Ab wann ist ein Trumm Metall ein versicherungspflichtiges Mopped?

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  • Oder genauer gefragt: Wo ist die Grenze?


    Ich darf jederzeit ein Moped auf einem Fahrradanhänger befördern, da brauche ich keine Versicherung. Soweit mein Verständnis.


    Darf ich ein technisch nicht-fahrbereites Moped ohne Versicherung durch die Gegend schieben?


    Darf ich ein technisch fahrbereites Moped ohne Versicherung durch die Gegend schieben?


    Darf ich ein umgebautes und heftigst getuntes Moped ohne Versicherung, ABE oder sonstiges durch die Gegend schieben?


    Was passiert, wenn ich mich auf eines dieser Dinge draufsetze und rolle - ohne den Motor anzulassen?


    Und wo muß ich dieses Dings dann bewegen? Auf der Straße schiebenderweise/rollenerweise? Oder darf ich einen Fußgängerweg benutzen, weils - da Motor nicht läuft - wie ein Bollerwagen zählt?


    Forum erleuchte mich ... google hat da nämlich irgendwie versagt.

    derzeit am fahren: S51/1 E

  • Ich darf jederzeit ein Moped auf einem Fahrradanhänger befördern, da brauche ich keine Versicherung. Soweit mein Verständnis.


    Jep. Solang dein moped die max. Anhängelast nicht übersteigt oder zu sperrig ist (hier is das Problem!) Denn wenn du einen gesetzlichen Parameter übersteigst bringst du wieder dich und andere in Gefahr.

    Darf ich ein technisch nicht-fahrbereites Moped ohne Versicherung durch die Gegend schieben?


    Ja!


    Darf ich ein technisch fahrbereites Moped ohne Versicherung durch die Gegend schieben?


    Ja!


    Darf ich ein umgebautes und heftigst getuntes Moped ohne Versicherung, ABE oder sonstiges durch die Gegend schieben?

    Ja!


    Was passiert, wenn ich mich auf eines dieser Dinge draufsetze und rolle - ohne den Motor anzulassen?


    Dann bist du dran. Am sichersten ist es wenn du schiebst, dann kann dir keiner was! Sobald du drauf sitzt gilt es als fahren/bewegen im öffentlichen Verkehr und muss dementsprechend den gesetzen entsprechen..rollst du einen Berg damit runter genauso, ist verboten! Da nicht zugelassen und ohne Helm und ohne Tagfahrlicht etc. Und weiter, ist der Zündschlüssel drin wirds "noch illegaler" da du sofort in der Lage gewesen wärst es mit Motor zu betreiben.

    Und wo muß ich dieses Dings dann bewegen? Auf der Straße schiebenderweise/rollenerweise? Oder darf ich einen Fußgängerweg benutzen, weils - da Motor nicht läuft - wie ein Bollerwagen zählt?


    Ja wie gesagt du darfst es schieben obs nun original ist oder nicht. Drauf sitzen ist verboten. Fußgängerweg ist i.o. (wie beim Fahrrad, darf man dort auch schieben)

  • Der Text ist echt nützlich, so etwas in der Art hatte ich gesucht. Jetzt sag bitte, daß du den grade aus der Zeitung eingescannt hast und nicht durch googeln hinter dem ersten Treffer gefunden hast :-S


    Trotzdem stellen sich nun einige weitere Fragen:


    Aus dem Text:


    3.2 Führen als Kfz
    [..]
    Daraus folgt:
    a) Das Kfz wird in seiner Eigenschaft als Kfz auch dann geführt, wenn es
    - ohne Motorkraft auf einer Gefällstrecke abrollt


    - durch Abstoßen mit den Füßen (Mofa) fortbewegt wird


    [..]


    => Draufsetzen und rollen lassen ist also "führen".


    4 Führen eines Kfz als Kraftfahrer

    [..]


    Umgekehrt gilt also der allgemeine Beweisgrenzwert dementsprechend also nicht, wenn ein Kfz geführt wird, ohne dass dessen Motorkraft eingesetzt werden soll oder - zumeist technisch bedingt - kann. Der Täter führt es insoweit nicht als Kraftfahrer. Beispiele:
    - Kfz wird von eienr Person geschoben
    - Kfz rollt auf einer Gefällstrecke ab
    - Mofa wird als Fahrrad gefahren
    - Mofafahrer, auf dem Sattel sitzend, bewegtes durch Abstoßen mit den Füßen fort


    => Draufsetzen und rollen lassen ist also zwar "führen", nicht aber "führen als Kraftfahrer" ?


    Wie sieht das dann zB bei Akkubetriebenen Skateboards aus oder solchen mit 50 ccm Motor, wenn man die Dinger als Skateboard betreibt? Oder halt irgendwas anderes Berädertes, was normalerweise weder TÜV noch ABE noch sonstwas braucht, aber einen fahrbereiten Motor dranhat, der aber nicht benutzt wird? ZB wenn man seine umgebaute, nicht straßenverkehrstaugliche, nicht versicherte Enduro von der Rennstrecke schiebenderweise oder rollenderweise (draufsitzen, aber ohne laufenden Motor) über öffentliche Straßen "bewegen" möchte, um sie zu verladen? Oder eben irgendwas gebasteltes, ein GoKart mit 50ccm Motor, welches im öffentlichen Straßenverkehr aber halt nur ohne Motor und per Pedale angetrieben wird, einen Motor aber fahrbereit an Bord hat? Wird langsam logisch, worauf ich hinausmöchte?


    Hab ich schon erwähnt, daß ich kein Juristenhirn habe - daher sorry für die vermutlich simplen Verständnisprobleme? :/

    derzeit am fahren: S51/1 E

    Einmal editiert, zuletzt von Schwabacher ()

  • Haha, :biglaugh: Mofa wird als Fahrrad gefahren und der Motor ist noch warm, weil er in der Sonne stand.

  • Solche Sachen sind immer grenzwertig, weil Polizisten immer zu zweit (wegen dem 10klassenabschluß) unterwegs sind. Beweise und Argumente werden da sehr schwierig.

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