Hey!
Dieser Thread ist ein Informations- bzw Erlebnisaustausch. Alles was nützlich ist werde ich hier im 1. Post editieren.
Wenn ihr irgendwelche Infos bezüglich anderer Länder habt, so könnt ihr sie hier posten oder mir auch per PN schicken.
Ich erstelle dann hier nach und nach eine Übersicht, nach Ländern sortiert, in die man nur mal kurz reinschauen muss und alles wichtige/nützliche zum jeweiligen Land nachlesen kann.
Auch Infos wie schöne Campingplätze, schöne Routen o.Ä. sind gerne gesehen!
Vorneweg erstmal etwas generelles:
In Deutschland zählen unsere Simson-Mopeds dank Übergangsrecht § 76 FeV zu den Kleinkrafträdern und dürfen mit dem Führerschein der Klasse AM (bzw B) gefahren werden. In allen anderen Ländern gibt es dieses Übergangsrecht logischerweise nicht! Dort gelten als Kleinkrafträder nur welche mit max. 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Meine Anfrage an's Bundesverkehrsministerium ergab, dass man sich an die jeweilige Ländervertretung wenden soll, ob die unser Übergangsrecht anerkennen. Das nur mal von der rechtlichen Seite aus gesehen.
Realität: Vergesst das uns setzt euch aufs Moped! Eine voll bepackte Simme zieht immer Aufmerksamkeit auf sich, im positiven Sinne. Man wird höchstens angehalten, weil die Polizei sich dafür interessiert, wo man mit "solch einer Schüssel" herkommt und hinwill. Niemand achtet auf eure Maximalgeschwindigkeit!
Belgien
Geschwindigkeiten:
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 90 km/h
Schnellstraße: 120 km/h
Autobahn 120 km/h
Schutzkleidung: Ist in Belgien Pflicht. Handschuhe, eine lange Hose sowie ein langärmliches Oberteil sind vorgeschrieben. Außerdem besteht Helmpflicht!
Sozius: Das Krad muss 2 in der ABE eingetragene Sitze haben.
Parken: Grundsätzlich darf man in Belgien sein Krad auf dem Gehweg parken, solange keine Passanten behindert werden. Der Gehweg muss aber min. noch eine Breit von 1,50 m haben!
Verhalten im Stau: Man darf sich an langsamen oder stehenden Kolonnen vorbeischlägeln. Die Maximalgeschwindigkeit ist hierbei 50 km/h. Man darf nicht schneller als 20km/h gegenüber dem zu überholendem Fahrzeug sein.
Autobahnbenutzung: Ist nur gestattet, wenn man mind. 70 km/h fahren kann.
Besondere Hinweise: Man darf in Belgien auch nebeneinander fahren, solange der Gegenverkehr in keinster Weise behindert wird.
(Quelle: KLICK )
Dänemark
Geschwindigkeiten:
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 80 km/h
Autobahn: 130 km/h
Schutzkleidung: Es besteht Helmpflicht!
Sozius: Das Fahren mit einem Sozius ist Kleinkrafträdern in Dänemark nicht gestattet.
Autobahnbenutzung: Ist nur gestattet, wenn man mind. 40 km/h fahren kann. Kleinkrafträder dürfen aber generell nicht auf Autobahnen unterwegs sein.
(Quelle: KLICK )
Frankreich
Geschwindigkeiten:
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 90 km/h (bei Nässe 80 km/h)
Schnellstraße: 110 km/h (bei Nässe 100 km/h)
Autobahn: 130 km/h (bei Nässe 110 km/h)
Besondere Reglung für Fahranfänger: Wer seinen Führerschein seit weniger als 2 Jahren besitzt:
Außerorts: 80 km/h
Schnellstraße: 100 km/h
Autobahn: 110 km/h
Schutzkleidung: Es besteht Helmpflicht!
Sozius: Das Krad muss 2 in der ABE eingetragene Sitze haben.
Autobahnbenutzung: Ist nur gestattet, wenn man mind. 40 km/h fahren kann. Kleinkrafträder dürfen aber generell nicht auf Autobahnen unterwegs sein. Bei normalen Gegebenheiten muss man, um auf der linken Spur fahren zu dürfen mind. 80 km/h fahren können.
(Quelle: KLICK )
Italien
Geschwindigkeiten:
Innerorts: 50 km/h
Schnellstraße: 110 km/h (Bei Regen/Schnee: 90 km/h, bei Nebel 50 km/h)
Autobahn: 130 km/h (Bei Regen/Schnee: 110 km/h)
Schutzkleidung: Es besteht Helmpflicht! Bei Nichtbeachtung folgen hohe Geldbußen, bis hin zur Beschlagnahmung des Krads. Inbesondere ist hier auch ECE Nr. 22 Pflicht.
Sozius: Das Fahren mit einem Sozius ist Kleinkrafträdern nur dann gestattet, wenn fer Fahrer mind. 18 Jahre alt ist. Das Krad muss 2 in der ABE eingetragene Sitze haben.
Autobahnbenutzung: Benutzung von Autobahnen ist Zweirädern unter 150 ccm verboten. Motorräder mit Beiwagen dürfen Autobahnen erst ab 250 ccm benutzen.
Besondere Hinweise: Kleinkraft- und Motorrädern ist es nicht gestattet einen Anhänger zu ziehen.
(Quelle: KLICK )
Luxemburg
Geschwindigkeiten:
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 90 km/h
Autobahn: 130 km/h (Bei Nässe 110 km/h)
Schutzkleidung: Es besteht Helmpflicht!
Sozius: Das Krad muss 2 in der ABE eingetragene Sitze haben. Der Sitz beider Personen muss insgesamt länger als 50 cm sein.
Autobahnbenutzung: Ist nur gestattet, wenn man mind. 40 km/h fahren kann. Kleinkrafträder (In Luxemburg Motorfahrrad genannt) dürfen aber generell nicht auf Autobahnen unterwegs sein.
Besondere Hinweise: Es besteht die Mitführpflicht einer Warnweste.
(Quelle: KLICK )
Niederlande
Geschwindigkeiten:
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 80 km/h
Schnellstraße: 100 km/h
Autobahn: 130 km/h
Schutzkleidung: Es besteht Helmpflicht!
Sozius: Hierzu gibt es keine Regelung.
Autobahnbenutzung: Ist nur gestattet, wenn man mehr als 60 km/h fahren kann. Kleinkrafträder dürfen aber generell nicht auf Autobahnen unterwegs sein.
Schnellstraßenbenutzung: Ist nur gestattet, wenn man mehr als 50 km/h fahren kann. Kleinkrafträder dürfen aber generell nicht auf Schnellstraßen unterwegs sein.
(Quelle: KLICK )