Die Vape muß natürlich auch noch eingetragen werden, da sich durch die geringere Schwungmasse das Beschleunigungs-, Abgas- und Geräuschverhalten geringfügig verändern.
Was auch oft vergessen wird, die Verwendung eines kleineren Antriebsritzel muß auch eingetragen werden.
Du hast vollkommen recht , bin da voll und ganz deiner Meinung , das Schwungrad der vape ist bedeutend leichter , daher erreichst du früher deine Höchstgeschwindigkeit , das beeinflusst die Abgasentwicklung !
Ich denke ein Vollgutachten über die Zünd und abgasanlage wäre zwingend notwendig !
Soll ja alles seine Ordnung haben !