Hallo,
ich hatte vor einiger Zeit beim KBA den Abdruck der ABE für eine Simson S51 beantragt. Eigentlich brauche ich die ABE nicht mehr, da ich mittlerweile eine Einzelgenehmigung habe. Möchte mir aber Klarheit verschaffen, da sowohl die Zulassungsstelle als auch die Versicherungen ja irgendwas an das KBA melden. Man benötigte zu meinem Antrag Folgendes:
vom Fahrzeug je ein Foto von der Frontansicht und der Seite,
an der der Auspuff angebracht ist
ein Foto vom kompletten Typschild
ein Foto von der im Rahmen eingeschlagenen FIN
ein Foto von der Motornummer. (Wobei der Motor für die ABE ja wurscht sein müsste.)
Nach Klärung werde mir die ABE zugesandt.
Jetzt meine Frage: Hat das etwas Negatives zu bedeuten? Stichwort Reimport? Hat jemand mit den gleichen Anforderungen zu tun gehabt. Wie ging das ggf. aus?
Viele Grüße
micetz