der Händler das Nachsehen. Nicht der Eigentümer!
Mach Dich mal dran! Die Karre muss erst mal von dem Händler weg, wenn er sie verkauft wird die Sache nochmal schwieriger!!!