Rechtsfahrgebot

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  • Na ja, mit Rechtsfahrgebot meinte der Alte aber jetzt sicher weniger die Fahrstreifen Wahl, sondern die Fahrlinie auf dem Fahrstreifen... Dass das eigentliche Rechtsfahrgebotgebot (ausser in der Stadt) für die Simme gilt, sollte logisch sein;-)

  • Vielleicht interessant: Erweitertes Rechtsfahrgebot für Zweiräder


    Ansonsten vielleicht § 2 Abs. 2 StVO?

    Zitat

    Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.


    Oder § 7 Abs. 1 S. 1 StVO weiterführend?

    Zitat

    Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.

    Simson Suhl empfahl: "Nimmt von Minol das Addinol das Öl mit dem Pirol" :lookaround:

    2 Mal editiert, zuletzt von Erik_Meyer ()

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