das gesetz bezieht sich auf eine eu-richtlinie, die ausdrücklich von mehrspurigen fahrzeugen spricht.
...hatten wa aber allet letztet jahr um die zeit schonmal...
Dazu mal hier lesen:
http://www.adac.de/infotestrat…=61003&SourcePageId=70539
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das gesetz bezieht sich auf eine eu-richtlinie, die ausdrücklich von mehrspurigen fahrzeugen spricht.
...hatten wa aber allet letztet jahr um die zeit schonmal...
Dazu mal hier lesen:
http://www.adac.de/infotestrat…=61003&SourcePageId=70539
Kann man den Artikel vom ADAC nicht irgendwie anpinnen? Der ist vollkommen rrichtig und gut nachvollziehbar geschrieben. So ersparen wir uns das jährliche im Kreis drehen.
Danke Mainzer!
Ist dann nur die Frage, welches Profil als grobstollig durchgeht und welches nicht.
Wenn ich mir jetzt die K38 an meinem SR50 anschaue und die mit den an anderen Rollern montierten Reifen vergleiche (zu >90% SLicreifen, dann fährt das Plasteklo schneller...
) sind die auch schon grobstollig ![]()
Hab oben mal was angepinnt, zur Erbauung und Zufriedenheit aller ![]()
Welches Profil ohne "M+S"-Kennzeichnung konkret den Anforderungen genügt, kann keiner sagen ... zum Schluss müsste ein Richter darüber entscheiden. Ob dieser aber Ahnung hat? ![]()
Zitatdarf ein Kraftfahrzeug auf verschneiten oder vereisten Straßen nur mit solchen Reifen gefahren werden, welche die Eigenschaften gemäß Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG erfüllen. Danach müssen das Laufflächenprofil und die Struktur von Winterreifen (M+S-Reifen) so konzipiert sein, dass diese Reifen auf Matsch und Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.
Zwar ist richtig, dass diese Richtlinie unmittelbar nur für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern anwendbar ist. Da die StVO aber nur hinsichtlich der Reifeneigenschaften auf die Richtlinie verweist, gilt deren Beschaffenheitsanforderung auch für zwei- und dreirädrige Krafträder.
Das mit der "Beschaffenheitsanforderung", die im Gegensatz zum (vierrädrigen) Anhang der Richtlinie stehen soll, kann ich so nicht nachvollziehen.
Die "Eigenschaften" werden von diesem Anhang der Richtlinie (der sich nur auf vierrädrige Kfz bezieht) vorgegeben. Die "Fahreigenschaften" müssen sich "danach" richten.
Unter "danach" vestehe ich den (vierrädrigen) Anhang der Richtlinie.
Wo ist jetzt der Unterschied zwischen "nur hinsichtlich der Reifeneigenschaften" (vierrädrig) und "deren Beschaffenheitsanforderung für zwei- und dreirädrige Krafträder", wenn sich letztere doch auf erstere stützt (und damit Unsinn ist!!!) ??? !!!
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Die Begrifflichkeit "Fahreigenschaften" ist vom ADAC hinzugefügt worden. DEr §2 StVO spricht nur von EIgenschaften. ![]()
Wie genau erkenne ich, ob es ein Enduro Reifen ist?
Was ist denn das für ne Frage... ![]()
Du wirst wohl Straßenprofil von Geländeprofil unterscheiden können.
Wie genau erkenne ich, ob es ein Enduro Reifen ist?
stollig
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weisst du, wie es mein Vater damals gemacht hat?
Er hat fein maschige Ketten um die Räder gewickelt.
Weisst du wie man es damals gern mit Fahrrädern gemacht hat?
Kabelbinder drum.
Soll wohl alles funktioniert haben, wird aber heute bestimmt nicht mehr gern gesehen.
Bitte, suche dir kein Schlupfloch um das ganze Jahr mit Sommerreifen fahren zu können,
wenn, dann besorge dir bitte die Ganzjahresreifen, wenn du nur einen satz Felgen hast.
grüße
Auf Grund eurer guten Ratschläge habe ich mich für das folgende Set entschieden:
http://akf-shop.shopgate.com/item/3338303238
Nun kann der Winter kommen ![]()
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