Enduro-Auspuff eintragen lassen?

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  • Hallo,


    ich habe jetzt schon einiges im Internet recherchiert, allerdings bin ich mir immer noch unsicher.


    Ich habe mir vor kurzem eine S51 B2-4 zugelegt.
    An der S51 ist allerdings ein Enduro-Auspuff verbaut.


    Nun stelle ich mir die Frage, ist dieser Eintragungspflichtig?
    Es geht hier schließlich auch im gewissen Maß um Sicherheit, da bei der Enduro von Werk aus die Fußrasten verlängert sind und der Fußbremshebel anders ist (bei meiner nicht)


    Schon mal Danke für eure Hilfe!!

  • Nö, eigentlich nicht.
    Verändert sich Motorleistungstechnisch was ? Nein.
    Verändert sich die Geräuschkulisse? Nein.
    Ist man gefährlich im Straßenverkehr unterwegs ? Nein.


    Also, warum sollte man die eintragen lassen?



    Man kann auch einfach den Fußrastenträger umbauen und den Fußbremshebel nach außen biegen.
    Fertig.

    Laisdung (Sprich Lais-dung)
    = Die vollkommen übertriebene Angabe von Motorleistung auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken
    Wird berechnet mit :
    P=Kanäle*Lautstärke²+Hauptdüsengröße



  • Da wäre ich mir nicht so ganz sicher.
    Die entscheidenen Punkte hat der Ersteller ja selber angesprochen.
    Fußbremshebel,Fußrastenboch und Soziusraste müssen länger.
    Im Versicherungsfall kann einem daraus wohl ein Strick gedreht werden.
    ABER: Eingetragen bekommt man es so sicher nicht.
    Entweder Straßenauspuff oder die 3 Punkte entsprechend anpassen

  • Wenn es denn der Fall so wäre, dass es Eintragungspflichtig WÄRE, dann hätte man doch eigentlich schon öfter mal was von Vorfällen gehört, oder ?

    Laisdung (Sprich Lais-dung)
    = Die vollkommen übertriebene Angabe von Motorleistung auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken
    Wird berechnet mit :
    P=Kanäle*Lautstärke²+Hauptdüsengröße



  • Wenn es denn der Fall so wäre, dass es Eintragungspflichtig WÄRE, dann hätte man doch eigentlich schon öfter mal was von Vorfällen gehört, oder ?


    Heißt ja nicht, dass es jemanden (Polizei, Versicherung etc.) interessiert.


    Nicht bei jeder Vorschrift wird auch die Umsetzung überprüft.

  • Wenn es denn der Fall so wäre, dass es Eintragungspflichtig WÄRE, dann hätte man doch eigentlich schon öfter mal was von Vorfällen gehört, oder ?


    Ich rede nicht von eintragungspflichtig,sondern davon,daß man einem im Versicherungsfall einen Strick draus drehen kann. Zu einem Enduroauspuff gehört nunmal der Kram auf der rechten Seite dazu. Die Polizei wird das nicht jucken


  • Wenn man danach geht, warum sollte man überhaupt irgend etwas eintragen? Man ist doch selbst immer der Meinung, dass das alles passr.
    Und genau deswegen gibt es die Prüfer (Ingenieure) die das überprüfen müssen.


    Eintragen brauchst du den aber dennoch nicht. Die Fussrasten müssen mit den Füßen normal erreichbar sein. Es darf keine Verbrennungsgefahr bestehen (daher das Hitzeschutzblech) und gut ist. Der Fußbremshebel muss zur Fußraste passen, damit du diesen normal betätigen kannst, ohne Verrenkungen.
    Der Auspuff ist, bis auf die Delle identisch dem unten liegenden. Einzig der Krümmer ist anders gebogen.


    Eine Eintragung ist nicht notwendig. War schon 3 mal beim TÜV für diverse Eintragungen. Der Auspuff wurde nie eingetragen. Ausser beim letzten, was aber von mir gewünscht wurde, zwecks AOA2 Umbau.

  • Seid wann sind bauartbedingte umbauten nicht eintragungspflichtig?


    Wenns danach gehen würde kann ich mir ja auch ne scheibenbremse und gussräder verbauen...



    Lg ronny

  • Kannste. Wenn es originale Simson-Teile sind, gibt's auch keinerlei Probleme. Bei Nachbauten oder "fremden" Zubehörteilen (Suzuki RG 80 Gamma oder so) wäre ich da schon vorsichtiger ;)


    Gruss


    Mutschy

  • Diese Teile (bzw. Originalteile) wurden ja innerhalb ein und derselben Typenreihe montiert.
    Deshalb glaube ich, dass es ausreichend ist, lediglich vollständig umzubauen (Fussrastenträger, Fussbrems-
    hebel usw.), aber ohne Eintragung.

  • Zum Glauben gehen wir in die Kirche, hier geht's ums Wissen :D
    Aber is schon richtig, was du glaubst ;)


    Fußraste is schnell verlängert: Rastengummi runterziehen, passendes Rundmaterial einschlagen, Stück alte Fußraste (nur ein paar cm) aufstecken, ggf anpunkten (notfalls ankleben), Gummi draufstecken, fertig. Fussbremshebel entweder heiss machen und ein Stück biegen oder gegen Endurohebel tauschen, fertig.


    Gruss


    Mutschy

  • Ich stelle das Geschriebene nicht in Frage, frage mich aber immer selbst, ob in irgendwelchen Unterlagen (komplette Betriebserlaubnis, KTA bzw. Typgenehmigung) irgendwo hinterlegt sind, wo ein anderer Fußbremshebel oder eine andere Fußraste verbaut ist. WIR wissen es aufgrund diverser Schraubereien, aber welche Grundlagen haben dabei die entscheidenden Prüfbehörden?


    Nach meinem Verständnis müsste eine komplette technische Zeichnung bzw. ein Sammelsurium an technischen Zeichnung für jedes Bauteil jedes Modells vorliegen. Das halte ich für sehr unwahrscheinlich...


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

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