Wer kauft sowas :-D

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  • Ich hab gestern bei der Zulassungsstelle nachgefragt.

    Erst das Gutachten von TÜV oder dekra.

    Damit zur Zulassungsstelle. Die erheben eine Bearbeitungsgebühr von 50€, dann noch mal 30€ für die Betriebserlaubnis.

    Ich vermute, die übernehmen die Angaben von der Prüforganisation.

    Wenn da 60 km/h drin steht, dann...

    geht nich und kann ich nich sind die brüder von will ich nich

  • 90€ nur auf der Zulassungsstelle?

    Wie muss ich mir das Vorstellen?

    Meine Fahrzeuge hatten bisher nur ori BE's oder die vom KBA.

    Ich dachte die machen nur einen Stempel auf die Rückseite vom Gutachten an der vorgesehenen Stelle.

    Wenn Dummheit rollen würde, dann müsste so manch einer bergauf bremsen. :thumbup::lol::furious:
    Fuhrpark: am 24.08.21 geklaut

  • Kann vielleicht auch daran liegen, dass ich nicht aus der DDR-Komme, aber ich kann das nicht nachvollziehen.

    Dann sollte dir eigentlich bestens bekannt sein das in der BRD bis 1986 KKR nur 45km/h fahren durften und ab 1986 bis 2002 maximal 50Km/h


    Für alle die nicht Bescheid wissen (wie Tommyboy1103) hänge ich es hier nochmals an.

    Ich war bei einer unabhängigen Prüfstelle und habe ganz normal und LEGAL meine 60 kmh Papiere ausgehändigt bekommen.

    Diese Darstellung/Interpretation der Dekra von dem was im Einigungsvertrag bezüglich in der DDR Zugelassenen Kleinkrafträder steht,

    ist nicht das Papier Wert auf dem sie steht.

    Das stellt nichts rechtliches da worauf du dich berufen kannst.

    Zitat von Mutzhunter94

    Mit welcher Begründung hätten die mich abweisen sollen ? Die Bearbeiten das Gutachten gegen eine Gebühr und fertig.

    Die Zulassungsstelle hat das letzte Wort ob sie die Betriebserlaubnis so wie im 21er Gutachten steht, auch erteilt oder nicht.,

    Immer mehr Zulassungsstellen halten diese Anweisung einen unter die Nase, wenn man mit 21er Gutachten kommst, zwecks Erteilung der BE

    Fakt ist das fürn Fahrzeuge die bis dato keine deutsche BE ausgestellt wurde, für die Erlangung einer BE,

    die die Vorschriften der bundesdeutschen StVZO/FZV zählen, die Fahrzeuge müssen diesen entsprechen und genau nach diesen, gibt es kein KKR was 60km/h darf, nur 50km/h bis Baujahr 2002 und ab 2002 45km/h.

    Das die Mopeds mit KTA-BE dies 60km/h weiterhin dürfen ist nur im Einigungsvertrag geregelt auch das Führerscheinrecht dazu.

    Zitat von Mutzhunter94

    Aus Suhl sind sie auch also was soll das ?

    Und seit wann spielt bei der Erlangung einer BE, das eine Rolle wo Fahrzeuge Hergestellt wurden. :kopfkratz:, siehe ganz am Anfang

    Fahrzeuge müssen die Vorschriften des jeweiligen Landes entsprechen , wo sie hin exportiert werden.

    Und entsprechen je Exportland in Suhl gebaut worden.

    zb. in Ungarn durften Mopeds je nach Einstufung entweder nur 40km/h oder 50km/h fahren,

    auch war keine Hupe, Tacho und Fernlicht Vorschrift gewesen, Sozius Fußrasten nicht erforderlich das die Mopeds nur Solo

    gefahren werden durften und so sind sie in Suhl entsprechend für Ungarn gebaut wurden.


    Eine S51B-1-D (BRD) Ausführung dürfte nur 40km/h https://images.app.goo.gl/uGFdZJtZMEzd38oQ8 ,

    wie auch der Neckermann Spatz, https://images.app.goo.gl/QVMW6uQ47TQG7CGx7

    der war auch so noch abgespeckt gegenüber (kein Bremslicht, Hupe) der DDR-Ausführung .


    Zitat von Mutzhunter94

    Letzte Woche erste ne hübsch gemachte Exportkiste mit Papieren für 3000€ verkauft.

    Na hoffentlich hast du den Verkäufer auch aufgeklärt darüber das es ein Reimport ist

    https://www.anwalt24.de/fachar…-und-verkehrsunfall/29721


    Mal ganz davon abgesehen, haben hier öfters User, stolz ihr 21er Gutachten als BE präsentiert,

    Was nicht von der Zulassungsstelle abgestempelt war und somit nicht gültig ist, wie auch das sie zwar 60km/h drin stehen hatten aber als Fahrzeugtyp stand LKR drin.

    zb. RE: Herzkasten oder Obergurt ich weiß nicht weiter




    90€ nur auf der Zulassungsstelle?

    Wie muss ich mir das Vorstellen?

