Reisedatenbank - Länderinfos

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  • Hey!


    Dieser Thread ist ein Informations- bzw Erlebnisaustausch. Alles was nützlich ist werde ich hier im 1. Post editieren.
    Wenn ihr irgendwelche Infos bezüglich anderer Länder habt, so könnt ihr sie hier posten oder mir auch per PN schicken.


    Ich erstelle dann hier nach und nach eine Übersicht, nach Ländern sortiert, in die man nur mal kurz reinschauen muss und alles wichtige/nützliche zum jeweiligen Land nachlesen kann.


    Auch Infos wie schöne Campingplätze, schöne Routen o.Ä. sind gerne gesehen!


    Vorneweg erstmal etwas generelles:
    In Deutschland zählen unsere Simson-Mopeds dank Übergangsrecht § 76 FeV zu den Kleinkrafträdern und dürfen mit dem Führerschein der Klasse AM (bzw B) gefahren werden. In allen anderen Ländern gibt es dieses Übergangsrecht logischerweise nicht! Dort gelten als Kleinkrafträder nur welche mit max. 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Meine Anfrage an's Bundesverkehrsministerium ergab, dass man sich an die jeweilige Ländervertretung wenden soll, ob die unser Übergangsrecht anerkennen. Das nur mal von der rechtlichen Seite aus gesehen.
    Realität: Vergesst das uns setzt euch aufs Moped! Eine voll bepackte Simme zieht immer Aufmerksamkeit auf sich, im positiven Sinne. Man wird höchstens angehalten, weil die Polizei sich dafür interessiert, wo man mit "solch einer Schüssel" herkommt und hinwill. Niemand achtet auf eure Maximalgeschwindigkeit!




    Belgien
    Geschwindigkeiten:
    Innerorts: 50 km/h
    Außerorts: 90 km/h
    Schnellstraße: 120 km/h
    Autobahn 120 km/h
    Schutzkleidung: Ist in Belgien Pflicht. Handschuhe, eine lange Hose sowie ein langärmliches Oberteil sind vorgeschrieben. Außerdem besteht Helmpflicht!
    Sozius: Das Krad muss 2 in der ABE eingetragene Sitze haben.
    Parken: Grundsätzlich darf man in Belgien sein Krad auf dem Gehweg parken, solange keine Passanten behindert werden. Der Gehweg muss aber min. noch eine Breit von 1,50 m haben!
    Verhalten im Stau: Man darf sich an langsamen oder stehenden Kolonnen vorbeischlägeln. Die Maximalgeschwindigkeit ist hierbei 50 km/h. Man darf nicht schneller als 20km/h gegenüber dem zu überholendem Fahrzeug sein.
    Autobahnbenutzung: Ist nur gestattet, wenn man mind. 70 km/h fahren kann.
    Besondere Hinweise:
    Man darf in Belgien auch nebeneinander fahren, solange der Gegenverkehr in keinster Weise behindert wird.
    (Quelle: KLICK )



    Dänemark
    Geschwindigkeiten:
    Innerorts: 50 km/h
    Außerorts: 80 km/h
    Autobahn: 130 km/h
    Schutzkleidung: Es besteht Helmpflicht!
    Sozius: Das Fahren mit einem Sozius ist Kleinkrafträdern in Dänemark nicht gestattet.
    Autobahnbenutzung: Ist nur gestattet, wenn man mind. 40 km/h fahren kann. Kleinkrafträder dürfen aber generell nicht auf Autobahnen unterwegs sein.
    (Quelle: KLICK )



    Frankreich

    Geschwindigkeiten:
    Innerorts: 50 km/h
    Außerorts: 90 km/h (bei Nässe 80 km/h)
    Schnellstraße: 110 km/h (bei Nässe 100 km/h)
    Autobahn: 130 km/h (bei Nässe 110 km/h)
    Besondere Reglung für Fahranfänger: Wer seinen Führerschein seit weniger als 2 Jahren besitzt:
    Außerorts: 80 km/h
    Schnellstraße: 100 km/h
    Autobahn: 110 km/h
    Schutzkleidung: Es besteht Helmpflicht!
    Sozius: Das Krad muss 2 in der ABE eingetragene Sitze haben.
    Autobahnbenutzung: Ist nur gestattet, wenn man mind. 40 km/h fahren kann. Kleinkrafträder dürfen aber generell nicht auf Autobahnen unterwegs sein. Bei normalen Gegebenheiten muss man, um auf der linken Spur fahren zu dürfen mind. 80 km/h fahren können.
    (Quelle: KLICK )



