Mängelanzeige wegen nicht eingetragenem Tommaselli-Lenker

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  • Ich habe auf mutschys Seite geguckt aber nicht gefunden was ich suchte, auch nicht über Google mit seinem Namen, vllt. liegts am Smartphone.


    Und was mache ich wenn sich bei einer Polizeikontrolle einer quer stellt und der festen Überzeugung ist,
    dass das nicht erlaubt ist und eingetragen sein muss? Ich bin ja in der Beweispflicht..

  • Erstens wäre die Mängelanzeige so und so hinfällig gewesen, da die Kollegin dir keine Frist gesetzt hat, bis wann du den Mangel beheben sollst (das Feld dafür wurde nicht ausgefüllt). Mängelanzeigen an sich sind aber auch nur auf freiwilliger Basis. Ernst wird es erst, wenn die Zulassungsstelle o.ä. Behörden Briefe verschicken.


    Zweitens wüsste ich gern, wesshalb bei dir ein Erlöschen der Betriebserlaubnis begründet wurde. Bowdenzüge zu kurz? Stößt er irgendwo an und verwindert den Lenkradius?


    und drittens interessiert mich, ob du einen weiteren roten Zettel (Datenermittlungsbeleg) erhalten hast. Wenn ja, bib mal bitte die Tatbestandsnummer. Das Kreuz bei Anzeige bedeudet nur, dass du vor Ort nicht bezahlt hast. Es ist unerheblich, ob die zu erwartende GEldbuße im Verwarngeldbereich liegt, oder nicht.


    War die Kollegin sehr jung? :D

  • Danke Sparky - mal gucken ob das reicht wenn ichs mitführe.


    Das mit dem Datum und der Mängelanzeige hat der eine mir auf der Dienststelle auch gesagt znd
    fragte obs eine junge Kollegin war, der Mann der dabei war, der war der eigentliche "Übeltäter".
    Sie war jung, hübsch, brutal und gutaussehend, wenn du scharf drauf bist geb ich dirn Bild,
    ich hab sie nämlich fotografiert 8) Als sie da so saß und den Zettel völlig verpeilt ausfüllte, sooo süß *hust* naja egal.. :tischklopp:
    Den Zettel hab ich zuhause liegen, nur wozu brauchst du die Nummer?
    Er hat mir gesagt die BE erlischt weil keiner die Freigängigkeit etc. gewährleistet hat. (Eintragung)


  • Man fotografiert keine Polizeibeamten! Da muss ich mal sauer werden! X(


    Gib einfach mal die 6-stellige Nummer. Dahinter ist der Tatbestand "verschlüsselt" ... müsste 319606 oder so sein.

  • Wenn ichs richtig lese steht hier 319500 :doofy: und das heißt:
    "Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war"

    Einmal editiert, zuletzt von Paladin_q ()

  • Damit hast du u.U. sogar noch schwein gehabt. Das von MuZ angesprochene wäre dann


    "Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt"
    Macht 3 Punkte und 90€


    Du hast lt. Tatbestandskatalog nur 3 Punkte und 50€ vor dir. Für Fahrerlaubnis auf Probe gilt das als B-Verstoß, wenn ich das richtig lese.




    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

    Einmal editiert, zuletzt von Simsonmatze. ()


  • Großartig! :)
    Hab ich eben noch gelesen zu einem gleichen Tatbestand:

    Zitat

    Voraussetzung für probezeitrelevante Maßnahmen ist ein A-Verstoß. Du mußt also weder mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen, noch an einem Aufbauseminar teilnehmen. Einfach die 90,-€ zahlen und sich künftig nicht mehr erwischen lassen...;)


    Da gehts mir doch gleich wieder besser, mit den Pünktchen kann ich leben (3) - die werden doch nach der Probezeit gelöscht - glaub ich und die 50€ zahl ich gerne für nen scheiß Tommasellilenker, wovon ich schon wieder Rückenschmerzen bekomme wenn ich nur dran denke :whistling: Außerdem komm ich wieder vernünftig durch die Garagentür und durch stockenden Verkehr, ohne an Angst haben zu müssen an Spiegeln hängen zu bleiben. (Falls jemand mal nach einer Kundenrezesion für diesen Lenker sucht :b_dance: )


    Danke noch für euer Engagement!

    2 Mal editiert, zuletzt von Paladin_q ()

  • Jo,das scheint echt ein B-Verstoß nur zu sein. Krass, zu meiner Zeit wäre die Nachschulung gebucht gewesen, weil alles über 75DM bzw. 80€ schon böse war.


    Schwein hat er sowieso gehabt, hätten die den 85/4 festgestellt, den RZT Auspuff und Co wäre das definitiv eine Verkehrstraftat gewesen. Das wäre zum Staatsanwalt gegangen mit Strafbefehl.


    MfG


    Tobias

  • Welchen 85/4 etc?

    2 Mal editiert, zuletzt von Paladin_q ()

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