Wiedermal Anhängerkupplung

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  • Hallo zusammen,
    ich habe mir vor Kurzem für meine S51 einen originalen MKH/M3 anhänger gegönnt mit Blinkern, Rücklicht, Typenschild, Aufkleber etc.


    Da es nun darum geht auch eine passende Anhängerkupplung zu finden, bin ich nun leider an meine Grenzen des Recherchierens gestoßen.


    Es werden viele Replikate angeboten, welche aber im Gegensatz zu den Alten DDR Anhängerkupplungen kein Klebeplättchen mit KTA-Nummer etc. (siehe Bild im Anhang) besitzen.


    Soweit ich das Verstanden habe stellt dieses Schildchen eine Art Betriebserlaubnis bzw. ABE dar. Sprich, sollte ein solches Schild nicht vorhanden sein bzw. unleserlich sein, ist es nicht erlaubt, die Anhängerkupplung ohne TÜV Abnahme/Eintragung anzubauen und zu nutzen, richtig?


    Daraus folgere ich, dass alle Replikate und Originalteile ohne Schild nicht im Straßenverkehr benutzt werden dürfen?


    Muss bei einer originalen AHK mit Schild noch etwas gemacht werden oder kann man diese einfach anbauen und benutzen?


    VG und schonmal vielen Dank für die Antworten.

  • Jepp, dieses dumme kleine Stück Blech (das so schnell verloren gehen kann) entscheidet über legal oder illegal. Hab auch suchen müssen um eine Kupplung mit Schild zu bekommen. Ne gebraucht alte originale (und eignetlich auch zulässige) Kupplung zu bekommen ist kein Problem, aber eine wo das Schild noch dran ist :panic:

  • Nunja, da dieses Schild anscheined eine ABE darzustellen scheint und sonst nicht von einem Nachbau zu unterscheiden wäre, ist eine nachträgliche Anbringung streng genommen Urkundenfälschung. Gleiches verhält sich mit dem Einstanzen der KTA Nummer in der AHK vom SR50.


    Es ist teilweise Haarspalterei. Von der Verarbeitung sind die Nachbau AHK auch nicht anders als DDR AHK, aber ohne Schild sind eine neu gepulverte AHK und ein Nachbau nicht zu unterscheiden.


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Erweiterung: Kennt jemand einen Anbieter der solche Schilder vertreiben würde :P sowas an Originalteilen wieder anzukleben kann ja nicht Urkundenfälschung sein?!


    Die Sicherheit kann ich dir geben: Das ist Urkundenfälschung nach 267 StGB.
    Wenn du es genau wissen möchtest: Das "Blechschild" und das Bauteil stellen in fester Verbindung eine sog. "zusammengesetzte" Urkunde dar. Da das ganze Beweis im Rechtsverkehr erbringt, ist das auch schlüssig.
    Somit ist das Vorhaben strenggenommen rechtswidrig. Lg

  • Ok habs verstanden.


    Kaufe ich mir also eine alte originale, abgeranzte Anhängerkupplung, entferne das Schild um diese pulvern zu lassen und bringe es daraufhin wieder an, ist alles im grünen Bereich?!


    :)

  • Wen es interessiert..habe eine original DDR AHK mit Schild für schlappe 30 Euro ersteigert :) man muss das Teil zwar vom Rost befreien und herrichten aber sonst ist nichts verbogen/gerissen/nachgeschweißt..denke mal der Preis war ganz OK oder? :)

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