Kr 51/2 Rahmen Verkäufer rückt Adresse nicht raus

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  • ...und die Quintessenz aus diesem Fred? 7 Leute, 8 Meinungen... :D


    "Ich fürchte mich im Dunklen, im Wald!"
    "Watt soll ick denn sagen?? Ick muss alleene wieder zurück..." :v_dark:


    Jeder muss für sich entscheiden welchet Risiko er einzugehen bereit is...nachts um 2 uff nem Autobahnparkplatz kurz vor der Grenze, irgendwo im nirgendwo wär mir ooch zu heiss, n Lidl-Parkplatz am frühen Abend seh ick nich so sehr als no-go-area an... ^^

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

    Einmal editiert, zuletzt von Trollaxt ()

  • Ich habe mir letztens ne Jawa 20 geholt, stand jahrelang in der Scheune, wie man am äusseren Zustand zweifelsfrei erkennen konnte, der Verkäufer wollte keinen Kaufvertrag machen.
    Wozu auch ? Auch mündliche Absprachen sind genauso wirksam.
    Der Verkäufer hatte keine Lust was schriftliches zu machen, der Roller ist nirgendwo registriert.:)
    Nur bei höherpreisigen Sachen, sollte man sich unbedingt versichern lassen, dass der Verkäufer auch der Eigentümer ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Seeperle ()

  • Ich habe mir letztens ne Jawa 20 geholt, stand jahrelang in der Scheune, wie man am äusseren Zustand zweifelsfrei erkennen konnte, der Verkäufer wollte keinen Kaufvertrag machen.
    Wozu auch ? Auch mündliche Absprachen sind genauso wirksam.
    Der Verkäufer hatte keine Lust was schriftliches zu machen, der Roller ist nirgendwo registriert.:)
    Nur bei höherpreisigen Sachen, sollte man sich unbedingt versichern lassen, dass der Verkäufer auch der Eigentümer ist.

    Na ja, sollte sich sowas später als irgendwann mal kreativ umverteilt (gestohlen) herausstellen, hätte ich schon lieber einen Kaufvertrag.
    Sonst hat man nämlich sehr schnell die Arschkarte gezogen.
    Wenn du das gute Stück nicht ausschlachten, sondern wieder in Betrieb nehmen willst, könnte ein Kaufvertrag auch hilfreich sein.
    Hatte etwas ähnliches vor einigen Jahren mal mit einer Vollabnahme eines holländischen Wohnwagens ohne Zulassungspapiere.
    Da wäre die Abnahme ohne Kaufvertrag, der als Eigentumsnachweis galt, laut TÜV nicht möglich gewesen.

  • Ich habe mir letztens ne Jawa 20 geholt, stand jahrelang in der Scheune, wie man am äusseren Zustand zweifelsfrei erkennen konnte, der Verkäufer wollte keinen Kaufvertrag machen.
    Wozu auch ? Auch mündliche Absprachen sind genauso wirksam.
    Der Verkäufer hatte keine Lust was schriftliches zu machen, der Roller ist nirgendwo registriert.:)
    Nur bei höherpreisigen Sachen, sollte man sich unbedingt versichern lassen, dass der Verkäufer auch der Eigentümer ist.



    kann dich aber bei der Anmeldung/Vollgutachten whatever auch anscheissen. Wenn du die originalen Papiere dazu hast ist es kein Problem, hast du nur das Fahrzeug kann es schwierig werden. Bei meiner MZ lief das sogar mit Eiddestattlicher Versicherung das der Brief weg ist und so weiter...

  • Lass den Leuten doch ihren Willen. Wer nicht hören will, muss eben fühlen. Es wurde ja nun schon oft das Leidig Thema mit Kaufverträgen durchgekaut. Mündlichen Absprachen kann man soweit trauen, wie man Klaviere werfen kann.


    Ich würde nicht mal meinen engsten Leute nen Fahrzeug ohne Kaufvertrag anbieten. Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.

    TEAM SAUSTAHL


    "Bier trinken hilft der Landwirtschaft"


    Never Touch A Running Simson!!!

  • kann dich aber bei der Anmeldung/Vollgutachten whatever auch anscheissen. Wenn du die originalen Papiere dazu hast ist es kein Problem, hast du nur das Fahrzeug kann es schwierig werden. Bei meiner MZ lief das sogar mit Eiddestattlicher Versicherung das der Brief weg ist und so weiter...

    Es kommt auf die Umstände an, die Jawa 20 und Schwalben sind ja beim KBA bezüglich des vereinfachten Verfahrens zur Erlangung der Papiere(Datenbestätigung) gelistet.
    Bei anderen Modellen, wo man die Papiere nicht direkt beim KBA bekommt, sieht es anders aus. Denn um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Revier zu bekommen, muss ja irgendwie glaubhaft machen, dass man in den Besitz gekommen ist, das hängt mit dem Datenschutzgesetz zusammen. Wenn man es ganz genau nimmt, hat man keinen Anspruch auf Auskünfte vor der Besitznahme.

  • nachdem ich meine kba-papiere in eine einzelabnahme umgewandelt hatte, wollte man auch einen kaufvertrag haben, ohne diesen hätte mir die zulassungsstelle nichts ausgehändigt.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Bleibt nur die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage ? Mündliche Verträge sind genauso wirksam.
    Wenn man der Zulassungsstelle glaubhaft versichert, es gekauft zu haben, müssten sie es akzeptieren.
    Ausserdem kann man das Teil eh an gute Bekannte verkaufen und mit schriftlichen Vertrag wieder zurückkaufen.
    Von meinem ursprünglichen Verkäufer habe ich nur eine Telefonnummer, einen Vornamen und eine Adresse+Bilder aus einer Kleinanzeige und danach die Nummer auf dem Revier überprüft, das müsste eigentlich reichen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Seeperle ()

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