Enduro-Auspuff eintragen lassen?

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  • Prüfer bzw die entsprechenden Behörden haben mit Sicherheit die kompletten Unterlagen. Ein Dorfpolizist hat die zwar nicht, aber die meisten von denen waren auch mal jung.


    Im schlimmsten Fall Mängelkarte ausstellen lassen und zur Prüfstelle fahren, die die eventuellen Umbauten abnickt. Hatte ich auch schon. Kommentar des Prüfers "Könntest die Kiste mal putzen, am Lenker hab ich nichts auszusetzen". Damals gings um nen originalen DDR-Cross-Lenker, der laut Polizei nicht zulässig gewesen ist. Laut Dekra-Mann alles i.O.


    Gruss


    Mutschy

  • Nunja, die älteren Herren aus der VP oder damals selbst Simson-Fahrer kennen sich da schon einigermaßen aus, die Zeiten ändern sich mittlerweile aber. Es sind sehr viele junge Beamte unterwegs, die von Simson gar keine Ahnung mehr haben und es ist auch nicht gesagt, dass jeder Ex-Ostler Polizeibeamte auch wirklich Simson gefahren ist. Oftmals ist sowas nur Geschwätz ähnlich der Kaffeegeldkasse bei Dienstleistungen. Kann stimmen, trifft aber oft NICHT zu.


    Es wäre also für mich noch interessant, was unter "komplette Unterlagen" zu verstehen ist.


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Ein Polizist ist und bleibt ein Polizist, und wird kein amtlich anerkannter Sachverständiger (aaS). Was Polizisten sagen oder nicht sagen, bleibt ihnen überlassen; die Prüfung, ob etwas legal ist, ist und bleibt den aaS vorbehalten. Und eben jene Sachverständigen (die ihre Brötchen bei TÜV/Dekra/wasweissich verdienen) verfügen über die Unterlagen oder Quellen, wo diese vorgehalten werden.


    Ich hatte auch schon Diskussionen mit Polizisten wegen meinem Führerschein, der vermutlich älter als die Beamten selber war (1996 erworben). Da sind 80 ccm bei der Klasse 1b vermerkt, die TS hat aber 125 ccm. Abgesehen von Spezis, die meinen, dass es nie ne 125er TS gab ("Ich kenn mich da aus!"), gibt's halt auch die, die A1 nicht mit der 1b gleichsetzen. Da hilft nur Ticket schreiben lassen und dann in Ruhe auf der Dienststelle beschweren. Hier in NDH hab ich keine Diskussionen mehr, "man kennt sich" :P


    Gruss


    Mutschy

  • nja ausschlaggebend ist ja die Betriebserlaubnis zu jedem fahrzeugtyp


    Der KBA Wisch oder die alten DDR Papiere sind ja nur ein Auszug dessen.


    Die Enduro hat ne andere ABE als die Normale, Genauso wie mit den Blinkern und den N Fahrzeugen


    Man kann auch die Simson Offraod S53 S83 Schwinge hinten verbauen, es muss trotzdem eingetragen werden. Auch wenns ein Teil aus dem Simson Teilebaukasten ist


    ja ist spitzfindig mit dem Auspuff aber es ist ja eine Veränderung am Fahrzeug wo ja noch 2 Folgeänderungen notwendig sind Fußraste und Bremshebel


    Leuchtmittel kann man aber durchweg auch Fremdfabrikate anbauen, wichtig ist hier die E Nummer auf den Leuchtmitteln, Lichtgläsern.

  • Hier zu diesem Thema mal ein Auszug aus meinem Schreiben vom KBA.
    Die machen ja nur die Urtypbestimmung, also sollten solche Umbauten bei einer "freiwilligen Zulassung "
    eingetragen werden. Mit Versicherungskennzeichen spielt das dann eher eine untergeordnete Rolle.
    Der Umbau sollte aber wenn schon, komplett durchgeführt werden.(Auspuff,Rasten, Bremshebel)
    Bei anderen Anbauteilen ist es so wie Colonel schon schrieb, es kommt da auf die E-Zulassung an.

  • Bei der freiwilligen Zulassung werden auch nur die Standarddaten des KBA-Scheins übernommen, haste was extra mussu dir das abnehmen lassen und dann in den Papieren vermerken lassen.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Rein von Rechtswegen her müsste der Enduroauspuff bei ner S51 B2-4 eingetragen werden. Allerdings wird's wohl eh niemanden jucken oder jemand den Fußrastenträger nachmessen usw. Da fahren ganz andere Bastelbuden draußen rum, von daher würd ich mir bei nem Originalen Enduroauspuff keinen riesen Kopf machen.

  • In der Liste für zulässige Umbauten steht die hochgelegte Auspuffanlage drin und ist okay.
    Man darf ja auch ohne Eintragung einen M541 in eine S50 einbauen.

  • In der Liste für zulässige Umbauten steht die hochgelegte Auspuffanlage drin und ist okay.
    Man darf ja auch ohne Eintragung einen M541 in eine S50 einbauen.


    Welche liste?


    Da der motor nie ab werk in der s50 werkelte, muss auch der eingetragen werden. Man kann alles in der selben baureihe tauschen und wechseln. Aber nicht von anderen.


    Sonnst könnte ich mir ja auch nen w12 in meinen alten polo packen, kommt ja beides von vw...



    Lg ronny

  • Was soll denn das sein? Das ist wenns hochkommt ne persönliche einschätzung, ich sehe kein schreiben welches tüv/dekra konform ist..


    Na da werd ich mal morgen eine neue liste schreiben...

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