China LED "Angel Eye" Scheinwerfer mit "E-Zulassung" für Simson

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  • Also der Vergleich mit den bei Luise und brands4bikes angebotenen und zugelassenen LED-SW, wo man auf der Streuscheiben etwas erkennen kann - da steht auch jeweils ein "HCR" anstatt "WCR" aufgedruckt!


    Der Prüfer war sich ja selber auch nicht sicher und musste erst telefonieren - und bekam die (verwirrende) Antwort, dass "auch ein W für LED-Leuchtmittel sehen kann/könnte"...



    Da ich jetzt mehrere zugelassene SW mit HCR- aber keinen mit WCR-Kennzeichnung gefunden habe, würde ich meinen, dass der besagte zweite SW zulässig sein muss, während dem ersten, aber optisch baugleichen SW die Prüfzeichen fehlen.


    Das wird dann ja auch der Hersteller J.W.Speaker entsprechend mitteilen. - Und ggf kann er auch etwas dazu sagen, warum ein LED-SW mit HCR anstatt mit WCR gekennzeichnet wird.

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
    mit Widerstand zur Arbeit gehen,
    den ganzen Tag gegen den Strom schwimmen,
    abends geladen nach Hause kommen,
    an die Dose fassen
    und eine gewischt bekommen!


    :a_bowing: DAS ist Elektrizität! :a_bowing:
    :whistling:

  • Sorry,
    ich meinte den hier: https://www.louis.de/artikel/h…91f3db3144c9965d0acf48d45
    3. Bild, da kann man das sehr gut sehen.


    Soll keine Werbung sein, ich finde das Teil echt hässlich :D


    Edit: das scheint der einzige mit korrekter Kennzeichnung zu sein, da hab ich wohl aus versehen gleich den richtigen erwischt...Du hast recht, alle anderen im Shop sind auch HCR gekennzeichnet.
    Interessant, ich frag da bei Gelegenheit mal nach :D

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren

    Einmal editiert, zuletzt von blaumeise ()

  • :whistling: - Sag ich doch, dass eine WCR-Kennzeichnung anscheinend die Ausnahme ist. Der überwiegende Teil hat -soweit überhaupt erkennbar- eine HCR-Kennzeichnung.


    Wenn es nur um die E-Marke geht, die haben sie alle. - Die Frage ist nur, ob die Kennzeichnung WCR richtig wäre oder auch HCR gültig ist.

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


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    :whistling:

  • Ehrlich gesagt, bin ich mehr als unsicher, wer nun recht hat/was rechtens ist...


    Vom Hersteller habe ich noch keine Antwort erhalten aber JW Speaker bietet mit diesen Scheinwerfer einen an, der die WCR Kennzeichung trägt (siehe Bilder)...

  • Also ehrlich... - Mir wäre jetzt eine ehrliche und klare Stellungnahmen (also eine definitive Aussage) des Herstellers lieber, was eine gültige Kennzeichnung ist und was nicht (ob HCR und/oder WCR)...


    Nun ja, der SW hat zwar die WCR-Kennzeichnung, aber er hat kein Stand-(/Tagfahr)-Licht. - OK, damit könnte man ja noch leben, da es ja hierfür reichlich Angebote als "externes Standlicht" gibt... Nur will der Kunde externes Standlicht?
    (... und sicherlich müsstest du den angebotenen SW dann auch neu kaufen/bezahlen... - Oder würden die den alten und ggf falsch gekennzeichneten SW zurücknehmen und dir den Kaufpreis hierfür verrechnen?)



    Ne, warten wir ab, ob wir eine definitive Aussage bekommen.
    Eigentlich sollte doch auch der DEKRA hier weiterhelfen können, welche Kennzeichnung nun richtig ist... (vielleicht sollte ich mal da anfragen, was die zur Kennzeichnung meinen?)

    Gruß Frank


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  • Der von der Dekra wird sich genauso nicht festnageln lassen ....

  • Also wenn die sich nicht festnageln lassen, kann keiner 'ne definitive Auskunft erteilen... - Na mal abwarten, was die sagen.

    Gruß Frank


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  • So, habe mal wieder eine für mich sehr-sehr lange und somit festnagelnde Antwort bestehend aus Verweisen und Querverweisen in die ECE-Richtlinien aus der DEKRA-Zentrale erhalten...


    Hier nur mal die Kurzfassung der Antwort in eigenen Worten wiedergegeben:


    Kennzeichnung HCR oder/und WCR:


    Beide Kennzeichnungen sind bei LED-SW zulässig und bezeichnen:
    HCR => asymmetrisches Abblendlicht mit Fernlicht (ECE-R112).
    WCR => symmetrisches Abblendlicht mit Fernlicht (ECE-R113)
    (Hierbei handelt es sich also -wie wir fälschlich angenommen haben- nicht um eine Kennzeichnung, ob ein Halogen-Leuchtmittel oder "LEDs" verwendet wird!)


    Für Mopeds (Kleinkrafträder) darf die Lichtstärke des LED-SW maximal 2000 Lumen betragen. (Bis 2000 Lumen werden keine Leuchtweitenregulierungen und Waschanlagen vorgeschrieben - Dazu zählen auch (zugelassene) Gasentladungslampen bis 25W!!!)
    Im Umkehrschluss würde das heißen: Liegt die Lichstärke über 2000 Lumen, ist der SW nur am Motorrad oder mehrspurigen Fahrzeugen über 50cm³/>45km/h (und unter den zuvor genannten Beauflagungen) zulässig.


    Zulassungsnummern:(E<Ländercode>) bzw [e] oder auch Wellenlinie gefolgt von einer Zahlenkombination (bzw darunter) => {E11) blabla


    Aufgedruckt bzw eingeprägt ist für jede enthaltene Leuchtenfunktion die dazugehörige Kodierung
    Auch die Prüfnormen-Gültigkeiten (DOT, SAE, ... => 1x, da zusammengefasste Gültigkeiten)


    (Die Lichtstärke wird nach den EU-Normen nicht auf dem SW vermerkt)



    So, ich hoffe, dass ich das jetzt richtig wiedergegeben habe...


    ( xtreminator: Du kann die komplette Antwort gerne per Mail bei mir anfordern)

    Gruß Frank


    :kopfkratz: Was ist eigentlich Elektrizität? :kopfkratz:


    Morgens mit Hochspannung aufstehen,
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  • Danke @duo dass du da mal was "amtliches" rausbekommen hast.
    Wie erfährt man denn welchen Lichtstrom der Scheinwerfer hat??
    2000Lm könnten ja evt bei Led knapp werden...
    Ist bei über 2000Lm die Leuchtweitenregulierung generell vorgeschrieben? Weil dann kann man ja davon ausgehen, dass die geprüften Scheinwerfer unter 2000Lm haben, weil welches Motorrad hat schon ne Regulierung!?

  • Ich denk mal der Hersteller kann da Antwort geben wie viel lm der Scheinwerfer hat


    2000lm reichen bei LED aus als das deine Frage war. Ich fahre selbst ein Auto was auf Grund dessen keine Scheinwerferwaschanlange benötigt.


    Ja ab 2000lm ist die Leutweitenregulierung vorgeschrieben genauso wie die Waschanlage.

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