Jo wenn man es ganz genau nimmt,ist auch dieser Seitenständer nicht legal an einer Schwalbe!
Beiträge von schwalbi_freund
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Jo da hast du natürlich recht,was damals erlaubt war ist heute genauso gültig.Jedoch durften auch in der DDR nur wenige Umbauten rechtmässig vorgenommen werden.Das jeder geschraubt hat,auch aus Ersatzteilmangel heraus ist ja bekannt.Damals hat es auch keinen interessiert.Ich geh ja auch nicht davon aus das der nette Polizist es bei ner Kontrolle bemerkt,aber geh mal davon aus du wirst in einen größeren Unfall verwickelt und es kommt zu einem Gutachten,dann siehts womöglich ganz schlecht aus.Daher sicher die vielen genauen Nachfragen!!
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Jo mich würde eigentlich auch mal die rechtliche Grundlage interessieren,woran ihr festmacht das es erlaubt bzw. nicht verboten ist??
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Also nochmal ein wenig im Klartext, der Halbautomatikmotor M 53/11 AR wurde durch einen 3_gang Gebläsegekühlten Schwalbemotor ersetzt der eigentlich die Bezeichnung M53/1 tragen müsste,genau weiß ich da leider nicht bescheid!!!.
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Ich dank euch erstmal für eure antworten,der Halbautomatik ist aber nicht stärker bzw. hat die gleiche Leistung und ist auch mit 60Km/h eingetragen.
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Hallo,habe meine Schwalbe Kr51/1S (Halbautomatik) umgerüstet mit normaler Schaltung etc.,würde praktisch einer normaler Kr51/1 entsprechen.Nun meine Frage ob durch diesen Umbau die Betriebserlaubnis erloschen ist??Danke für eure Hilfe!!