In welchem Land mit der Simson s51 mit m schein fahren

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Zitat von »Ostnostalgie«
    In keinem, hab ich vor Jahren schon bei der ADAC Rechtshilfe angefragt.
    Das ist eine rein für Deuschland geltende Regelung.


    Das widerspricht aber dem, was die freundlichen Schweden geantwortet haben.

    Wie gesagt, das habe ich vor 4 Jahren schriftlich angefragt und auch schriftlich bestätigt bekommen.
    Ich kann es nur jetzt nicht belegen. Aber what ever, is tmir mittlerweile egal, hab den A lappen gemacht. :biglaugh:

    Mit freundlichem Gruße


    Ostnostalgie
    _____________________
    In Simsons Namen, Amen!



    Verkaufe neuwertige DUO 4/1 Blinker und Blinkerkappen!(orig. DDR) Einfach PN an mich!

  • ihr macht euch da nen viel zu großen Kopp, solange das Möp in D bei der Versicherung angemeldet ist, darfst du damit auch in andere Länder fahren. Diese Regelungen in Österreich, Schweden usw. können euch im Prinzip egal sein, solange ihr es nicht dort anmelden wollt.


    Pflichtversicherung und Führerscheinrecht sind aber Zweierlei.

  • Sicherlich sehr kompliziert, und nur wenige werden durchsteigen (weshalb die angeschriebenen Behörden das Problem am liebsten an andere weiterreichen ...).
    Im Endeffekt wird es wohl darauf hinauslaufen, welche Abkommen zwischen den Ländern in welcher Hinsicht getroffen wurden (das herauszufinden, ist eben nicht einfach).


    Nur so ist es zu erklären, daß 16-jährige Amis in der brd mit Ami-Führerschein Auto fahren dürfen, während die Deutschen für ihren Führerschein 18 sein müssen, um in ihrem eigenen Land fahren zu dürfen (die Ausnahmeregelung des begleiteten Fahrens mit 17 lasse ich außen vor).
    Mit einem entsprechendn Abkommen dürfte es auch möglich sein, daß Deutsche mit ihrer Simson und ihrem Mopedführerschein, der eigentlich nur bis zu 45 km/h gültig ist, in einem anderen Land auch 60 fahren dürfen, während die Einheimischen ihre Simsons auf 45 drosseln müssen, um mit ihrem Mopedführerschein damit fahren zu dürfen.


    Ob es solche Abkommen und mit welchen Ländern gibt, dürfte leider schwer herauszufinden sein (s.o.).


    ____________________________________________________

  • Zitat

    Pflichtversicherung und Führerscheinrecht sind aber Zweierlei

    .Das Führerscheinrecht der anderen Länder ist doch vollkommen egal., da wir nen EU Führerschein haben der so gut wie überall anerkannt ist, egal ob da ein Vertrag zwischen BRD und DDR existiert. Da müssen sich die Ösis und Co. den Kopf zerbrechen, die müssten ihre Simmen drosseln lassen. Punkt

  • Ja, EU-Führerscheinklassen. Aber die Klasse M erlaubt maximal 45 km/h. In alles anderen Ländern ist die SImson grundsätzlich ein Leichtkraftrad.

  • Ist ja alles richtig dass sie woanders als LKR gelten, maßgebend für uns als Deutsche ist aber die Regelung im eigenen Land und wir dürfen sie mit M fahren. .....




    edit: ähnlich wie es laut sártir von den Schweden zurückkam : wenn sie es in ihrem Land fahren dürfen, dürfen sie es auch bei uns"


    fraglich ist nur ob die Bullerei der anderen Länder über unsere Regelung informiert ist. Aber wie gesagt wenn wirs hier fahren dürfen dann auch woanders.
    mir isses eigentlich auch ziemlich Lachs da ich sowieso auch den A1 Lappen hab.

  • Grundsäztlich denke ich auch, dass, wie die Schweden es geschrieben haben, es kein Problem sein sollte, da man als "Tourist mit eigenem Fahrzeug" angesehen wird.
    Trotzdem habe ich überall mal angefragt, bis jetzt kam aber noch nicht mehr zurück.


    Das Problem ist eben, wie MuZ schon gesagt hat, dass die Vereinbarung, die Simson als Kleinkraftrad anzusehen, nur zwischen der DDR und der BRD gilt.


    Ich bin eigtl auch der Meinung, dass man sich einfach draufsetzten und losfahren sollte, aber ich finde die antworten interessant, die so von den einzelnen Ländern zurückkommen. (Wenn denn überhaupt noch antworten zurückkommen).


    Und ich hab ja nicht umsonst zuerst das deutsche Verkehrsministerium angeschrieben. Die hätten mir ja sagen können, dass das Übergangsarecht EU-weit anerkannt wird, haben sie aber nicht. Sie haben mir geschrieben, dass ich mich bitte an die einzelnen Ländervertretungen richten möchte, ob sie diese Regelung anerkennen.


    Lg,
    Max

  • Auch ich bin aktiv geworden, da ich dieses Jahr wieder nach Holland reisen will (wieder mit der Simson), und habe das zuständige Ministerium angeschrieben.


    Ich erwarte eine Nachricht in den nächsten 3 Tagen, und berichte euch dann.


    Grüße,

  • Von Norwegen kam gerade das hier zurück:


    Takk for din henvendelse til Statens vegvesen


    Vi forstår at du ønsker veiledning angående:
    •Driver license from Germany


    You have to go to the nearest traffic service office and bring your driver lincense. Then they will look at your driver lincense to see what you can drive in Norway.


    Med hilsen


    June Lauritzen
    Konsulent
    Statens vegvesens svartjeneste
    Telefon: 02030
    http://www.vegvesen.no


    Vær oppmerksom på at vårt svar i denne e-post kun er veiledende. Forespørsler som krever saksbehandling etter forvaltningsloven, kan ikke besvares med e-post og må rettes skriftlig til Statens vegvesen i din region


    Tenk miljø - spar papir. Trenger du å skrive ut denne e-posten?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!