Neue KBA Papiere mit 14 Jahren beantragen

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Und was heißt ich kann froh sein, dass das KBA das macht. Das KBA macht das nicht aus Spaß sondern aus dem Grund, da es Simson nicht mehr gibt und das KBA rechtlich für das Ausstellen von ABEs an Stelle von Simson tritt. Sprich es ist deren Aufgabe, kein Dienst an der Simsongemeinde.


    Na dann frag mal ne ABE von ner ollen 50er Kreidler oder sonstwas an...


    Zu den doch erteilten Papieren.....auch ein blindes Huhn.....

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • Nun, wie wir beide wissen stammt Kreidler nicht aus der DDR. Und dafür gibt es andere Spielregeln.
    Sollte einfach nur heißen, dass das KBA nicht nach Lust und Laune ABEs verteilen kann oder auch nicht wenn ihm nicht gefällt, dass jemand gerade keine Fahrzeugbilder machen kann.


    Zu den doch erteilten Papieren.....auch ein blindes Huhn.....


    Na sicherlich...Praktisch, dass mein Kumpel, mit dem ich zusammen zwei Fahrzeuge aufgebaut habe, ein paar Tage später genau das selbe Glück hatte.


    Aber du hast immernoch nicht beantwortet, wofür sämtliche Informationen außer dem Typenschild notwendig sind.
    Zur Identifizierung reicht nunmal das Typenschild vollkommen aus. Und auch wenn dieses nicht mehr auffindbar ist hat das KBA keinen Grund, die Papiere zu verweigern.
    Es sind Abschriften von ABEs, die nichts anderes besagen, als das dieses Fahrzeug so damals eine Betriebserlaubnis hatte. Dafür ist noch nicht einmal der genaue Typ notwendig, denn jeder Rahmen, der eine Nummer besitzt und das Werk verlassen hat, hatte eine Betriebserlaubnis.
    Wenn ich falsche Angaben mache ist das nicht das Problem vom KBA. Wenn einen falschen Typ angebe und das Typenschild einen anderen Typ ausweist, bekomme ich den Ärger in der Kontrolle.
    Nur wie ich bereits gesagt habe ist anhand der Rahmennummer der Typ nicht feststellbar, mit allen Konsequenzen.


    Edit:
    Ich kenne hallo-stege bzw. Frank nicht und ich habe auch absolut nichts böse gemeint. Sorry, falls das irgendwie anders rüberkam.
    Er hat nur von passenden Ersatzpapieren geschrieben, und, dass man so genaue Angaben wie möglich machen sollte.
    Wenn ich auf meine Papiere schaue sehe ich die Rahmennummer und den Typ, sonst nichts.
    Und wenn eine Ausstellung der Papiere auch ohne die ganzen Angaben problemlos möglich ist, ist die Frage, wozu die ganzen Angaben notwendig sein sollen, mehr als berechtigt.
    Wenn ich das KBA bewusst täuschen möchte helfen weder Bilder noch Typenschilder noch Motornummern weiter. Denn auch ein Foto von einem Moped, das an der Straße steht, ist schnell gemacht.
    Möge man mich aufklären.


    Und Inceptor, ich bin mir sicher, dass auch du irgendwann zu der Erkentnis kommst, dass Provokationen zu überhaupt gar nichts führen. Irgendwann kommt sie, ganz bestimmt.

    Einmal editiert, zuletzt von IPv6 ()

  • bei einer Enduro stand nie das E auf dem Typenschild.
    auch baujahrabhängig ist entweder nur S51 oder S51B1-3 usw. auf dem Typenschild vermerkt.
    Auch ist der Typ laut Rahmennummer feststellbar. Nur man hat die Unterlagen nicht.
    Für die 70ccm Modelle liegen die Nummern vor und für die Export Modelle sind auch Nummernserien bekannt, die ins Ausland verkauft wurden.


    Auch die Aussage das jeder Rahmen eine BE hatte ist falsch, die für den Ersatzteilmarkt hatten keine, Kleinserien nicht und Prototypen auch nicht.

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • N'abend @ all und nur ganz kurz.
    Das KBA möchte durch solche Fragen auch nur den Typ des Fz heraus finden.
    Da dieser nicht auf dem Typenschild steht.
    Ich habe dort sogar Amtshilfe erhalten, um meine FIN genau zu identivizieren
    und ich mußte nur das Schild hochaufgelöst aufnehmen.

    haubdsache sreschned nisch... ;(
    "Sei kritisch, fahr britisch."

