Frage DDR Betriebserlaubnis

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  • Aus einem Nachlass ist eine original DDR Betriebserlaubnis für S51 aus 1982 vorhanden.


    Ob das Fahrzeug noch existiert ist unbekannt.


    Frage : Darf ich diese Papiere verkaufen ?

  • Ohne die genaue Rechtslage zu kennen würde ich einfach mal sagen ja. Allerdings unter der Voraussetzung, dass dies nur zu Sammlerzwecken geschieht.
    Mit dieser Bemerkung werden ja auch die Blankos auf Ebay vertickt.



    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • Und wenn nicht weiß er immernoch nicht, ob das Fahrzeug noch existiert. Kann ja sein, dass der jetzige Besitzer ohne ABE herumfährt, oder die Simme in irgendeiner Scheune vor sich hin schlummert.
    Aber fragen kann er mal, vielleicht wissen die Leute da auch, wie es mit dem Verkaufen der Papiere aussieht.


    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • Grundsätzlich kannst die die BE verkaufen, wie du willst, sofern sie denn original ist. Was der Käufer dann damit anstellt ist seine Sache.

  • Vielen Dank für Eure Antworten.
    Beim suchen ist der original IFA Vertrieb Kaufbeleg für S51 B 1-3 von 1982 aufgetaucht. Damaliger Neupreis 1765,- DDR-Mark.
    MuZ , bei deinem Benutzernamen ist mir eingefallen :
    Ein original DDR Zulassungsschein für MZ ES 150/1 aus 1979 liegt hier auch noch rum.
    Grüße

  • Meld sie doch als gestohlen ;)


    Mit den Originalpapieren lässt sich nachweisen, dass sie dir gehört. Ich würde aber vorher mal versuchen (wenn dies möglich ist) von Verwandten oder Bekannten des Verstorbenen herauszufinden, ob er dieses Fahrzeug vielleicht doch regulär verkauft worden ist.


    Wie würde sich die Situation denn verhalten, wenn jemand in der Vergangenheit eine Zweitschrift beantragt hat und irgendwann plötzlich jemand mit der Original-BE auftaucht und das Fahrzeug als gestohlen meldet.


    Ich persönlich würde mir die Papiere wahrscheinlich irgendwo einrahmen oder gut wegtun und alles auf sich beruhen lassen...

  • Wie würde sich die Situation denn verhalten, wenn jemand in der Vergangenheit eine Zweitschrift beantragt hat und irgendwann plötzlich jemand mit der Original-BE auftaucht und das Fahrzeug als gestohlen meldet.

    Deshalb am besten immer einen schriftlichen Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer machen.


    Die BE ist außerdem kein Eigentumsnachweis.


    Wenn man keinen Kaufvertrag hat, weiss ich auch nicht wie das gehandhabt wird. Auf Diebstahl gibt es ja auch eine Verjährungsfrist. Vielleicht muss man dann das Moped abgeben, bekommt aber keine Strafe???


    Grüße,
    Schwalbenchris

    BLECH STATT PLASTIK

    6 Mal editiert, zuletzt von Schwalbenchris ()

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