Winterreifenpflicht für 2 Räder

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  • Winterreifen sind mit M+S Symbol gekennzeichnet.


    Glaube kaum dass ein Enduroreifen bei Minusgraden die nötige Elastizität besitzt

  • OO hat grad 2x K42 M+S für 66 TEus.


    Hab hervorragende Erfahrungen mit den Dingern, auch bei längeren Februartouren (700km+)


    Mehr muss man dazu net sagen.

    Ich wollt' du wärst ein Huhn - Ich hätt nich viel zu tun
    Legst jeden Tag ein Ei - Ich schau dir zu dabei

  • Seit der neuesten Fassung der StVO gibt es, wenn ich das richtig verstehe, keine Winterreifenpflicht mehr für Mopeds, Motorräder und Roller.
    § 2 Abs. 3a lautet nun

    Zitat

    Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.
    Satz 1 gilt nicht für
    1.Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,
    2.einspurige Kraftfahrzeuge,
    ...


    Da unsere Simsons zu den einspurigen Kraftfahrzeugen gehören, gilt die Winterreifenpflicht hier nicht mehr.


    Aber es gibt Einschränkungen für Fahrten bei winterlichen Straßenverhältnissen:

    Zitat

    Soweit ein Kraftfahrzeug während einer der in Satz 1 bezeichneten Witterungslagen ohne eine den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügende Bereifung geführt werden darf, hat der Führer des Kraftfahrzeuges über seine allgemeinen Verpflichtungen hinaus
    1.vor Antritt jeder Fahrt zu prüfen, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist,
    2.während der Fahrt
    a)einen Abstand in Metern zu einem vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte des auf dem Geschwindigkeitsmesser in km/h angezeigten Zahlenwertes der gefahrenen Geschwindigkeit einzuhalten,
    b)nicht schneller als 50 km/h zu fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.


    Besonders die erste Einschränkung kann u.U. Probleme bereiten und so wie es formuliert ist ("geführt werden darf" und nicht "geführt wird"), gilt diese Einschränkung sogar dann, wenn man mit Winterreifen unterwegs ist.


    Nachzulesen ist der Gesetzestext z.B. hier:
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html

  • Für folgende Fahrzeuge gilt die Winterreifenpflicht nicht:


    -Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,


    -einspurige Kraftfahrzeuge,


    -Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV),


    -motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 FZV,


    -Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 StVO genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine Reifen verfügbar sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen und


    -Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Reifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind.


    Aber es gelten jedoch folgende Einschränkungen zu ihrer Nutzung:


    Vor jeder Fahrt muss geprüft werden, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist.
    Während der Fahrt ist ein Abstand in Metern zu einem vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte des auf dem Geschwindigkeitsmesser in km/h angezeigten Zahlenwertes der gefahrenen Geschwindigkeit einzuhalten.
    Es darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.



    Quelle: https://www.adac.de/der-adac/r…/winterreifenpflicht-faq/ (12.01.2019 - 23:27 Uhr)

  • Die Winterreifenpflicht wurde für Mopeds und Motorräder wieder aufgehoben. Der Fahrer ist jetzt wieder selbst verantwortlich.


    Genauso ist es,es war mal kurz im Gespräch,jedoch ist jeder selbst dafür verantwortlich,es gilt nur Reifen im eigenem Ermessen den Witterungs Bedingungen anpassen,heißt eigentlich nur im Winter nicht gerade mit Renn Reifen unterwegs zu sein.
    Zumal ein Großteil der Biker im Winter ohnehin nicht unterwegs ist.
    Ich selbst fahre ganz Jährig und bin auch im Winter bei allgemeinen Verkehrs Kontrollen noch nie darauf angesprochen worden von den Freundlichen.

  • Hatte diesbezüglich mal direkt bei der Polizei angefragt.
    Anwort war wie folgt: Eine Pflicht besteht zwar nicht, jedoch sollten die Reifen den Wetterbedingungen angepasst werden da ansonsten im Falle eines Unfalls die Versicherung eventuelle Zahlungen verweigern könnte.

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