S51 50cm³ Tuning Zylinder - Legales fahren auf öffentlichen Straßen möglich- Theoretisch

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  • Ich denke es ist so, da der Gesetzes text folgendes sagt,
    Ein Kleinkraftrad – auch Mokick, Moped oder Mofa – ist ein motorisiertes Zweirad oder Dreirad mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ oder bis zu 4 kW Motorleistung und einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
    darf man seine Leistung auf bis zu 4kw erhöhen (sprich 1,3kw mehr als unsere simson)
    Aber die maximal Geschwindigkeit darf nicht erhöht werden.


    Wenn man pech hat bekommt man zwar seine 4kw Leistung, aber die setzen dir deine höchst Geschwindigkeit auf 45km/h.
    Mehr Leistung weniger Geschwindigkeit :roll:


    und trotzdem müsste das eingetragen werden.

  • Es gibt durch den Einigungsvertrag die Sonderregelung, daß "DDR"-Fahrzeuge, die bis Ende 1992 zum ersten Mal in Verkehr gekommen sind, statt 50 oder 45 eben 60 fahren dürfen.
    Und ein Fahrzeug besteht in erster Linie aus dem Rahmen, der das Baujahr bedingt. Wenn die Betriebserlaubnis erlischt, wenn der Motor mehr Leistung hat als in dieser ursprünglich vorgesehen, kann die Betriebserlaubnis durch Eintragung wieder hergestellt werden. Diese Änderung ändert aber nichts am Baujahr des Rahmens, d.h. die Höchstgeschwindigkeit von 60 bleibt.
    Die Sonderregelung besagt nicht explizit, daß nur originalbelassene Kleinkrafträder aus der "DDR", die bis Ende Februar 1992 zum ersten Mal in Betrieb genommen wurden, 60 fahren dürfen. Eine Änderung muß nur eingetragen werden. Wenn sich Hubraum und Höchstgeschwindigkeit nicht ändern, bleibt das auch nach der Eintragung der Mehrleistung und Sekundärübersetzungsänderung ein Kleinkraftrad aus der "DDR", das bis Ende 1992 zum ersten Mal in Betrieb genommen wurde und somit 60 fahren darf.
    So ist die Theorie. Wie das in der Praxis dann einzeln gehandhabt wird, steht wieder auf einem anderen Blatt.


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  • kann passieren das dann einer ne 45km/h karre draus machen will, dann aber explizit drauf hinweisen, was schwabe geschrieben hat.


    zwar nicht ganz zum thema, aber fahre nun mein moped mit großem nummernschild, trotz 60km/ und 50ccm. die wollten bei mir dann auch die HU-pflicht einführen. ich nöönöönöö, bleibt ja immer noch nen möp, das ist eben der unterschied zwischen einer pflichzulassung und einer freiwilligen zulassung. bei pflichtzugelassenen fahrzeugen ist die hu-pflicht, bei freiwillig zugelassenen eben nicht. es gelten weiter die regeln für möps. ...und so wurde es dann auch gemacht. großes kennzeichen ohne HU-plakette und der hänger ist immer noch in der haftpflicht mit bei, den wollten se auch exta versichern, mit nem extra nummernschild.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Locke ()

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