    Italien

    Geschwindigkeiten:
    Innerorts: 50 km/h
    Schnellstraße: 110 km/h (Bei Regen/Schnee: 90 km/h, bei Nebel 50 km/h)
    Autobahn: 130 km/h (Bei Regen/Schnee: 110 km/h)
    Schutzkleidung: Es besteht Helmpflicht! Bei Nichtbeachtung folgen hohe Geldbußen, bis hin zur Beschlagnahmung des Krads. Inbesondere ist hier auch ECE Nr. 22 Pflicht.
    Sozius: Das Fahren mit einem Sozius ist Kleinkrafträdern nur dann gestattet, wenn fer Fahrer mind. 18 Jahre alt ist. Das Krad muss 2 in der ABE eingetragene Sitze haben.
    Autobahnbenutzung: Benutzung von Autobahnen ist Zweirädern unter 150 ccm verboten. Motorräder mit Beiwagen dürfen Autobahnen erst ab 250 ccm benutzen.
    Besondere Hinweise: Kleinkraft- und Motorrädern ist es nicht gestattet einen Anhänger zu ziehen.
    (Quelle: KLICK )



    Luxemburg
    Geschwindigkeiten:
    Innerorts: 50 km/h
    Außerorts: 90 km/h
    Autobahn: 130 km/h (Bei Nässe 110 km/h)
    Schutzkleidung: Es besteht Helmpflicht!
    Sozius: Das Krad muss 2 in der ABE eingetragene Sitze haben. Der Sitz beider Personen muss insgesamt länger als 50 cm sein.
    Autobahnbenutzung: Ist nur gestattet, wenn man mind. 40 km/h fahren kann. Kleinkrafträder (In Luxemburg Motorfahrrad genannt) dürfen aber generell nicht auf Autobahnen unterwegs sein.
    Besondere Hinweise: Es besteht die Mitführpflicht einer Warnweste.
    (Quelle: KLICK )



    Niederlande
    Geschwindigkeiten:
    Innerorts: 50 km/h
    Außerorts: 80 km/h
    Schnellstraße: 100 km/h
    Autobahn: 130 km/h
    Schutzkleidung: Es besteht Helmpflicht!
    Sozius: Hierzu gibt es keine Regelung.
    Autobahnbenutzung: Ist nur gestattet, wenn man mehr als 60 km/h fahren kann. Kleinkrafträder dürfen aber generell nicht auf Autobahnen unterwegs sein.
    Schnellstraßenbenutzung: Ist nur gestattet, wenn man mehr als 50 km/h fahren kann. Kleinkrafträder dürfen aber generell nicht auf Schnellstraßen unterwegs sein.
    (Quelle: KLICK )

  • Nach dem Bereisen von 13 Ländern weiss ich:


    - Die meisten Länder sehen das mit den 50ccm und den 60 km/h sehr entspannt, bzw die Fragen nur nach Kubik und nie nach BBH. Wo immer eine vollgepackte Simme auftaucht ist einem Sympathie und Respekt sicher und Diskussionen über erlaubte Geschwindigkeiten gibt es nicht. Da viele auf längeren Reisen auch einen Track auf ihrem Navi auswerfen können, der die Durchschnittsgeschwindigkeit um 40 km/h wiedergibt, ist absolut kein Ärger seitens ausländischer Obrigkeiten zu erwarten.


    - Autobahnen sind eine schwerpunktmäßig westeuropäische Erfindung. Überall im Osten und in Skandinavien kan man einfach so fahren, auch wenn es nach Autobhan aussieht. Und es zählt auch hier immer der Sympathiefaktor, egal was im Gesetzbuch steht.


    - Vordrängeln an Grenzen und Schranken wird im Ausland als normal und erlaubt angesehen, Ausnahme England. Der Simsonaut hat an jeder Schranke Vorfahrt und wird vorgewunken.


    - Was immer ihr über die Russlandgrenze leßt: Vergesst es. Man braucht ein Visum, eine Stunde Zeit und gute Laune. Mehr nicht.


    - Russland ist das einzige Land, welches echt simsonunfreundlich ist. Der russische Kraftfahrer zählt alles, der Simsonaut nichts. Das ist leider gefährlich und tlw. angsteinflößend.

