Beiträge von UniSolRomeo

    Darum ging es gar nicht. Nicht den Zusammenhang verlieren. Die Rede war von einem originalen DDR-Moped. Nach der Aussage wird nicht mal mehr einem DDR-Moped die 60 km/h zugestanden.

    Wie denn auch wenn du nichts hast womit du das nachweisen kannst? Man steht immer in der nachweiß Pflicht, weiß das mal vor Gericht nach das es sich um ein moped handelt welches vor 92 auf der gebietskörperschaft der DDR erstmalig in den Verkehr gekommen ist...


    Und Selbst wenn die dekra dir ein 60er Gutachten ausstellt und du das abstempeln lässt ist das in deinem fall mit dem cm50 auf dem Typenschild wieder hinfällig...



    Nochmal zum mitschreiben, es gibt kein KKR mit 60kmh nach deutschem recht. Wenn du ein KKR hast welches schneller fährt als erlaubt wird es automatisch zum LKR wofür man in De einen FS braucht der eben passt.


    Ich bin an der Stelle raus.

    Und es macht sehr wohl einen Unterschied, ob durch eigene Umbauten die BE erlischt und ich dann A1 oder mehr brauche, oder ob es sich um technisch identische Fahrzeuge handelt, bei denen im Zweifel lediglich eine Ziffer der Rahmennummer darüber entscheidet, ob sich jemand strafbar macht, oder nicht.

    Und da ist der Knackpunkt, die Maschinen unterscheiden sich vom Export eben von den DDR Maschinen. Somit sind diese nicht technischnicht identisch..


    Dann kommt hinzu das sie umgebaut ist und ihre 60kmh fahren kann wenn dem so ist, und somit wird das eben zu fahren ohne BE und fahren ohne FS. Ganz einfach.

    Somit hier nochmal meine Eingangsfrage: Kennt jemand zu dem Thema Reimporte Urteile oder Rechtssprechungen? Vielleicht auch zu erteilten Gutachten oder sowas?

    Es gibt tausende Gerichtsurteile zu fahren ohne gültige BE/ ohne führerschein, du drehst dich mit deinem Gutachten und reimport im kreis. Es spielt vor Gericht keine Rolle ob Reimport oder nicht, wichtig ist es das du nachweisen kannst das du es fahren darfst, kannst du dies nicht, ist es immer fahren ohne Führerschein ond ohne versicherungsschutz da heutiges recht gilt.


    (sofern nur am oder b vorhanden)

    Kannst du das in irgendeiner Weise belegen?

    Das Buch ist von einer Privatperson geschrieben welches nur aus Sammelsurien alter Bücher, reperaturlaitfäden usw. Besteht.


    Die heutigen gesetzte hingegen geben es zb. nicht her einfach so einen typenfremden Motor zu verbauen ohne ihn eintragen zu lassen.. (was das Buch zb selbst suggeriert da dort die Aussage getätigt wird das man alles umbauen darf wie man will ohne es abnehmen zu lassen)