Bekannter hatte einen ähnlichen Fall mit einem PKW.
Laut Richter: Da kein schriftlicher Kaufvertrag vorlag, galt 1 Jahr Gewährleistung.
Somit durfte der Verkäufer seinen Betrugsschrott zurück nehmen.
Grade als Verkäufer sollte man auf einen schriftlichen Kaufvertrag achten, da nur hier nachweislich die Gewährleistung ausgeschlossen wird, die laut EU auch Privatpersonen sonst gewähren müssen.
Somit stehen deine Chancen mit Anwalt gar nicht mal so schlecht, je nachdem was für Mängel vorliegen vorausgesetzt.
Eine defekte Lampe ist natürlich kein Rückgabegrund.
Und wenn das Moped online gekauft/verhandelt wurde,hat man ja auch ein wenig Schriftverkehr. Den weiß der Anwalt schon zu nutzen