Fahrzeugscheine notwendig?

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  • klar die papiere vom kba musst du haben und immer bei dir führen
    die musste du auch bei der versicherung vorzeigen (war bei mir jedenfalls so)
    die kosten doch um die 24 € wenn ich mich nicht irre???


    und das versicherungsschild gibt es jedes jahr vom 1. märz bis zum 28. (29.) februar
    dann musst du dir ein neues holen, das dann eine andere farbe hat
    meins hat bei DAS 69€ gekostet
    --
    KR51/1K BJ:78
    SR2 BJ:58

  • nein, du brauchst kein ahrzeugschein mit dir zu führen...wer versucht mir zu widersprechen dann macht ers halt, manbraucht den nicht, es reicht versicherugnsschein und gut

  • Ich hau jetzt mal wieder dagegen, den Schein brauchst Du doch, zumindest hier im "hohen Nordwesten"... Denn das ist quasi deine Allgemeine Betriebserlaubnis, wie beim Mofa, und die MUSST du immer dabeihaben. Weiterhin kriegste hier auch keinen Bock ohne versichert, könnte ja geklaut sein.


    Allerdings ist mangels Ahnung der grün-weissen hier Auslegungssache, was man als Papiere ansieht. Hier akzeptieren die (fast) alles, solange DDR draufsteht und die Fahrgestellnummer, Typ und Baujahr stimmen.


    Die Papiere gibts vom KraftfahrtBundesAmt, KBA Flensburg, das wurde hier meines Wissens schon ein paar mal durchgekaut...I)

  • Zitat


    Original von LuCo:
    Der Versicherungsschein den du dann bekommst ist automatisch gleich dein Fahrzeugschein *g* jedenfalls bei den alten Simson´s.


    Na klar und deine Fahrerlaubniss isser auch gleich noch mit oder wie?
    Wenn ein Versicherungsmensch dir die Versicherung ausstellt ohne die ABE isser kein gewissenhafter Mensch. Wie schon geschrieben wurde, der Bock könnte geklaut sein.
    KBA = Kraftfahrtbundesamt
    Auf der HP steht auch alles wie du zu einer neuen ABE kommst. Und schon in der Fahrschule (einige waren da wohl eher nicht anwesend) hat man gelernt was man mitzuführen hat, und da gehört dieser Wisch vom KBA nunmal dazu. Ist das so schwer zu verstehen? Was nachher verlangt und kontrolliert wird ist doch wurscht und sowieso jedes Mal anders.


    MfG 813
    --

  • Naklar brauchst du ein Fahrzeugschein!
    Die [c=#ff0000]POLIZISTEN[/code] wollen den zumind. immer sehen, wenn sie dich anhalten! War bei mir genauso, dachte auch erst, das der Versicherungsschein reicht, aber die wollten dann noch Fahrzeugbrief sehen, weil noch irgendwelche anderen Angaben draufstehen, ccm, PS u.s.w.(Technische Daten) [c=#ff0000][/code]

  • n\' bischen spät die antwort wa?


    der thread ist fast \'n jahr alt, der hat bald geburtstag :f_laugh: :f_laugh:

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

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