  • Auch das ist alles richtig.
    Ich gebe aber beim Beantragen gleich an, was es für ein Typ ist.
    Und wenn das aus dem verrosteten Teilhaufen nicht ersichtlich ist kann auch das KBA nichts aus Fotos herauslesen, da bleibe ich dabei.
    70ccm und Export sollte nicht das Problem sein, das steht ebenfalls auf dem Typenschild bzw. in der Rahmennummer.


    Auch ist der Typ laut Rahmennummer feststellbar. Nur man hat die Unterlagen nicht.


    Also doch nicht? Wenn das KBA eine Liste mit Rahmennummer und Typ hätte würde doch rein die Nummer ausreichen - der Rest stände dann ja in der Liste?


    Rahmen für den Ersatzteilmarkt, Prototypen und Kleinserien sind auch kein Argument, denn auch da lässt sich aus Fotos und Motornummern nicht mehr herauslesen als ich beim Beantragen angeben kann.


    Mir passt an der Foto, Motornummer und Batteriegschichte einfach nicht, dass damit unterstellt wird, dass das in irgendeiner Weise aussagekräftig ist. Und jeder weiß was im laufe der Zeit an den Moped geschraubt, geändert, getauscht und sonstwas veranstaltet wurde.
    Wenn also anhand von einem beliebigen Ist-Zustand festgelegt wird, dass es sich da jetzt um eine S51 B1-3 handelt, obwohl kein Mensch mehr weiß ob das Ding nicht als S51 N die Welt erblickt hat und es somit das KBA den Ursprungszustand gar nicht interessiert sondern nur ein beliebiger Ist-Zustand, dann möchte ich doch wenigstens selbst bestimmen, als was es umgetypt wird.


    Wenn wir also annehmen, dass das KBA Fotos braucht, um bei einem fehlenden Typenschild oder allgemein den Typ zu erkennen, ist es rechtlich und moralisch doch völlig egal, ob ein Typ erkannt wird, zu dem irgendeiner der 100 Vorbesitzer das Moped umgebaut hat (denn original sind sicherlich nur noch ein winziger Anteil) oder ob der Typ genommen wird, in den ich das Fahrzeug, völlig legal natürlich, versetzt habe.

    2 Mal editiert, zuletzt von IPv6 ()

  • Jepp,
    die können nen Haken machen, Typ eintragen, Du hast deine Papiere und alle haben Ruhe.
    Du kannst sogar wieder umbauen und die selbe Rahmennr. mit anderen Typ beantragen.


    Aber Jungs, wir spamen grad den Fred hier zu.
    Zurück zum Thema.


    Ich würd den Antrag auch über die Eltern laufen lassen, da ist man immer auf der sichern Seite.

    haubdsache sreschned nisch... ;(
    "Sei kritisch, fahr britisch."

    Einmal editiert, zuletzt von atzebadekappe ()

  • Du kannst sogar wieder umbauen und die selbe Rahmennr. mit anderen Typ beantragen.


    Das glaube ich eher nicht, da dürfte dann ja im System vermerkt sein, dass Rahmennummer XYZ Papiere als Modell abc bekommen hat. Möchte man nun mit der selben Rahmennummer Papiere für einen anderen Typ haben könnte das schwierig werden.


    Die Sache ist halt durch die ganzen legalen Umbaumöglichkeiten sehr undurchsichtig.
    Meine erste Simson hatte in den Papieren und auf dem Typenschild S50 N stehen, stand aber wie eine originale S51 B2-4 da.
    Das ist der Grund, wieso ich von den zusätzlichen Maßnahmen zur Identifizierung nichts halte. Es ist einfach null belastbar.
    Was würde das KBA da mit den Fotos machen, wo ist der Mehrwert? Sie würden feststellen, dass es vielleicht eine S50 N ist die umgebaut wurde. Es könnte aber genauso gut sein, dass irgendjemand mal das Typenschild erneuert und S50 N eingestanzt hat, weil er keine Blinker wollte. Obwohl das Moped eigentlich mit Blinkern das Werk verlassen hat. Das kann kein Mensch rausfinden.


    Oder ich habe einen Rahmen, der von der Nummer her sowohl S50 als auch S51 sein könnte. Ich habe kein Typenschild mehr. Darf das Moped jetzt legal mit dem M53/2 KF fahren? Eine Rückrüstung von S51 auf alten Motor ist ja nicht legal möglich, stellt ja abgastechnisch eine Verschlechterung dar. Ist hier für das KBA wirklich ausschlaggebend, welche Anbauteile aktuell am Moped sind um zu entscheiden, ob der M53/2 KF jetzt legal gefahren werden darf oder nicht? Andere Anhaltspunkte gibt es ja keine. Dann mache ich mir doch das Leben nicht schwer sondern behaupte, es ist eine S50 und liefer im Zweifelsfall die passenden Bilder dazu. Es ist eben einfach nicht feststellbar, und jegliche Diskussion von wegen "Auf Ihrem Bild ist aber der neue Tank zu sehen, es handelt sich daher um eine S51" ist ein wenig sinnlos und führt zu nichts. Vielleicht ist es der Versuch von seiten des KBA möglichst alles so korrekt wie möglich zu machen, auch wenn die Grundlage mehr als zweifelhaft ist. Wäre eine eindeutige, 100%ige Zuordnung vom KBA anhand von der Rahmennummer möglich müsste man auch keine weiteren Angaben machen.

