Betriebserlaubnis kommt nicht

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  • 1. 50er werden nicht angemeldet (sprich zugelassen, ich kann das nicht mehr hören), sondern nur versichert, dss sagt gar nix aus, da kein amtlicher Vorgang.
    2. Du MUSST den Wisch vom TÜV bei der Zulassungsstelle genehmigen lassen, lies mal, was auf dem TÜV-Gutachten draufsteht!

    Einmal editiert, zuletzt von passra ()

  • Marvin, dies ist der Vorgang:


    Zitat

    Es ist möglich, eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 der StVZO bei der zuständigen TÜV- oder Dekra-Prüfstelle zu beantragen. Dazu ist das Fahrzeug vorzustellen.
    Das vom TÜV oder Dekra erteilte Gutachten ist dann der Zulassungstelle vorzulegen, die dann darauf nach § 18, Absatz 5 der StZVO "Betriebserlaubnis erteilt" vermerkt.


    a) Du hast das Gutachten.
    b) Dies muss (!) von der Zulassungsstelle abgesegnet/gestempelt werden, vorher ist das keine Betriebserlaubnis.


    Bitte glaub den Leuten hier, sie haben Recht. Ignorierst du sie einfach, werden dich spätestens die Blaubefrackten bei deiner ersten Kontrolle darauf aufmerksam machen. In Verbindung mit einer unvermeidlichen Anzeige wegen Führens eines Fahrzeugs... ohne! Betriebserlaubnis. Is aber recht Günstig, weil OWi. So ca. €250 plus 1 Punkt in Flensburg. Musste abwägen.

    Ich wollt' du wärst ein Huhn - Ich hätt nich viel zu tun
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    Einmal editiert, zuletzt von Lory ()

  • Na dann frag ihn mal noch mal. Wenn du mit Auto zum TÜV fährst was zugelassen ist, bekommste dein TÜV-Bericht und gut ist. Läßt du jedoch was neu zu übern Tüv, bestätigt dieser dir nur dass das KFZ ok ist, damit musst du dann zur Zulassungsstelle.
    Da kannste noch so anderer Meinung sein, isso.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Leute der TÜV man hat mir gesagt das ich jetzt damit fahren darf ohne Probleme Sonst hätte er es mir gesagt


    dann lass den TÜV Mann doch mal Reden was er will, lies dir mal das "Kleingedruckte" auf dem Gutachten in Ruhe durch. Auch TÜV Leute Schwafeln gern mal Blödsinn, vorallem wenn sie dich Persönlich kennen ^^

  • Ich habe hier ein "Gutachten" eines Diplomingenieurs vom TÜV über meine S51 B4-2 respektive /1B, welches in 4 wichtigen Punkten schlicht falsch ist. So falsch, dass jeder Laie den Unsinn leicht erkennen kann. Und das sind nur schwerwiegende Punkte wie "Leichtkraftrad mit 45km/h" statt "Kleinkraftrad mit 60km/h", über den ganzen ebenso falschen Kleinmist noch hinweggesehen.


    Ein Dipl.-Ing. sollte das sein, sogar beim Ausüben seines Berufes.


    Glücklicherweise hat auch das KBA den Müll als solchen erkannt und die ABE ohne Zögern ausgestellt.


    Soviel zu Sachkompetenz und Fachwissen von TÜV- oder DEKRA-Mitarbeitern ;)

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    Einmal editiert, zuletzt von Lory ()

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