Nach Unfall: Was habe ich finanziell zu erwarten?

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  • Habe einen Unfall mit einer meiner Schwalben gehabt und ich habe keine Schuld daran: Bj:1985 und im allgemeinen in einem guten bis sehr guten Zustand (zumindest bis vor dem Unfall)... nun würde ich gerne wissen, was ich von der gegnerischen Versicherung finaziell zu erwarten habe: wird sie mir die kompletten Reparaturkosten erstatten oder werde ich eine pauschale Entschädigung erhalten? Ich frage deswegen, da es sich um keinen Oldtimer im Sinne von 30 Jahre alt handelt (knapp daneben ist auch vorbei) und man immer wieder zu lesen bekommt, dass wenn es sich um Blechschäden samt zerstörter Leuchten und dem einen oder anderen 8er im Rad mit nur ein paar hundert Euro abgetan wird: sprich, man muss selber noch mal ran, und die Schäden zum Teil selber beseitigen, da es nicht für ne anständige Werkstatt reicht, man also eine Entschädigung bekommt, die sich an dem aktuellem Wert der Karre richtet anders als bei PKW´s.Korrigiert mich bitte, wenn ich damit fasch liege.Schade allerdings, dass es sich um ein wirklich gut erhaltenes orginales Lackset einer KR51/2 handelt.
    Würde mich über Erfahrungsberichte anderer freuen.... Würde sonst als alternative eine andere Lösung mit dem Unfallgegner in betracht ziehen.

    Ich bin gegen einen Gorilla-Krieg: Ich sage: Frieden schaffen ohne Affen!

  • Hallo,
    ich habe auch schon einige Unfälle erlebt und überstanden und auch mit der Versicherung des Unfallgegners zu tun gehabt. Solltest du eine Rechtschutzversicherung haben, dann solltest du unbedingt zumindest ein Beratungsgespräch in Ansruch nehmen. Sobald dir irgendwas komisch vorkommt und du dich über den Tisch gezogen fühlst, lass das den Anwalt übernehmen. Der kennt sich aus.
    In meinen beiden Fällen war die Schuldfrage so eindeutig, dass ich nach vorheriger Recherche einen Reparaturkostenvoranschlag habe machen lassen (Rollerwerkstatt), dieser den Wert des Fahrzeugs übertroffen hat, und ich somit den Ausgleich des Fahrzeugwiederbeschaffungswerts von der Versicherung erhalten habe. Bei der Ermittlung dieses Wertes sollte man sich einen ordentlichen Gutachter nehmen und ihm aktuelle Schwalben in etwa in deinem Fahrzeugzustand bei Mobile und Co. zeigen. Manchmal wollen die Versicherungen ihre eigenen Gutachter zur Wertermittlung heranziehen. Das musst du nicht zulassen, du hast das Recht auf einen eigenen.


    Reparier auf jeden Fall gar nichts, bevor die ganze Sache gegessen ist und du das Geld auf dem Konto hast. Helm, Motorradjacke, Stiefel und kaputte Rucksäcke erhält man anteilig übrigens auch wieder.
    Sirko

  • Moin,


    ich den Mist gerade mit meinem zerbombten Audi durch. Top ist natürlich wenn man mal nen Schnapper gemacht hat und dann am Ende mehr bekommt, Frage ist, bekommt man für das Geld aktuell was gleich wertiges?


    Ich habe letztendlich mit dem Audi die A-Karte gehabt weil: Billi geschossen, mit der Ausstattung so nicht wieder zu bekommen und am Ende hat der Gutachter sich zwar Mühe gegeben, aber er kann bei sonem Wagen auch nicht zaubern. Nun fährst du evtl eine top Originalsimson die dir zerbombt wird, und als Grundlage wird der momentane Durchschnittsmarktwert genommen. Da hast du auf jeden Fall das Nachsehen, hoffen wir, dass der Gutachter fähig ist und du keine unnötigen Rennereien hast.


    BTW: Ich habe nach fast einem Jahr noch nicht die Gesamtsummer zurück, und das obwohl die Schuldfrage klar ist.


    mfg Lowrider

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  • Hallo,
    ein Freund von mir hatte einen Unfall mit seinem Habicht. :(
    wurde weil nur ca. 100.000 Stück gebaut wurden als Rarität eingestuft, er hat sämtliche Kosten für die Reparatur erstattet bekommen soweit ich weiss. ;)
    Die KR 51/2 wurde soweit ich weiss auch "nur" ca. 200.000 mal gebaut. Es gab ja nur 5 Baujahre evtl. trotzdem mal bei einem Gutachter nachfragen.


    Gruß Joe555 :b_wink: :b_wink:


    P.S: Versicherungen zahlen auch nicht gerne mehr als Sie unbedingt müssen.

  • Hallo,


    mir wurde 2012 von einem Autofahrer die Vorfahrt genommen.
    Ich habe einen Gutachter der Dekra beauftragt ein Unfallgutachten zu erstellen, dieser hat das Fahrzeug bei mir besichtigt und fotografiert.


    Laut seinem Gutachten hätten die Reparaturkosten bei 2550 Euro inkl. MwSt. gelegen, was meine Simson zu einem Totalschaden gemacht hat. (Es war auch alles kaputt, Rahmen gestaucht etc.)
    Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges wurde auf 900 Euro taxiert, diese wurden von der gegnerischen Versicherung erstattet. Außerdem musste diese meinen Helm und sonstige Kleidung ersetzen. Ein Vielfaches davon wurde mir außerdem als Schmerzensgeld gezahlt, hatte allerdings auch erhebliche Verletzungen.


    Das ganze wurde unter großem Aufwand mit einem Anwalt vorangetrieben. Ich würde dir empfehlen zum Anwalt zu gehen, ohne hätte ich mich teilweise bestimmt mit viel weniger zufrieden gebeben...


    Gruß

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