    2 Mal editiert, zuletzt von IPv6 ()

  • ... hattest du mal KBA Papiere in der Hand?


    Das habe ich sogar täglich, ich hab sie vor ein paar Jahren mal auf den neuesten Stand gebracht.



    Niemand weiß mehr, welche Rahmennummer nun für ein N oder ein B Modell verwendet wurde.


    Sag mir deine Fahrgestellnummer und ich sage dir, was du hast. S 50 oder S 51 zu unterscheiden ist z.B. inzwischen überhaupt kein Problem mehr, auch S 70, SR 80 oder echte Enduros herauszufiltern. Genau wie Ungarn oder CZ Mopeds, Austauschrahmen und was weiss ich. Wir haben da ein paar Hausaufgaben gemacht.


    Es gibt natürlich immer noch Grenzfälle und dazu dienen die zusätzlichen Informationen im Antrag. Wenns nicht plausibel ist, gibt´s eben eine Rückfrage. Ich halte sehr viel von den zusätzlichen Infos.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

    Einmal editiert, zuletzt von hallo-stege ()

  • Sag mir deine Fahrgestellnummer und ich sage dir, was du hast.


    Na das wäre zu einfach, meine alten Papiere (ist ja inzwischen als LKR zugelassen) kommen ja vom KBA, da bräuchtest du ja bloß Akten wälzen und schauen, was ich damals beantragt habe ;)


    Mal abgesehen von den Modellen, die schon beim KBA über den Schreibtisch gewandert sind und wo zumindest irgendein Modell zur Nummer erfasst wurde: Das Internet ist voll mit "Nein, anhand der Rahmennummer kann man den Typ nicht zuordnen."
    Stimmt das nicht? Und falls das nicht stimmt, wozu Bilder und die ganzen Angaben wenn doch anhand der Rahmennummer alles klar ist? Du hast doch geschrieben, dass so genaue Angaben wie möglich notwendig sind um den Typ genau zu bestimmen, dann kann die Rahmennummer alleine ja nicht ausreichen.
    Ist nicht böse gemeint, interessiert mich wirklich!


    Nach deinem Edit muss ich doch nochmal nachfragen:
    Auch wenn die Unterscheidung nach S50 und S51 problemlos möglich ist, was ja letztendlich recht direkt mit den Jahren zusammenhängt:
    Wenn jemand Papiere für ein Moped möchte und das Typenschild nicht mehr vorhanden oder unleserlich oder sonstwas ist, also nur die Rahmennummer zur Verfügung steht. Dann muss der Typ doch anhand vom aktuellen Zustand festgelegt werden, was mit nicht kleiner Wahrscheinlichkeit daneben liegt bei den ganzen Umbauten?


    Das würde doch weiterhin heißen, dass höchstens noch das Typenschild aussagekräftig ist, aber was das Typenschild nicht hergibt lässt sich auch nicht auf Bildern oder Motornummern erkennen.

    2 Mal editiert, zuletzt von IPv6 ()

  • Es zählt immer der Auslieferungszustand. Nur dafür kann das KBA Ersatzpapiere ausgeben.
    Wenn die Umbauten zu krass sind, gehts eben zur technischen Prüfstelle.


    "Das Internet ist voll mit "Nein, anhand der Rahmennummer kann man den Typ nicht zuordnen."
    Tja, ich bekomme vielleicht nicht jede Rahmennummer geknackt, aber die Trefferquote ist inzwischen schon recht gut ;) Und da das "System" lernfähig ist, wird sie auch mit jedem Mal besser.


    Freu Dich einfach drüber, Sinn des ganzen ist ja, das es auch noch in vielen Jahren die Möglichkeit gibt, so unbürokratisch Ersatzpapiere zu bekommen.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

    Einmal editiert, zuletzt von hallo-stege ()

  • Und da danke ich Frank und seinen Kollegen auch innen ;)
    Habe bisher 4x neue Papiere beantragt, meist kamen die innerhalb einer Woche an, gut einmal kam die Kripo weil scheinbar geklaut.
    Foto wollte von mir niemand haben, wahrscheinlich bin ich glaubwürdig genug.

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!