Wahrscheinlich hat der Kripo Freund genau so nen Tag wie der Fachmann der beim Kauf dabei war. Strafrechtlich muss für den Betrug eine vorsätzliche Täuschungshandlung vorliegen. Und die ist ja nicht gegeben, nur weil da im Angebot Neuaufbau steht. Darunter versteht jeder etwas anderes. Neuaufbau wäre ja z.B. auch, wenn ich aus alten Teilen auf einem Rahmen eine Simme neu aufbaue. Und wenn man dann sogar noch ne Probefahrt macht und zufrieden ist und das Geld zahlt und sich das Teil bringen lässt, frag ich mich wo da die Täuschungshandlung ist....
Wenn ich Polizist auf einer Wache wäre, würde ich dich wegschicken.
Dann darf ich mal fragen woher du dein rechtliches Wissen nimmst? Du scheinst dann ja doch mehr Ahnung zu haben als der Kripo-Beamte. Würde dann gerne auf deine Erfahrung zurück greifen, wenn die fundiert ist.
Andernfalls darf ich mal drauf hinweisen, dass der Verkäufer mir mehrmals versichert hat, dass an dem Ding alles super und "tiptop" ist (Wie er es auch in seinen anderen Angeboten auf Ebay schreibt). Der Motor ist gaaaanz frisch regeneriert. Er habe aber leider keine Rechnung, da er das in Kooperation mit einem Freund mache. Fadenscheinig... aber er wirkte dabei äußerst vertrauenswürdig. Ich würde gaaaarkeine Probleme haben. (Habe ihm mehrfach gesagt, dass das Ding laufen muss)
Und dann ist das für dich keine Täuschungsabsicht? Obwohl jetzt diese ganzen Mängel (vorrangig die verstecken wie z.b. der Motor) aufgetaucht sind?
Die Probefahrt war übrigens so kurz, da das meine dritte Fahrt auf einem motorisierten Zweirad war... und mein Kollege hat ja leider auch nichts bemerkt. Das man in den Tank fühlen muss, da fehlte mir einfach die Erfahrung. JETZT würde ich es auch machen. Aber JETZT habe ich auch ganz andere Erfahrungswerte, als damals. Edit: Mir fällt auch gerade auf, dass die Probefahrt so kurz war, da der Tank schon auf Reserve stand. Wahrscheinlich auch Absicht des Verkäufers...
Fakt ist: Der Typ hat mich nach Strich und Faden belogen. Als verkäufer - auch privat - hat man die Pflicht den Käufer auf bekannte Mängel hinzuweisen. Tut man dies vorsätzlich, oder grob fahrlässig, nicht, so erlischt der Kaufvertrag. Mein Problem ist jetzt nur, ihm das Ganze nachzuweisen.