Sprich: Es bleibt alles wie bisher: Einzelabnahme bleibt, aber keine 60km/h Papiere vom KBA.
Wenn du in Japan auf eine offizielle Rennstrecke fährst, wird die Kastrierung (wohl automatisch) deaktiviert.
(Klar das es auch illegale Aktivierungen gibt)
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Sprich: Es bleibt alles wie bisher: Einzelabnahme bleibt, aber keine 60km/h Papiere vom KBA.
Wenn du in Japan auf eine offizielle Rennstrecke fährst, wird die Kastrierung (wohl automatisch) deaktiviert.
(Klar das es auch illegale Aktivierungen gibt)
Eben nicht. Man darf nun ganz offiziell und legal bei der Dekra sein Export Modell auf 60km/h umtragen. War so vorher rechtlich nicht möglich bzw. nicht legal.
Sehr komisch,
mir wurde Ende Februar Anfang März von der Dekra gesagt, das die auf Grund einer Anweisung keine 60km/h mehr ausstellen ohne entsprechendes schreiben vom KBA und das die Zulassungsstelle angewiesen sind, ohne dies die 60km/h BE´s auch nicht abstempelt.
Im Schwesterform berichtet Chris120, genau das auch.
https://www.simsonforum.net/viewtopic.php?p=1100983#p1100983
https://www.simsonforum.net/viewtopic.php?p=1101011#p1101011
Da steht "angewendet werden können"
Ja nun die können, müssen aber nicht.
Soll das eine Rechtfertigung sein weil es Prüfer gab die gemacht haben oder wie oder was ?
Erst hott und jetzt wieder hü, da soll noch jemand mitkommen.......
Tommyboy1103 von wann sind denn die Dekra-Schreiben ?
Dann kauf ich mir auch bald eine Ungarnschwalbe und lass sie über die Dekra zu wenns so einfach ist.
Und da der Markt nun überschwemmt wird mit modellen, sollte es möglich sein das die Preise fallen oder Exportfahrzeuge so teuer werden wie DDR Fahrzeuge.
Müssen Betrüger nicht mehr betrügen.
Dann kauf ich mir auch bald eine Ungarnschwalbe und lass sie über die Dekra zu wenns so einfach ist.
Na ja, ich wäre da mal Vorsichtig, da steht "angewendet werden können" und die Zulassungsstelle muss da ja auch noch mitspielen.
Wenn die ihren Stempel nicht drauf machen, nützt das auch nichts wenn die Dekra eine 60km/h BE ausstellt.
Ich denke, dass es sehr auf die jeweilige Zulassungsstelle ankommt, deren Angelegenheiten ja zumeist Landessache ist.
Schlimmstenfalls gibt es dazu 16 unterschiedliche Regelungen zur Handhabung der Praxis.
Eher werden die Dinger genauso teuer als das die günstiger werden...
Alles anzeigenSehr komisch,
mir wurde Ende Februar Anfang März von der Dekra gesagt, das die auf Grund einer Anweisung keine 60km/h mehr ausstellen ohne entsprechendes schreiben vom KBA und das die Zulassungsstelle angewiesen sind, ohne dies die 60km/h BE´s auch nicht abstempelt.
Im Schwesterform berichtet Chris120, genau das auch.
https://www.simsonforum.net/viewtopic.php?p=1100983#p1100983
https://www.simsonforum.net/viewtopic.php?p=1101011#p1101011
Da steht "angewendet werden können"
Ja nun die können, müssen aber nicht.
Soll das eine Rechtfertigung sein weil es Prüfer gab die gemacht haben oder wie oder was ?
Erst hott und jetzt wieder hü, da soll noch jemand mitkommen.......
Tommyboy1103 von wann sind denn die Dekra-Schreiben ?
Das Schreiben ist nicht von mir. Aber es ist keine 2 Wochen alt. Ging letztens in einer FB Gruppe ne große Runde wo auch DEKRA Prüfer das bejahten.
Das Schreiben ist nicht von mir. Aber es ist keine 2 Wochen alt. Ging letztens in einer FB Gruppe ne große Runde wo auch DEKRA Prüfer das bejahten.
Auf den einen Seite , meine ich das da eine Seitezahl sowie eine Jahreszahl steht.
Leider so schlecht, das man nicht wirklich was erkennen, nach 2020 sieht das nicht aus...
Deswegen meine frage, von wann das ist.
Kann man das auf der FB vielleicht erkennen ?
Da haste Recht.
Anhand der Angaben in der Fusszeile könnte das rauszufinden sein.
Leider konnte ich das so auch nur von FB speichern und wie wir alle wissen ist die Bildqualität dort absolut unterirdisch.
Ich meine da steht was von 2015 kann aber auch nur ein Verweis auf den Begriff DEKRA sein.
Das war in der Simson Schwalbe Gruppe.
Hier mal das Zitat der Antwort von den Herren der auch diese kleinen Simsonbücher verfasst hat und sich wohl in Rechtswegen etwas auskennt.
Alles anzeigen„....
Aus der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
§ 76 Übergangsrecht Absatz 8
Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
§ 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
b) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html
Demnach ist die Regelung auf Fahrzeuge die nach Vorschriften der DDR in den verkehr gekommen sind anzuwenden. Es wird dabei nicht näher definiert wo sie zugelassen wurden. (Mit "Verkehr" ist übrigens nicht der Straßenverkehr gemeint. Auch der Handel ist z.B. eine Art von Verkehr.)
Dadurch lässt sich der Paragraph auch auf alle Simsonkleinkrafträder anwedend. Solange diese in der angegebenen Zeit (bis 1992) in den Verkehr gekommen sind.
Das ist tatsächlich nicht neu. Das war schon immer so. Die Dekra hat sich anscheinend jetzt erst dazu so klar geäußert. Zu dem Gerücht es sei nicht legal wird es wohl gekommen sein, da die Dekrapapiere noch von der regionalen Zulassungsstelle gestempelt werden müssen. Und gerade in den neuen Bundesländern gibt es da immer wieder Schwierigkeit und den Stempel gibt es nur, wenn die Dekra Leichtkraftrad (Klasse A1) drauf schreibt. In 14 von 16 Bundesländern gibt es den Stempel (Aussage vom KBA).“
Ich würde mal sagen das ist dann von 2015.
Damit kann das überholt sein........
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