  • Hallo Satir,


    durch die Alpen über den Gotthard, kann ich den Pferdestall Reussen in Andermatt zum Übernachten empfehlen. 26 CHF für die Nacht, man braucht nicht mal einen Schlafsack.
    http://www.pferdestall-reussen.ch/
    https://maps.google.de/maps?da…ra=mift&mrsp=1&sz=18&z=18


    Über den Gotthard unbedingt die alte, in Kopfsteinpflaster ausgeführte Passtraße / Tremola fahren.
    https://maps.google.de/maps?sa…mra=dme&mrsp=5&sz=16&z=12


    Details hierzu auch in meinem Tourenbericht: Alpentour Simsonfreunde Freiburg


    :pilot:

    :b_wink: Stefan

  • Unsere Simson-Camping-Highlights waren bisher:


    - Nidden auf der Kurischen Nehrung in Litauen, eben nördlich der russischen Grenze
    - Spindlermühle in Tschechien an der Elbquelle im Riesengebirge


    Immer wieder hässlich ist jede Art von City-Camping, ABER hier treffen sich andererseits immer die Globetrotter unter sich. Hier werden die spannenden Geschichten ausgetauscht und die Kontakte gemacht. Highlight war der Platz in Riga, Lowlight war Wien, Prag war so lala...


    Ansonsten ist jede Art von Camping an einem See prima, egal in welchem Land.

  • hier die Antwort vom ADAC.


    Ich durfte die Antwort veröffentlichen. Er hat mir genau die gleiche Datei angehängt wie die du die hochgeladen hast.



    Veröffentlichung der Email:



    "Sehr geehrter Herr Meyer,


    vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach § 76 Nr.8, § 6 Abs. 1 der
    Fahrerlaubnisverordnung (FeV) dürfen Mopeds der Marke Simson Schwalbe in
    Deutschland ausnahmsweise mit einer Fahrerlaubnis der Klasse M geführt
    werden, obwohl diese auf eine Höchstgeschwindigkeit
    von 45 km/h beschränkt ist und die Schwalbe in der Regel eine
    bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h aufweist. Die
    Fahrerlaubnisverordnung ist ein deutsches Gesetz, das unmittelbar nur in
    Deutschland gilt. Im Ausland muss der Fahrer eines Simson-Mopeds
    daher im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A bzw. A1 sein. Aus der
    Praxis sind uns keine Länder bekannt, die hier Ausnahmen gewähren und
    bei solchen Krafträdern eine Fahrerlaubnis der Klasse M als ausreichend
    ansehen.


    In den meisten europäischen Nachbarländern ist das Ziehen eines
    Anhängers hinter Zweirädern gestattet. Ein ausdrückliches und generelles
    Verbot für Anhänger hinter Krafträdern besteht jedoch beispielsweise in
    Italien und Spanien. Zur ausführlicheren Information
    sende ich Ihnen anbei die Mitteilung der Juristischen Zentrale zur
    Kraftradbenutzung im Ausland.


    Gerne können Sie mich in Ihrem Forum zitieren. Auch eine Veröffentlichung geht in Ordnung, solange die Quelle angegeben wird.


    Ich wünsche Ihnen ebenfalls eine schöne Weihnachtszeit und alles Gute für das neue Jahr.


    Mit freundlichen Grüßen


    Stefan Königer


    Juristische Zentrale - Internationales Recht


    ADAC e.V., Hansastraße 19, 80686 München"

    MfG
    Robin

    2 Mal editiert, zuletzt von S51-Dülken ()

  • Das ist doch mal ne klare Ansage, auch wenn mir ein Rechtsanwalt vom ADAC was anderes gesagt hat. Optimal wäre es, sowas vom zuständigen Ministerium in Italien oder Frankreich zu hören.
    Wer übernimmt die Anfrage?

    geht nich und kann ich nich sind die brüder von will ich nich

  • Vergiss das mal gleich wieder. Ich hab damals an Holland, Luxemburg und Belgien Anfragen geschickt. Es kam nur eine Antwort und nur weil ich weitergeleitet wurde.


    Bis da mal jemand reagiert, ist nächstes Jahr Weihnachten.


    In diesem Sinne dieses Jahr frohe Weihnachten an alle und lasst uns mal damit abfinden, dass es so ist wie es ist. Ist zwar blöd aber nicht zu ändern.

    MfG
    Robin

  • Ich kann mal meine niederländischen Bekannten fragen, vor allem die, die selbst Moped fahren. Vielleicht bekommen Fragesteller in der Landessprache ein wenig zügiger Antwort, oder können selbst was verbindliches dazu sagen.

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