125 cm bald mit normalen Führerschein möglich?

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  • „zumindest ein verpflichtendes soziales Jahr wär angebracht um zB. Ordnung und andere nützliche Tugenden für Leben zu lernen, und als Anreiz Führerscheine mit entsprechender Ausbildung für lau nebenbei„


    Meine Güte, wo habt ihr DEN den ausgegraben? „Ordnung und Tugenden„ Ich kann nicht mehr ... :juchuu:

  • Erste Hilfe frischen wir regelmäßig auf der Arbeit auf - ansich ja auch nicht kompliziert.
    Nur ich denke die meisten sind, sollte es im Ernstfall dazu kommen etwas überfordert mit der Situation.

  • Der Nachweis des 1. Hilfe-Kursus ist, tada, der Besitz des B-Führerscheins.

    Ich wollt' du wärst ein Huhn - Ich hätt nich viel zu tun
    Legst jeden Tag ein Ei - Ich schau dir zu dabei

  • Sagt wer?
    Dem ist sehr wohl so.


    §19 FEV
    (1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.
    (2) Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe wird durch die Bescheinigung einer für solche Schulungen amtlich anerkannten Stelle oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, geführt. Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.


    Aus (1) folgt MUSS, für (2) Satz 2 ist (1) Bedingung. Ergo ist jeder Klassennachweis in Form einer FE bzw. Führerscheins = Nachweis einer 1H-Schulung.

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  • Nö, nicht immer.
    Bis vor ein paar Jahren haben ebend diese ''lebensrettenden Sofortmaßnahmen'' genügt. Dieser Nachmittagskurs erfüllt nicht die o.g. Bedingungen und wird daher - eigentlich - nicht anerkannt.


    Ich hatte das Thema erst letzten Sommer für die Anhängerfleppen aufm Tisch und seit dem wird sich die Rechtsansicht wohl kaum geändert haben ;]

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Nachmittagskurs? :huh: Ich erinnere mich an 8 nervtötende Stunden, von denen der DRK Mitarbeiter die meiste Zeit irgendwas von Kirchengedöns und Pfadfinderei erzählt hat. Das Wesentliche hätte man dann in zwei Stunden abhalten könnten. Und soooooo alt bin ich ja auch noch nicht. 2004 hab ich den ersten Schein gemacht.
    Gut.. ich komm vom Dorf.. aber das ist hier doch bei einigen so. :D

  • De fakto ist ein Grundwissen in Erster Hilfe nötig, ...immer!


    Beispiel: Junior hat sich mit der Kettensäger von hinten in die Wade gesägt. Wie er das geschaftt hat weiß ich nich. Egal. So laut hat er nüch nie Pappa jeschrien. Anjeguckt, schöne Sauerei, und der war mir am abklappen schon.
    Da sollte man schon bischen wissen was zu tun ist.


    Also, nervtötende Kurse besuchen, und vor Allem: Zuhören! Es schadet niemals.


    20 min, bis evtl. ein Notarzt kommt, können saulang werden.


    Hätta woanders reingeschnitten und ne Arterie erwischt, verreckt der dir vor deinen Augen wenn de nich weißt was zu tun ist.

    Einmal editiert, zuletzt von lehmann ()

  • Da ich gerade die A nachhole zu meinem vor Jahren gemachten B-Führerschein, kann ich von der Zulassungsstelle UND Fahrschule bestätigen, das der Erste-Hilfe-Kurs NEU! gemacht werden muss.
    Der Erste-Hilfe-Kurs gilt nur 2 Jahre. Wenn man nun nach 2 Jahren seinen Führerschein um eine Klasse erweitern will, ist ebenfalls ein neuer Kurs nötig.
    So die Aussage von der Zulassungsstelle und Fahrschule. Ohne neuen Kurs durfte ich keinen Antrag auf Erweiterung der Klasse A stellen...

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    Einmal editiert, zuletzt von Thunderhaake ()

  • hab ich vor 2 Jahren anders gelernt. Der jetzt neu gemachte erste Hilfe Kurs soll jetzt seine Gültigkeit nicht mehr verlieren. Ist aber ehrlich gesagt nich gut, dann lieber alle 2 Jahre neu machen müssen. Kost nicht Die Welt, und schadet einem nicht.

  • Ich muss eh 1x im Jahr hin... Von daher wäre das für mich kein Problem...


    Laut Aussage von meinem Fahrlerer braucht man für die Erweiterung auf 125ccm (Klasse 3/B) keinen neuen 1.Helfer.

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