Änderung KFZ Versicherung ab 2013 ?

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  • Ich werde da bestimmt keine schlafenden Hunde wecken.


    Solange ich zu meiner 25-Euro-Oldtimer-Moped-Versicherung die Modalitäten für eine ganz normale Standard-Haftpflichtversicherung schriftlich aufgehändigt bekomme (das Kleingedruckte), so lange heißt es für mich, daß ich damit ganz normal im Alltag fahren darf.


    Da wäre ich ja schön blöd, wenn ich meine Versicherungstante jetzt nerven würde, daß sie ihren Allianz-Stall aufscheucht und dann womöglich noch irgendetwas gefunden und mir ausgehändigt wird, was mir das Alltagsfahren mit der 25-Euro-Oldtimerversicherung verbieten würde!


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  • Darum gehts mir ja auch gar nicht Schwabe. Ich fahre doch auch damit im Alltag, weil ich eben keine Police habe, die das untersagt. Du siehst ja, wie verzwickt die ganze Sache ist und wie schwer es ist, an konkrete Infos zu kommen. Jeder sagt was anderes und es ist nicht bestätigt. Ich will hier damit auch niemanden etwas schlecht reden, ich will nur endlich mal die Vertragsklauseln in der Hand haben, damit ich weiß, was im Falle eines Unfalls auf mich zu kommt.


    Gruß
    Matti

  • Ich bin nun kein Rechtsanwalt; aber ich gehe davon aus, daß wenn ich die Vertragsklauseln einer ganz normalen Haftpflichtversicherung zu meienr Oldtimerversicherung ausgehändigt bekomme, dann damit ganz normal im Alltag unterwegs bin wie mit einer (teureren) normalen Haftpflichtversicherung, daß dann bei einem Unfall (ich hatte vor einigen Tagen einen) auch ganz normal bezahlt wird.


    Erst einmal müßten sie mir nachweisen, daß ich nicht zu einer Einstellungsfahrt unterwegs war. Aber auch dann interessiert es mich aufgrund der mir ausgehändigten Vertragsklauseln nicht.


    Im Extremfall (d.h. vor Gericht) könnten sie mich nötigen, die knapp 50 Euro nachträglich noch zu bezahlen, um nachträglich aus der Oldtimerversicherung eine normale Haftpflichtversicherung rückwirkend zu machen (so wird das in ähnlichen Fällen, wo gegen tarifverbilligendere Einschränkungen verstoßen wurde, i.d.R. gehandhabt).


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  • Also wie gesagt mein Schatz hat ja ein eigenes Allianz Büro!!
    Sie sagt das du auch mit der 25 Oldtimerversicherung (Haftpflicht)auf Arbeit fahren darfst oder Täglich Ausfahrten (Bewegungsfahrten)!!
    Falls du ein Unfall hättest greift natürlich die Oldtimerversicherung!! Denn anders als bei einer Auto Oldtimerversicherung mußt du ja keinen Kilometer Angabe machen! Also wie bitte soll die dir nachweisen das nicht nur eine Bewegungsfahrten machst!!


  • Gesetz dem Fall, Herr Reck würde die Police absichtlich nicht aushändigen, damit er damit "werben" kann, bei ihm würde es keine Einschränkung geben? Anscheinend redet er es ja in dem ihm eigenen Forum schön und ist dafür erste Anlaufstelle für alle die, die so ein Kennzeichen haben wollen. Da es in Papierform aber keine Einschränkungen gibt, da nicht vorhanden, geht der normale Versicherungsnehmer davon aus, dass er sein Moped jederzeit benutzen darf und versichert ist. Die einzelnen Allianzfilialen, die von dem Kennzeichen wenig bis noch gar nichts gehört haben, recherchieren gründlich und finden heraus, dass in der Police steht, dass nur Sonderfahrten versichert sind.


    Das ist keine Unterstellung gegenüber Herrn Reck, sondern eine These meinerseits.


    Zitat


    Also wie gesagt mein Schatz hat ja ein eigenes Allianz Büro!!
    Sie sagt das du auch mit der 25 Oldtimerversicherung (Haftpflicht)auf Arbeit fahren darfst oder Täglich Ausfahrten (Bewegungsfahrten)!!
    Falls du ein Unfall hättest greift natürlich die Oldtimerversicherung!! Denn anders als bei einer Auto Oldtimerversicherung mußt du ja keinen Kilometer Angabe machen! Also wie bitte soll die dir nachweisen das nicht nur eine Bewegungsfahrten machst!!


    Ohne Allianz-Schriftstücke glaube ich in diesem Fall gar nichts mehr.
    Eine Sonderfahrt ist zB eine Sternfahrt oder eine Fahrt zu einem Oldtimertreffen. Wie bitte willst du morgens um halb 6 im Winter auf dem Weg zu einer Sternfahrt oder einem Oldtimertreffen sein? Die sind ja auch nicht blöde bei der Versicherung.

  • Ich lese jetzt nochmal meine Police genau durch und melde mich später nochmal!! Meine Frau ruft gerade den Kraftversicherungs Spezialisten an!!

  • Selbst bei Auto-Oldtimerversicherungen mit Einschränkungen sind Einstellungsfahrten erlaubt.
    Der Oldtimer muß gewartet werden, danach getestet. Man muß die überholte Einstellung (Vergaser, Einspritzer o.ä.) ja testen, nicht in der Garage oder auf dem Grundstück im Stand, sondern durch Fahren (Motor muß langsam warm werden usw.).
    Das wäre nun wirklich saublöd gelaufen, wenn man da jemandem, der auf einer solchen Einstellungsfahrt einen Unfall hatte, nachweisen kann, daß in Wirklichkeit nur zum Bäcker gefahren ist um Brötchen zu holen oder auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle war oder von dort nach hause fuhr.


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  • bseQ:
    Du willst uns ja wohl nicht erzählen, dass du beim Vertragsabschluss keinen Versicherungsvertrag bekommen hast. Wenn nicht, frage ich mich ob bzw. was du unterschrieben hast???

  • Bei der Oldtimer-Mopedversicherung bekommt man eine Kopie des Antrags mit.
    Desweiteren einen umfangreichen Wisch mit Kleingedrucktem (identisch mit dem für die normale Haftpflichtversicherung, aber nicht spezifisch für Moped-Oldtimer).
    Mehr ist da nicht mit Vertrag.
    Wochen oder Monate später bekommt man dann ein kleines Kärtchen zugeschickt, das man als Versicherungsnachweis mit sich führen muß (zuvor eben die Kopie des Antrags).


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