    Mit den 21er Gutachten muss du zur Zulassungsstelle, die erteilen dann die Betriebserlaubnis auf Grund des 21er Gutachtens oder halt nicht.

    Wenn sie erteilt wird, wird im 21er Gutachten die entsprechenden Felder entsprechend festgehalten und abgestempelt.

    Dafür hast du dann die entsprechenden Bearbeitungsgebühren zu entrichten

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Also doch nur ein Stempel und zwei Kringel auf dem Gutachten.

    Da lag ich ja garnicht so falsch mit meinem Gedankengang. :undwech:

    Wenn Dummheit rollen würde, dann müsste so manch einer bergauf bremsen. :thumbup::lol::furious:
    Fuhrpark: am 24.08.21 geklaut

  • Also doch nur ein Stempel und zwei Kringel auf dem Gutachten.

    Da lag ich ja garnicht so falsch mit meinem Gedankengang. :undwech:

    Ich habe dich verstanden :i_troest:

    Also doch nur Geldschneiderei um Simson !

    Selbst meine 21 vom Motorrad hat auf der Zulassungsstelle keine 15€ gekostet.

  • Mit welcher Begründung hätten die mich abweisen sollen ? Die Bearbeiten das Gutachten gegen eine Gebühr und fertig.

    Ganz einfach. Die 60km/h gibt es nur für Fahrzeuge welche dem Einigungsvertrag entsprechen. Das trifft halt für Exportfahrzeuge nicht zu. Das DEKRA Papier ist nichts wert weil sie darüber nicht entscheiden.


    Ich hab genug Zulassungsstellen durch wo diese bei 60km/h dann einen Beweis wollten also DDR oder KBA Papiere. Hatte ich diese nicht durfte ich wieder abtretten oder halt

    Leichtkraftrad draus machen.

  • Was aber, wenn das Mopped tatsächlich unter den Einigungsvertrag fällt.

    Hat die Zulassungsstelle die Befugnis das festzulegen oder anzuzweifeln.

    geht nich und kann ich nich sind die brüder von will ich nich

  • Das machen die sich hier einfach. Hast KBA/DDR Papiere bekommst du was du willst ansonsten musst mit 50km/h Leben.

    Was redest du da ? Du gehst ja zum Amt wenn du keine Papiere hast.

    Also ist die Frage ob die Zulassungsstelle entscheiden kann ob das für den Einigungsvertrag gilt oder nicht.


    Und wenn im 21er Gutachten wie oben schon direkt Leichtkraftrad drin steht, ist das Ding von vorne herein schon zum scheitern verurteilt.

    Dann macht die Zulassungstelle auch kein Kleinkraftrad mehr draus :D

  • Was redest du da ? Du gehst ja zum Amt wenn du keine Papiere hast.

    Also ist die Frage ob die Zulassungsstelle entscheiden kann ob das für den Einigungsvertrag gilt oder nicht.


    Und wenn im 21er Gutachten wie oben schon direkt Leichtkraftrad drin steht, ist das Ding von vorne herein schon zum scheitern verurteilt.

    Dann macht die Zulassungstelle auch kein Kleinkraftrad mehr draus :D

    Ich würde dich bitten, einen repektvollen Umgang, welchen du mit deiner Anmeldung abgenickt hast, zu wahren.


    Mag sein, dass du bereits erfolgreich Fahrzeuge veräußerst hast. Bedenke aber, das hier aber Fakten dargelegt werden, welche Argumente entkräftigen. Und durch reine Plattitüten lassen sich doch deine Aussagen in Frage stellen.

    TEAM SAUSTAHL


    "Bier trinken hilft der Landwirtschaft"


    Never Touch A Running Simson!!!

  • Was redest du da ? Du gehst ja zum Amt wenn du keine Papiere hast.

    Also ist die Frage ob die Zulassungsstelle entscheiden kann ob das für den Einigungsvertrag gilt oder nicht.


    Und wenn im 21er Gutachten wie oben schon direkt Leichtkraftrad drin steht, ist das Ding von vorne herein schon zum scheitern verurteilt.

    Dann macht die Zulassungstelle auch kein Kleinkraftrad mehr draus :D

    Ich habe schon richtig verstanden. Du willst es nur nicht wahrhaben das dein Wisch von der DEKRA absolut nichts zu sagen hat. Die DEKRA entscheidet nicht was auf die Straße kommt oder nicht sie kann nur feststellen ob das Fahrzeug dafür geeignet ist. Es ist eine Prüforganisation keine Behörde.


    Dann erzähl mir doch bitte auf welcher Grundlage die Zulassungsstelle sonst entscheiden soll ob das Fahrzeug dem Einigungsvertrag entspricht oder nicht? Können sie nicht. Also gibts keine Papiere nur entgegen der Vorlage einen Beweises. Und den musst du erbringen du willst ja schließlich was von denen und nicht umgekehrt.


    Das ist ja gerade das Problem an der Sache. Dein Zettel von der DEKRA sind keine Papiere sondern nur der Schrieb damit du welche beantragen kannst! Oder fährst du auch nur mit dem TÜV Zettel durch die Gegend ?

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