moped geklaut und schaden verursacht

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  • Seh ich auch so.


    Betrachte es mal so:


    Dein Kumpel hatte die Eier am nächsten Tag bei dir aufzukreuzen und zu beichten. Das hat nicht jeder! Verzeih ihm, tut euch beiden den gefallen.. Geld ist was anderes ...

    Suzi DR650 für die ruhige Fahrt
    Kawa Ninja fürs schnelle Erlebnis


  • Plödsinn.


    Jeder ist ersetzbar.

  • Meiner Meinung nach ist es bei manchen Leuten egal wie sehr man sein Gefährt sichert.
    Alleine die Idee von nen Kumpel das Moped zu klauen, festzustellen das der Kerzenstecker fehlt, diesen einzubauen und dann wegzufahren ist mehr als grenzwertig. Kann mir gut vorstellen das er auch noch das Schloss geknackt hätte nur um damit fahren zu können :g_nono:
    An deiner Stelle würde ich versuchen soviel wie möglich an finanzieller Entschädigung zu bekommen. Gerne auch über einen Fachanwalt. Dann einige Monate warten und über diverse Dritte ihn zur Rechenschaft ziehen. :p_aua:

    Ich hatte mich gerade an gestern gewöhnt als plötzlich heute wurde!
    Wie soll ich da noch vertrauen in morgen gewinnen?

  • also meiner meihnung nach stehst du rechtlich auf der sicheren seite. wenn das in einer verschlossenen garage steht brauchst du es doch nicht weiter anschließen...


    und hättest du es nicht angezeiht wäre es der besitzer vom quad. UND wenn die eltern 1 und 1 zusammen zählen und es zur anzeige kommt wäre da einiges diebstahl, fahren unter alkoholeinfluss, ........
    und letzteres solte ausreichen für eine saftige strafe. da bezahlen die lieber eine stange geld und ihr sohn kommt unbeschadet raus als das das vor gericht geht


    meiner meihnung nach hätte es ruhig noch mehr sein können. sprich kosten für nen neuen gebrauchten und sonstige kosten. oder halt in die werkstatt wenn das noch gehen würde aber da sind es bestimmt mehr als 800 (aber sei froh das du was bekommen hast)


  • Falsche Herleitung. Wer so´n Scheiß baut, war sowieso kein richtiger Freund.
    Mal was ganz allgemeines: Es wird in internetforen viel mit dem Begriff "Freunde" herumgeworfen.
    Meistens sind es nur irgendwelche Saufkumpanen. Echte Freunde hat man im Leben meist nur wenige.
    Wenn´s ganz schief geht, keinen einzigen.
    Gruß Thilo

  • Falsche Herleitung. Wer so´n Scheiß baut, war sowieso kein richtiger Freund.
    Mal was ganz allgemeines: Es wird in internetforen viel mit dem Begriff "Freunde" herumgeworfen.
    Meistens sind es nur irgendwelche Saufkumpanen. Echte Freunde hat man im Leben meist nur wenige.
    Wenn´s ganz schief geht, keinen einzigen.
    Gruß Thilo


    Stimmt. Freunde in der Not gehen hundert auf ein Lot. ...........was ich nur nich verstehe: warum hat der das gemacht? Da stimmt doch ins Gehirne was nich.

  • hab mal deine beiden Threads zusammengefügt, wenn das dann hier unter rechtliches alles geklärt ist, kanns ja dann wieder zurück zu den Polizeistorys, aber so ist es einfacher für deine Antworter

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Wichtig ist, dass ihr euch schon einmal über deinen Schaden einig seit.


    Der wäre nur bei einer Vollkasko abgedeckt, wobei die Versicherung deinen Kumpel dafür in Regress nehmen würde.
    Ein anderer Weg den Schaden wieder zu bekommen würde sonst nur noch über einen Anwalt gehen. Dafür muss erst ein Gutachten des Fahrzeuges erstellt werden. Allein der Anwalt und das Gutachten, was beides dein Kumpel zahlen müsste, wären schon teurer als das Moped ansich.
    Wenn er nicht bezahlen würde, würde der Anwalt eine Klage anstreben, das würde es für deinen Kumpel nicht billiger machen.


    Zu dem Schaden am Quad:


    Ich würde den Schaden auf jeden Fall der Versicherung melden. Das heißt noch lange nicht, dass diese bezahlt. Aber du hättest erstmal deine Pflicht erledigt.
    Da er das Moped gestohlen hatte, wird deine Versicherung den Schaden wahrscheinlich eh nicht bezahlen, sondern dein Kupel selber.
    Selbst wenn deine Versicherung bezahlt, wird dein Kumpel bis zu 5000€ in Regress genommen, wenn er betrunken war.


    Wurde der Schaden denn von der Polizei aufgenommen oder wenigstens der Besitzer des Quads informiert?


    Ansonsten käme ja noch Fahrerflucht dazu. Gibt glaube ich 7 Punkte. Wobei die Trunkenheitsfahrt dann wieder vom Tisch wäre.

  • Das heißt noch lange nicht, dass diese bezahlt


    Das ist wirklich absoluter Nonsens! Die Versicherung zahlt in jedem Fall!


    Es ist nur die Frage, ob die Versicherung den Unfallverursacher in Regress nehmen wird und wenn ja wieviel es sein wird!


    Aber zahlen wird sie dem Quadfahrer den entstandenen Schaden+ Ausfallzeit des Fahrzeuges!


    Gruß Mario

    :rotate: Simson? Weil´s besser ist! :rotate:


    Simsonfreunde Rahlstedt :thumbup:

  • So einer muss ja auch immer angst machen, greift die Versicherung überhaupt?
    Denn so ganz war sie ja nicht gegen Diebstahl gesichert, und wenn du nen blöden Deppen erwischst dann erzählt er dir das du sie abschließen musst mit einen Schloss und es deswegen eigen verschulden wäre.
    Oder liege ich falsch mit der Annahme ?(

    Es ist es völlig unerheblich, denn es geht hier ja um die Haftpflicht- und nicht um die Kasko-Versicherung!


    Gruß
    Alex

  • Klar musst du den schaden am Quad melden, besser gesagt der Unfall verursacher. Sonst ist es Fahrerflucht.
    Was es eigentlich sowieso schon ist

    Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom. - Albert Einstein

    Einmal editiert, zuletzt von cowaas ()

  • Klar musst du den schaden am Quad melden, besser gesagt der Unfall verursacher. Sonst ist es Fahrerflucht.
    Was es eigentlich sowieso schon ist


    Vorsicht: Fahrerflucht ist das unerlaubte Entfernen von Umfallort.
    Das du es der Versicherung meldest ist dein Ding und nicht die Sache der Polizei.
    Außerdem bist du laut den AKB der Versicherung verpflichtet zu melden wenn gegen dich ermittelt wird in dem Schadensfall.

    Das Glück ist das einzige, das sich verdoppelt wenn man es teilt. Albert Schweitzer

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